Blickpunkt Schule 5/2020
Vorläufiger Terminfahrplan für die Personalratswahlen 2021 Vorgeschlagener Wahltermin 4. und 5. Mai 2021 1. HWV-Sitzung: • Konstituierung des HWV • Erstellung der Bekanntgabe der Mitglieder des HWV und der Fristen für die Durchführung von Vorabstimmungen • Vorbereitung des Versandes an GWV • Erstellung der Anschreiben Datenabfrage GWV • Fristablauf für Vorabstimmung muss nach Datum ’Erlass der Bekanntgabe …’ festgelegt werden ÖWV: Örtliche Personalräte bestellen ÖWV GWV: Abfrage der voraussichtlichen Zahl von Wahlberechtigten beider Gruppen und benötigte Anzahl von Drucken der Bekanntmachungen des GWV und HWV in den Schulen/Dienststellen (wird zumindest für Drucke der 1. Versände benötigt) HWV: • Druck der HWV-Bekanntmachungen über die Zusammensetzung des HWV für ÖWV zum Aushang HWV: • Versand der HWV-Bekanntmachungen an GWV zur Weitergabe an ÖWV ÖWV: Konstituierende Sitzung • Bekanntgabe der Mitglieder des ÖWV und der Fristen für die Vorabstimmungen (§ 1 Abs. 3, § 4 Wahlordnung) durch Aushang in den Dienststellen • Bekanntgabe der Mitglieder des GWV und des HWV ÖWV: • Erstellung der Wählerliste mit Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten, getrennt nach Arbeitnehmern und Beamten und männlich/weiblich, wobei eintretende Änderungen zum 1. Februar nach Möglichkeit bereits zu berücksichtigen sind • Meldung der Wahlberechtigten (Arbeitnehmer/Beamte und Männer/Frauen) auf dem Formblatt an den zuständigen GWV Ablauf der Frist für die Vorabstimmungen (bei Aushang der Bekanntgabe der Mitglieder des OWV am 15. Januar 2021 ist der Fristablauf nach vierzehn Tagen, d. h. am 29. Januar 2021 um 24:00 Uhr) 2. HWV-Sitzung: Erstellung des Wahlausschreibens. Dafür müssen von den GWV die Meldungen der Wahlberechtigten vorliegen Der Erlass des Wahlausschusses soll zum 26. Februar 2021 erfolgen Was?/Wer?
Termine
26 Personalratswahlen 2021 SCHULE
30. September 2020
spätestens bis 18. Dezember 2020
bis 16. Oktober 2020
bis 15. November 2020
bis 15. Januar 2021
bis 22. Januar 2021
29. Januar 2021 um 24:00 Uhr
10. Februar 2021
HWV: • Druck und Versand des Wahlausschreibens an GWV
bis 15. Februar 2021
GWV: • Versand der Wahlausschreiben GWV und HWV an die Schulen/Dienststellen
bis 19. Februar 2021
ÖWV: Sitzung: • Erstellung des ÖWV-Wahlausschreibens
bis 26. Februar 2021
• Aushang der Wahlausschreiben des HWV, GWV und des ÖWV in den Dienststellen • Auslegen der Wählerliste und des HPVG mit Wahlordnung in den Dienststellen Fristablauf für die Wahlvorschläge (achtzehn Kalendertage nach Aushang) um 24:00 Uhr (kann für alle WV gleich sein, wenn Datum Erlass gleich eingesetzt wird)
16. März 2021
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