Blickpunkt Schule 4 2026
Rechtsberatung und Rechtsschutz Als Mitglied erhalten Sie … Rechtsberatung Mitglieder haben ab dem ersten Tag der Mitglied schaft Anspruch auf Rechtsberatung in dienst- und schulrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsschutz in allen dienstrechtlichen Fragen und Belangen. Umfasst werden insbesondere Fragen ✅ des Beamtenrechts, ✅ des Arbeitsrechts, ✅ der Lehrerdienstordnung ✅ des Schul- und Prüfungsrechts, ✅ des Vorbereitungsdienstes, ✅ des Personalvertretungsrechts. Ablauf Kontaktaufnahme mit unserer Rechtsanwältin Sara Hintze, schriftlich, telefonisch 0611 300865 oder per Mail hintze@hphv.de. Erstberatung schriftlich, telefonisch oder bei einem persönlichen Termin. Sprechstunde ist Dienstag und Donnerstag von 12:00 bis 16:00 Uhr. Einreichen der erforderlichen Unterlagen durch das Mitglied und Prüfung der Rechtslage durch die Rechtsanwältin. Beratung und Unterstützung bei weiteren Schritten. Sollte festgestellt werden, dass weitere Erfolg ver sprechende Unterstützung in berufsspezifischen Angelegenheiten nötig ist, etwa ein Prozess, eine Vertretung in einer Straf- oder Disziplinarsache, eine sozialrechtliche Streitigkeit (Feststellung des GdB), ein Konkurrentenstreitverfahren oder sonstige ge richtliche oder behördliche Verfahren, dann erfolgt die Vertretung durch unsere kompetenten und er fahrenen Anwältinnen und Anwälte im dbb Dienst leistungszentrum. Diese sind mit den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes bestens vertraut, denn sie arbeiten fast ausschließlich für Beamtinnen und Beamte und sonstige Beschäftigte im öffentlichen Dienst, nicht nur an öffentlichen Schulen sondern auch an Schulen in privater/kirchlicher Trägerschaft. Die Rechtsschutzgewährung ist für unsere Mitglieder absolut kostenfrei.
Zu Gast beim hphv
Foto: hphv
n v.l.: Dr. Iris Schröder-Maiwald (Geschäftsführerin hphv), Annabel Fee (stellvertretende Vorsitzende hphv), Volker Weigand (Vorsitzender hphv), Laurenz Spies, Ted Krämer und Luca Dobrita (Vorstand der Landesschülervertretung)
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sollte: Welche digitalen Kompetenzen sollen alle Schüle rinnen und Schüler erwerben? Bildung darf nicht davon abhängen, welche Prioritäten eine einzelne Schule oder ein Schulträger aufgrund be grenzter Ressourcen setzen kann. Gemeinsam für verbindliche Standards Der Austausch mit der Hessischen Landesschülervertre tung hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler bei diesen Fragen eine klare Erwartung haben: Schule muss mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten und ihnen die notwendigen Kompetenzen für ihre Zukunft vermitteln. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen – beim Hit zeschutz ebenso wie bei der digitalen Ausstattung und der digitalen Bildung. Der Vorstand des hphv sieht sich durch den Austausch in seiner Forderung bestätigt, digitale Bildung nicht als frei williges Zusatzangebot zu behandeln. ‘Digitale Welt’ gehört in den regulären Unterricht. Gleichzeitig müssen Land und Schulträger dafür sorgen, dass Schulen bei Ge räten, Software und digitalen Kommunikationssystemen nicht länger mit unterschiedlichen Insellösungen arbeiten müssen. Der Dialog mit der Landesschülervertretung macht deutlich: Die Perspektive der Schülerinnen und Schüler ist für die Weiterentwicklung von Schule unverzichtbar. Ihre Erfahrungen aus dem Schulalltag sollten deshalb noch stärker in bildungspolitische Entscheidungen einfließen. Dr. Iris Schröder-Maiwald | Geschäftsführerin des Hessischen Philologenverbandes (hphv)
SCHULE 4|2026
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