Blickpunkt Schule 4 2026

politischen Konflikten, nicht aus moralischer Übereinstim mung. Demokratie entstand nicht, um Konflikte zu beseitigen. Sie entstand, um sie zu zivilisieren. Demokratien verlangen gemeinsame Verfahren, nicht Über einstimmung politischer Überzeugungen. Dass Demokratien kulturelle und moralische Voraussetzungen besitzen, bestreitet niemand. Die Frage ist allein, ob daraus ein staatlicher Auftrag zur Gesinnungsbildung folgt. An dieser Stelle wird regelmäßig Böckenförde zitiert: Der freiheitliche Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne. Das stimmt. Aber Böckenförde beschreibt eine Grenze, keine staatliche Aufgabe. Ein freiheitlicher Staat kann seine Voraussetzungen nicht selbst hervorbringen, ohne den Charakter der Freiheit zu ver ändern. Wer aus Böckenfördes Diagnose einen Auftrag zur staatlichen Gesinnungsbildung ableitet, kehrt seinen Gedan ken um. Demokratien schützen ihre Ordnung nicht durch staatliche Gesinnungsbildung, sondern durch die konsequente Anwen dung ihres eigenen Rechts. Dasselbe Missverständnis zeigt sich in der Diskussion über den Bildungsauftrag der Schule. Der Amtseid bindet Lehrkräfte an die Verfassung. Die Verfas sung schützt zugleich das Recht der Schüler auf ein eigenes politisches Urteil. Politische Bildung erklärt die Verfassungs ordnung. Wer die Verfassungsordnung kennt, kann beurteilen, wann demokratische Verfahren und Institutionen angegriffen werden. Das politische Urteil bleibt Sache der Schüler. Genau darin unterscheidet sich politische Bildung von Gesin nungsbildung. Ein weiterer Irrtum besteht darin, Demokratie mit dem Grundgesetz gleichzusetzen. Das Grundgesetz ist nicht die Demokratie. Es ist eine Demo kratie. Eine historisch entstandene Form demokratischer Herrschaft. Sie verdient Schutz und Verteidigung. Aber Demokratien gab es vor 1949. Und es wird sie nach uns geben – in anderen institutio nellen Formen und unter anderen historischen Bedingungen. Wer das Grundgesetz mit dem Wesen der Demokratie gleich setzt, verwechselt eine historisch entstandene Verfassungsord nung mit dem demokratischen Prinzip, das sie verwirklicht. Diese Unterscheidung gehört zum Kern politischer Bildung. Sie erklärt, warum das Grundgesetz schützenswert ist. Vor al lem aber erklärt sie, warum Demokratie älter ist als jede einzel ne Verfassung. Was die Demokratie schützt, ist deshalb nicht die Herstellung übereinstimmender Überzeugungen, sondern die Freiheit poli tischen Urteilens innerhalb einer rechtsstaatlichen Ordnung. Voraussetzungen erklären den Bestand einer politischen Ordnung. Sie definieren nicht ihr Wesen. Dr. Christian Roos | Bezirksvorsitzender Marburg

Leserbrief

Foto: L.Klauser|AdobeStock

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SCHULE 4|2026

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