Blickpunkt Schule 4 2026
Leserbrief zum Artikel Was ist Demokratie? in Blickpunkt Schule 2|2026 | Seite 6
Leserbrief
Sehr geehrter Herr Dr. Roos! Ich stimme Herrn Budde trotz Ihrer langen Ausführungen zu. Sie konnten nicht überzeu gend darlegen – und sind sich wohl auch selbst nicht sicher –, dass die in ein funktiona
les Rechtssystem und institutionalisierte Verfahren eingebettete Demokratie per se ihre dauerhafte Existenz sichern kann. Dieses Rechtssystem ist nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern einer langen, aus ver schiedenen Quellen gespeisten geistesgeschichtlichen Tradition sowie historischen Erfahrungen erwachsen. Es ist zu rechtlichen Normen geronnene menschliche Erfahrung und politische Programmatik, die sich in einem spezi f i schen Menschen- und Gesellschaftsbild ausdrückt. Und damit bewegen wir uns unweigerlich auf dem Gebiete der ‘Gesinnung’, vor der Sie im schulischen Kontext offenbar eine große Scheu haben. Sie ist jedoch unvermeidlich, insofern sie dazu befähigt, demokratische von undemokratischen politischen Programmen und Vorhaben zu unterscheiden. Wer zur Demokratie befähigen, erziehen und zu deren Erhalt beitragen will, muss sich im Unterricht notwendigerweise mit undemokratischen Bestrebungen beschäftigen und auseinanderset zen, auf deren Ermöglichung der verbeamtete Lehrer selbstredend keinen Amtseid geleistet hat. Die Beschäfti gung mit den vorhandenen demokratischen Rechtsnormen und formalen Verfahrungen allein wird dafür nicht ausreichen. Es gilt uneingeschränkt das sogenannte Böckenförde-Diktum: »Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.« Diese Voraussetzungen bestehen aus einem entschlossenen und überzeugten Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat auf der Basis einer inhalt lich fundierten demokratischen Gesinnung, auf die der schulische Unterricht in einem demokratisch verfassten Staat hinzuführen hat. Hermann Heun
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Erwiderung des Autors Was schützt die Demokratie?
I nstitutionalisierte Verfahren garantieren den Fort bestand der Demokratie nicht. Das ist richtig. So war es immer. Keine Herrschaftsform der Geschich te konnte ihren eigenen Fortbestand garantieren. Dass Demokratien kulturelle und historische Vo raussetzungen besitzen, ist unbestritten. Daraus folgt jedoch nicht, dass diese Voraussetzungen ihr Wesen bestimmen. Eine Monarchie wird nicht dadurch zur Monarchie, dass ihre Untertanen monarchisch gesinnt sind. Eine Republik wird nicht dadurch zur Republik, dass ihre Bürger republikanisch denken. Ebenso wenig wird De mokratie durch demokratische Gesinnung zur Demo kratie. Das Wesen einer Herrschaftsform erschließt sich aus der Art, wie Herrschaft legitimiert wird. Demo kratische Verfahren geben politischer Gleichheit ihre Gestalt. Aus gesellschaftlichen Voraussetzungen
folgt jedoch kein staatlicher Auftrag, sie hervor zubringen. Deshalb beantwortet Demokratie nicht zuerst die Frage, wie politische Herrschaft dauerhaft erhalten werden kann. Sie beantwortet eine andere: Wer soll herrschen? Und wodurch wird Herrschaft legitim? Ihre Antwort lautet seit zweieinhalbtausend Jahren: Diejenigen, die politischen Entscheidungen unterwor fen sind, müssen an ihrer Hervorbringung beteiligt sein. Die Geschichte der Demokratie beginnt deshalb nicht mit Einigkeit, sondern mit Uneinigkeit. Die Athe ner erfanden die Demokratie nicht, weil sie einer Mei nung waren. Die römischen Plebejer erkämpften poli tische Teilhabe gegen die Patrizier. Die Schweizer Landsgemeinden, das Westminster-Parlament und die Frankfurter Nationalversammlung entstanden aus
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