Blickpunkt Schule 4/2024

Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes

Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes

Ausgabe 4/2024 · D 30462

SCHULE

Digitalpakt • Tätigkeitsberichte •Burnout-Prophylaxe

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SCHULE Inhalt | In eigener Sache 2

Foto: Dara/AdobeStock

In eigener Sache

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Editorial

Titelthema » Der Digitalpakt und seine Umsetzung in Hessen » Der Digitalpakt Schule 2.0 auf Bundesebene Das HMKB stellt sich vor » Isabell Braun von der Fachberatung für Pädagogische Tage » Das Digitechnikum

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Wie in jeder Ausgabe, die vor der Vertreter versammlung des hphv erscheint, legen der Landesvorsitzende Volker Weigand, seine Stellvertreterin Annabel Fee und sein Stell vertreter Thorsten Rohde ihre Tätigkeits berichte vor, ebenso die Vorsitzenden der vier Ausschüsse. Daneben gibt es einen Überblick, in welcher Form die auf der Ver treterversammlung 2023 verabschiedeten Anträge in der Zwischenzeit umgesetzt werden konnten. Schließlich kommt auch das facetten reiche Verbandsleben des hphv nicht zu kurz: Es gibt Berichte von Bezirksversamm lungen, geselligen Aktivitäten, Ehrungen und – last, but not least – vom Pensionärs treffen in Frankfurt. Wie immer danke ich allen Verfasserin nen und Verfassern der Artikel für ihre Mit arbeit an diesem Heft. Ohne sie könnte es nicht in der vorliegenden Form erscheinen. Wer auch gerne einmal einen Beitrag für Blickpunkt Schule verfassen möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Ich wünsche Ihnen eine anregende und abwechslungsreiche Lektüre sowie schöne und nicht zu korrekturintensive Herbstferien. Herzliche Grüße, Ihr

von BORIS KRÜGER

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Gastbeitrag » Visionssuche

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E in weiteres Mal bildet ein aktuelles Thema den Schwerpunkt einer Aus gabe von Blickpunkt Schule : der Digitalpakt. Während der Digitalpakt 1.0 bereits ausgelaufen ist, ist der Digital- pakt 2.0 bei der Erstellung dieses Heftes immer noch nicht verabschiedet. Vor die sem Dilemma haben wir dem HMKB einige Fragen gestellt. Zudem gibt es eine Über sicht über die Entwicklung in Deutschland allgemein sowie ein Praxisbeispiel für die Verwendung der Mittel: das Digitechnikum der Stiftung Polytechnische Gesellschaft in Frankfurt. Immer aktuell ist das Thema ‘Burnout Prophylaxe’. Hierzu stellt der ehemalige Gymnasiallehrer und Supervisor Peter Maier sein sehr interessantes Konzept der ‘Visionssuche für Lehrkräfte’ vor. Nachdem sich die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat konstituiert hat, gibt es ab dieser Ausgabe wieder die Kategorie ‘dlh-Nachrichten aus dem HPRS’ mit den aktuellen bildungspolitischen Entwicklun gen in Hessen.

hphv intern » Tätigkeitsberichte des Vorstandes des hphv: Volker Weigand

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Annabel Fee

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Thorsten Rohde

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Tanya Gotta-Leger und Julia Schubert-Förster

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Matthias Schuster

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Dennis Hütter

Borries Alexander Thiele » Bearbeitung der Anträge » Rückblick und Ausblick

» Neue Beitragssätze ab 1. Oktober 2024

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» Nun heißt es »abwarten und Tee trinken« » Nach der Wahl ist vor der Wahl, ist vor der Wahl » »School’s out for summer« » Denkmalschutz in Wetzlar Senioren » 1. Pensionärstreffen 2024 Ankündigungen » Digitalisierung und KI im Unterricht Teil 2 » Treffen der Führungskräfte im hphv » Lehrkräftegesundheit ist uns wichtig und dringend erforderlich! Hauptpersonalrat » Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat Schule » Nawi-LoLa » Sicher in den und im Ruhestand Teil 1

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Boris Krüger

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Werben in

Anzeigenannahme: Caroline Dassow dassow@dphv-verlag.de Telefon: 0211 3558104

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Personalien » Geburtstage | Wir trauern um 42

Mediadaten: https://www.dphv-verlag.de/mediadaten/

Impressum

74. Jahrgang | ISSN 0723-6182 Verleger: Hessischer Philologen- verband e.V. Die Zeitschrift »BLICKPUNKT SCHULE« des Hessischen Philologenverbandes erscheint fünfmal im Jahr 2024. Der Hessische Philologenverband ist der Gesamtverband der Lehre rinnen und Lehrer an den Gymna sien in Hessen sowie an Schulen mit gymnasialem Bildungsange bot. Er ist der Fachverband im Deutschen Beamtenbund, Lan desbund Hessen (dbb), er ist dem Deutschen Lehrerverband Hessen (dlh) und durch den Deutschen Philologenverband (DPhV) dem Deutschen Lehrerverband (DL) angeschlossen. Für den Inhalt verantwortlich: Der Vorstand des Hessischen Philologenverbandes. Chefredaktion: Boris Krüger (V.i.S.d.P.) Mail: blickpunkt-schule@hphv.de Mit dem Namen der Verfasser gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Hessischer Philologenverband e.V. Geschäftsstelle: Schlichterstraße 18 Mail: hphv@hphv.de Web: www.hphv.de Bank: Volksbank Odenwaldkreis BIC: GENODE51MIC IBAN: DE30 5086 3513 0004 3579 73 Der Verkaufspreis ist durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten. Verlag und Anzeigenverwaltung: Pädagogik & Hochschul Verlag Graf-Adolf-Straße 84 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 3558104 Fax: 0211 3558095 Mail: dassow@dphv-verlag.de Satz und Layout: Tel.: 0211 1795965 Fax: 0211 1795945 Mail: heinemann@dphv-verlag.de 65185 Wiesbaden Tel.: 0611 307445 Fax: 0611 376905 www.dphv-verlag.de Anzeigenverwaltung:

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Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die im vergangenen Schuljahr erbrachte Leistung aller Lehr- und UBUS-Kräfte bedanke ich mich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen im Landesvorstand. Dies gilt nicht nur, aber vor allem für die be sonders anstrengenden Wochen im schriftlichen und mündlichen Abitur! Ein im Vergleich zu 2024 optimierter Fahrplan für das Abitur 2025 sorgt hoffentlich für etwas Entlastung, die aber doch weitaus umfassender WERDEN muss. Aber auch die vielen Elterngespräche, Exkursionen und Klassenfahrten, (Gesamt-, Zeugnis- und Fach-)Konferenzen, die Mitarbeit in Klassenteams, Beratungsgesprä che, die Teilnahme an Dienstver sammlungen, die Arbeit der Vertrau enslehrkräfte, die Personalräte, die Zusammenarbeit mit den Sekretaria ten und den Hausmeistern, die Erar beitung von Curricula … All das ver dient Anerkennung, aber auch noch mehr als bisher Unterstützung und vor allem zeitliche Entlastung. »Ceterum censeo …« Natürlich wollen wir nichts zerstören, sondern im Gegenteil kritisch-konstruktiv un sere Forderungen mit Nachdruck im mer wieder vortragen. Auch im neuen Schuljahr, das beim Erscheinen dieser Ausgabe bereits wieder ein paar Tage alt ist. Es wird vermutlich viele Politiker zu mindest nerven, wenn man in jedem Gespräch die Forderung nach einer verfassungskonformen Besoldung vorträgt. Und so wie Cato der Ältere, dem das bekannte Zitat zugeschrie ben wird, am Ende doch erfolgreich war, hoffen auch wir als hphv, dass man am Ende Einsicht zeigt und end lich das umsetzt, was nachhaltig eine wesentliche Grundlage für gute Bil dung in Hessen ist: Unsere Arbeit ver dient eine faire Bezahlung. Nach dem positiven Tarifabschluss im Frühjahr

von VOLKER WEIGAND Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes

könnte die schwarz-rote Koalition schon vor dem Urteil des BVerfG ein Zeichen setzen und einen weiteren aufholenden Schritt in der Besol dungsfrage gehen. Angst davor, dass es zu viel sein könnte, muss die Lan desregierung nicht haben. Verspro chen wurde es uns im vergangenen Jahr. Nicht nur inflationsbedingt wird der Rückstand zu einer verfassungs konformen Besoldung jedoch bereits wieder größer. Unterschätzt wird an scheinend die Symbolik, die ein sol cher Schritt mit sich bringt. Den wert schätzenden und anerkennenden Worten für die Arbeit der Landesbe diensteten müssen auch Taten folgen. Dass dies im konkreten Fall eine aus schließlich lineare Erhöhung der Be soldungstabellen bedeutet, sei auch hier noch einmal erwähnt. Auch im neuen Schuljahr bleibt nicht alles so wie es ist, wenngleich die ganz großen Veränderungen (zu nächst?) ausbleiben. Blockflöten- unterricht und das Modellprojekt ‘Wie derbelebung an Schulen’ als Beispiele sind zwar keine Vorhaben, die inhaltlich bislang eine besondere Kontroverse ausgelöst haben. Jedoch bleibt hier unsere Kritik wie auch an anderer Stel le, dass eine ausführliche Vorbereitung im Sinne der Einbeziehung der Verbän de und Personalräte dazugehört. Auch diese Erwartungshaltung werden wir, »ceterum censeo«, immer wieder deutlich artikulieren.

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Ihr

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Volker Weigand

Titelthema

Bild: bluedesign/AdobeStock

Der Digitalpakt und seine Umsetzung in Hessen Fragen an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ? Was ist der Digitalpakt (DPS) 1.0 und was ist der DPS 2.0? 50 Millionen Euro aufgestockt und den Eigenanteil damit vollständig aus Landesmitteln finanziert.

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Der Digitalpakt Schule wird in Hes sen im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt. Gemein sam stocken die Schulträger und das Land die Digitalpaktmittel in Höhe von 372 Millionen Euro, die auf Hessen entfallen, über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen als einziges Land die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent. Darüber hinaus wurden im Zuge der Coronapandemie drei Zusatzverein barungen (Annexe) zwischen Bund und Ländern geschlossen: erstens das Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte, zweitens die Zu satzvereinbarung Administration und drittens das Leihgeräteprogramm für Lehrkräfte. Diese Vereinbarungen wurden mit jeweils 500 Millionen Euro Bundesmittel ausgestattet. Auch bei den Zusatzvereinbarungen müssen Länder und Schulträger jeweils min destens zehn Prozent zusätzlich in vestieren. Hessen hat in allen drei Zu satzvereinbarungen seinen Anteil von jeweils 37,2 Millionen Euro Bundes mitteln mit Landesmitteln auf jeweils

Die Digitalisierung der Schulen ist ei ne gemeinsame Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Vorausset zung für den Digitalpakt war eine Än derung des Grundgesetzes, die es dem Bund ermöglicht, den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leis tungsfähigkeit der kommunalen Bil dungsinfrastruktur zu gewähren. Im März 2019 haben sich Bund und Länder im sogenannten »Digitalpakt« auf eine Zusammenarbeit geeinigt, um die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik voranzutreiben. Dazu stellt der Bund rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung, und die Länder ergänzen mindestens weitere 500 Millionen Euro (zehn Prozent). Die Ar beitsteilung zwischen Bund und Län dern sieht vor, dass die finanziellen Mittel des Bundes in den Aufbau digi taler Bildungsinfrastruktur fließen und die Länder für die pädagogische Entwicklung, wie beispielsweise die entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Curricula und die Weiterentwicklung des Unterrichts, sorgen.

Der erste Digitalpakt ist am 16. Mai 2024 ausgelaufen. Die laufenden In vestitionsmaßnahmen der Schulträ ger können jedoch noch bis Ende des Jahres 2025 abgerechnet werden. Der Digitalpakt 2.0 soll die gemein samen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunem bei der Digitalisierung des Bildungssystems fortführen. Dies haben sich die regie rungstragenden Parteien im Bund in ihrem Koalitionsvertrag vorgenom men. Dennoch haben die Verhandlun gen zwischen den Ländern einerseits und dem Bund andererseits zum Stichtag 25. Juli 2024 kein Ergebnis gebracht, weil der Bund noch keine Aussage zur Höhe der Förderung ge macht hat, stattdessen aber inhalt- liche Anforderungen an die Länder stellt (beispielsweise bei der Fort- bildung von Lehrkräften), die in die Kultushoheit der Länder massiv ein greifen würden. ? Welche Finanzierungsgrundlage haben die beiden DPS?

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Einigung mit dem Bund beim DPS 2.0 erfolgen würde? Da die Digitalisierung der Schulen ei ne gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist, wäre der Ausfall der Bundesmittel in Teilen oder in Gänze nicht durch das Land oder die Kommunen zu kompensie ren. Sollte der Bund sein im Koaliti onsvertrag der regierungstragenden Parteien gestecktes Ziel nicht einhal ten, müssten die Möglichkeiten zur Fortsetzung laufender sowie neuer Di gitalisierungsvorhaben zwischen Land und Schulträgern infrage gestellt werden. ? Wie sieht der aktuelle Verhandlungsstand aus? Es gibt zum Stichtag 25. Juli 2024 noch keine konkreten Zusagen für die finanzielle und rechtliche Ausgestal tung des zweiten Digitalpakts seitens des Bundes, obwohl sich bereits in der 383. Kultusministerkonferenz am 12. Oktober 2023 die Kultusministe rinnen und -minister und die Bundes bildungsministerin auf Grundsatz- positionen zur Ausgestaltung eines Digitalpakts 2.0 sowie einen Fahrplan bis zum Jahr 2025 verständigt hatten. Demzufolge sollte bis Mitte Mai 2024 eine Verwaltungsvereinbarung zwi schen Bund und Ländern ausgehan delt werden. Als Startdatum für den Digitalpakt 2.0 wurde der 1. Januar 2025 vereinbart. Die Länder haben dem Bund bereits im Juni 2023 einen Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung übersandt, um die Verhandlungen zu beschleuni gen. Zwischenzeitlich liegt ein Papier des BMBF vor, das umfassende Bedin gungen an die Länder stellt – unter anderem eine hälftige Kofinanzierung durch die Länder sowie Verpflichtun gen im Bereich der Lehrkräftequali- fizierung. Weiterhin offen lässt der Bund jedoch die Fördersumme sowie die konkreten Fördergegenstände. ? Inwiefern hängen die DPS mit an deren Programmen zusammen? Der Bund verknüpfte den Abschluss des zweiten Digitalpakts mit der Um setzung des Startchancenprogramms.

Beim ersten Digitalpakt wurde zwi schen Bund und Ländern vereinbart, dass der Bund rund 90 Prozent der Gesamtfördersumme übernimmt und die Länder rund zehn Prozent. Hessen hat als einziges Land gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern den Anteil auf 25 Prozent aufgestockt. Die Fördersumme des zweiten Digi talpakts sowie die Aufteilung dieser Summe zwischen Bund und Ländern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stichtag 25. Juli 2024) noch offen. Daher hat die Kultusministerkonfe renz am 14. Juni 2024 das Bundesmi nisterium für Bildung und Forschung (BMBF) nachdrücklich aufgefordert, die Verhandlungen zum Digitalpakt Schule 2.0 schnellstmöglich abzu schließen, um die digitale Transfor mation im Bildungswesen weiter ge stalten zu können. Dabei haben die Kultusministerinnen und -minister beziehungsweise die Senatorinnen und Senatoren der Länder ihre Be sorgnis über die Verzögerungen im Verhandlungsprozess ausgedrückt, insbesondere aufgrund der zusätzlich aufgestellten Forderungen des BMBF zu Finanzierungsfragen und zur Qua lifizierung des Lehrpersonals in Kul tushoheit der Länder, die bisher nicht Teil der Verhandlungen waren. ? Was wird aus den DPS finanziert? Mit dem ersten Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungs infrastruktur an den Schulen, landes weit und länderübergreifend, geför dert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen ver folgt. Gefördert werden vor allem der Aufbau oder die Verbesserung von Serverlösungen und die WLAN-Aus stattung, Anzeige- und Interaktions geräte (zum Beispiel digitale Tafeln), digitale Arbeitsgeräte sowie digitale Lehr- und Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen) an Schu len. ? Welche Auswirkungen hätte es für die Schulen, wenn keine

Nachdem sich Bund und Länder im ersten Halbjahr 2024 auf den Beginn des Startchancenprogramms zum 1. August 2024 verständigt haben, sehen die Ländern nun den Bund beim zweiten Digitalpakt in der Pflicht. Bis her gibt es jedoch keine Zusagen des Bundes, stattdessen wurden und wer den weitere Forderungen seitens des Bundes an die Länder gerichtet. ? Was unternimmt das HMKB in Sachen Digitalisierung? Eine der grundlegenden Aufgaben der Schulen ist es, Schülerinnen und Schüler auf die zunehmend digitali sierte Lebens- und Arbeitswelt vorzu bereiten sowie sie als mündige Bürge rinnen und Bürger zur Teilhabe an dieser digitalen Welt zu befähigen. In den vergangenen Jahren haben Hessens Schulen große Fortschritte bei der Digitalisierung gemacht. Dies betrifft sowohl die technische Aus stattung als auch die Unterrichtsge staltung. Die Landesregierung unter nimmt weitere Anstrengungen, um die Potenziale der Digitalisierung in den Schulen zielorientiert zu nutzen. Aufbauend auf das im Jahr 2019 geschaffenen Landesprogramm ‘Digi tale Schule Hessen’ wird die Strategie ‘Digitale Schule Hessen’ auf den bis herigen Aktivitäten weiterentwi ckelt. Bei der Weiterentwicklung der Strategie ‘Digitale Schule Hessen’ greift das Land den Ansatz der Ver knüpfung von Pädagogik und Infor mationstechnik auf und konzentriert sich auf die nachfolgenden Hand lungsfelder: Unterricht und Pädagogik, digitale Kompetenzen, digitale Infrastruktur und Verwaltung sowie Innovation, Projekte und Vorhaben. Das Programm ‘Digitale Schule Hes sen’ ist dabei Teil der Digitalisierungs strategie des Landes. Es ist unser Ziel, die Potenziale digitaler Medien und Werkzeuge für die pädagogisch-di daktische Arbeit sowie für eine Viel zahl von Schulverwaltungsaufgaben zu nutzen. Für die Schülerinnen und Schüler sollen medienbruchfreie, → → → →

Titelthema

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SCHULE

Form eines Kurvendiagramms dar stellt. Für die 5. Klasse steht seit dem Schuljahr 2021/2022 zusätzlich eine digitale Eingangsdiagnostik zur Ver fügung, die den Lernstand der Schü lerinnen und Schüler im Lesen und Rechnen zu Beginn des Schuljahres erfasst. Für die Förderung der Leseflüssig keit steht das digitale Leseförderpro gramm ‘FLINK’ (Flüssig lesen lernen: Individuelle Förderung der Lesekom petenz) im ‘quop.’-System zur Verfü gung. Das Programm richtet sich an Kinder mit Leseschwierigkeiten aus den Klassenstufen 3 und 4. Weitere digitale Programme zur Förderung und Diagnostik von Schülerinnen und Schülern sind derzeit in der Planung oder Erprobung. ? Was läuft im Bereich der KI? Für die hessischen Schulen sollen KI Anwendungen nutzbar gemacht wer den. Das Ministerium für Kultus, Bil dung und Chancen hat den Schulen als eines der ersten Länder eine Handreichung zum Umgang mit KI in Schulen zur Verfügung gestellt, die stetig angepasst wird und den Lehr kräften und Lernenden einen verläss lichen Umgang mit KI in Schule er möglicht. Da alle Länder hier vor den selben Herausforderungen stehen, werden auf KMK-Ebene aktuell Hand lungsempfehlungen für den Einsatz von KI erarbeitet. Im Rahmen eines länderübergrei fenden Digitalpakt-Projekts entsteht ein intelligentes tutorielles System für die Erstellung und Nutzung adaptiver Lernmedien im Unterricht für alle Fächer und Klassenstufen. Dabei ist auch die Bereitstellung einer Chat Bot-KI für Schulen vorgesehen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird in dem Projekt ‘KI4S'Cool’ in Koope ration mit der Ludwig-Maximilians Universität München ein KI-basiertes Assistenz- und Rückmeldesystem zum individualisierten Lernen an Pilotklassen der 11. Jahrgangsstufe eingesetzt. Damit sollen Schülerinnen und Schüler passgenau über ihre Stärken und Schwächen im Fach

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digitale Angebote entstehen, die sie beim Lernen in einer neuen Lernkultur unterstützen. Für die Lehrkräfte und weiteren pädagogischen Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter wird eine zu kunftsorientierte Lehrkultur etabliert. Darüber hinaus werden die Prozesse in der Schulverwaltung optimiert, um administrative Aufgaben in den Schu len zu erleichtern. ? Welche Programme laufen dazu? Die Förderung digitaler Kompetenzen ist Aufgabe aller Fächer. Dafür können die Schulen auf Unterstützungsange bote über die Staatlichen Schulämter, wie pädagogische Tage mit dem Schwerpunkt Digitalisierung, oder vielfältige Fortbildungsformate zum didaktischen Einsatz digitaler Medien im Fachunterricht über die Hessische Lehrkräfteakademie zurückgreifen. Zusätzlich ist beabsichtigt, die Ver mittlung digitaler Kompetenzen in ei nem Schulfach zu bündeln, um Schü lerinnen und Schüler auf die Anforde rungen der modernen Gesellschaft bestmöglich vorzubereiten. Dafür hat das Land Hessen den Schulversuch für ein Unterrichtsfach Digitale Welt eingeführt, der weiter ausgebaut wird. Das neue Unterrichtsfach verbindet die Themen Informatik, Ökonomie und Ökologie, um die Verständnis grundlagen dafür zu schaffen, wie digitale Technologien zur Lösung sozialer, ökologischer und ökonomi scher Probleme beitragen können. Im Schuljahr 2024/2025 nehmen bereits achtzig Schulen an dem Schulversuch teil.

Um die neuen Technologien schon an die Grundschulpädagogik heran zuführen, besucht eine mobile Digi talschule (Digitaltruck) nun bereits im dritten Jahr die hessischen Grund schulen in allen Landesteilen mit ei nem Workshop-Angebot zu den The men ‘Programmierung’, ‘Robotik’, ‘Digitale Bucherstellung’, ‘Erstellung von Stop-Motion-Filmen’ und ‘Künst liche Intelligenz’ sowie einem beglei tenden Fortbildungsangebot für Lehr kräfte. Mit dem Schulportal Hessen steht zudem allen hessischen Schulen eine umfangreiche pädagogische Landes plattform zur Verfügung. Von der pä dagogischen Organisation bis zum Lernmanagementsystem helfen er probte digitale Werkzeuge, die Orga nisation am Lernort Schule zu erleich tern und das Lernen zu unterstützen. Das Schulportal verfügt über ein inte griertes Videokonferenzsystem und ermöglicht den Zugriff auf vielfältige Bildungsmaterialen. ? Was läuft im Bereich der digitalen Förderung und Diagnostik? Schulen können auf Lernsoftware zur Unterstützung der Leseförderung und der Mathematikförderung zurückgrei fen, für welche das Land über Landes lizenzen verfügt. Die onlinebasierte Lernverlaufsdiagnostik ‘quop.’ steht den hessischen Schulen seit dem Schuljahr 2017/2018 flächendeckend zur Verfügung. ‘quop.’ ist eine forma tive Diagnostik, die den Lernverlauf von Schülerinnen und Schülern in den Kompetenzbereichen Lesen und Rechnen in den Jahrgängen 1 bis 6 in

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Physik informiert und individualisier tes Lernen gefördert werden. Das Fortbildungsangebot zum Um gang mit KI wird kontinuierlich weiter entwickelt. Für einen einfachen Ein stieg in das Thema steht allen hessi schen Schulen ein Online-Selbstlern kurs zur einführenden Nutzung von ChatGPT zur Verfügung. ? Welche Bedeutung haben die DPS für die weiterführenden Schulen, insbesondere für die Gymnasien? Die Gymnasien profitieren wie alle an deren Schulformen von dem Digital pakt und dem avisierten Folgepro gramm, da schwerpunktmäßig flä chendeckende Infrastrukturmaßnah men, wie beispielsweise die Schul hausvernetzung und der WLAN- Ausbau, durch die Schulträger geför dert werden. Die digitale Ausstattung der Unterrichtsräume, orientiert am medienpädagogischen Konzept der einzelnen Schule, gewährleistet eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. ? Aus welchen Bund-Länder- Programmen hat sich der Bund bereits zurückgezogen? Schul- beziehungsweise Bildungspolitik liegt grundsätzlich in der Hoheit der Länder. Untereinander arbeiten die Länder in der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zusammen. Diese Aufgabentrennung bedeutet nicht, dass Bund und Ländern die Kooperati on verboten wäre. Im Rahmen ihrer Zu ständigkeiten dürfen sie zusammenar beiten und tun dies auch. Ein Beispiel hierfür ist die Initiative Bildungsketten. Darüber hinaus erlaubt das Grundge setz, bei den sogenannten ‘Gemein schaftsaufgaben’ auch rechtlich über die jeweils eigenen Zuständigkeiten hi naus zusammenzuwirken. Eine Ausnahmeregel für die Mit- finanzierung des Bildungsbereichs durch den Bund stellt überdies Art. 104c des Grundgesetzes dar. Sie er möglicht es dem Bund, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich be deutsame Investitionen zu gewähren. Der Bund hat von dieser Möglichkeit

zum Beispiel beim ersten Digitalpakt Gebrauch gemacht. Nunmehr wäre es an der Zeit, die weitere Finanzierung dieser gesamtstaatlichen Aufgabe sicherzustellen. Das Land Hessen steht dazu bereit. ? Gibt es neben dem Startchancen programm aktuell noch weitere Bund-Länder-Programme im Bereich der Bildung Ja, zum Beispiel das Programm Bildung durch Schrift und Sprache (BiSS-Transfer): Dieses Programm ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zum Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreib förderung in Schulen und Kitas. Sie knüpft an die Initiative ‘Bildung durch Sprache und Schrift’ (BiSS) an. Ziel von BiSS-Transfer ist es, wis senschaftlich fundierte Konzepte zur sprachlichen Bildung in der Praxis zu implementieren. Das Programm ist im Jahr 2020 als Nachfolger von BiSS gestartet und zählt heute mehr als 2900 Schulen und Kitas, die sich aktiv beteiligen und in regionalen Verbün den gemeinsam an nachhaltiger Sprachförderung arbeiten. Ein weiteres erfolgreiches Pro gramm ist ‘Leistung macht Schule’ (LemaS). Die Bund-Länder-Initiative ‘Leistung macht Schule!’ startete im Januar 2018 und dient der Entwick lung bzw. Weiterentwicklung schuli scher und außerunterrichtlicher Stra tegien, Konzepte und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker und po tenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler. Die Schu len werden dabei durch einen For schungsverbund wissenschaftlich begleitet und unterstützt. ? Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung der KMK und der Rücktritt der Bildungs-Staats sekretärin auf die Verhandlungen des DPS 2? Bund und Länder haben sich zu Be ginn der Verhandlungen zum Digital pakt 2.0 darauf verständigt, auf die Verhandlungsstrukturen zum Digital pakt 1.0 aufzusetzen. Diese haben sich als tragfähig erwiesen.

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Der Digitalpakt Schule 2.0 auf Bundesebene Endlose Verhandlungen ohne Hoffnung auf Erfolg?

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D ie Schulen sollen technisch auf den modernsten Stand gebracht werden. Dafür soll es eine Neuauflage des Digitalpakts Schule geben. Doch wie viel Geld braucht es für den Digitalpakt 2.0? Und wer übernimmt was davon? Da rüber streiten sich Bund und Länder seit Monaten. Blickpunkt Schule hat sich angeschaut, was das Förderpro gramm bislang erreicht hat, wo die Verhandlungen um den Digitalpakt 2.0 aktuell stehen und was sich bei ei nem Digitalpakt 2.0 ändern muss. ? Wie kam es zum ersten Digitalpakt Schule? Der erste Digitalpakt Schule verfolgte das Ziel, die digitale Ausstattung an Schulen zu verbessern oder über haupt erst zu ermöglichen. »Es ist ei ne der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Le

bensbereichen vorzubereiten«, heißt es auf der Seite der Kultusminister konferenz (KMK) zum Ziel des Förder programms. Inhaltliche Grundlage für den Digitalpakt Schule ist das Strate giepapier der KMK ‘Bildung in der digitalen Welt’ von 2016. Für den Digitalpakt Schule musste zunächst das Grundgesetz geändert werden, weil die Länder die Hoheit über die Bildungspolitik haben und daher der Bund beim Thema Schulen eigentlich kein Mitspracherecht hat und somit die schulische Bildung auch nicht direkt mitfinanzieren kann. Seit 2018 haben das Bundesbildungsmi nisterium und die Kultusministerien der Länder darüber verhandelt und schließlich den Art. 104c im Grund gesetz entsprechend geändert. Im März 2019 wurde der Digitalpakt Schule dann beschlossen, zum 17. Mai 2019 trat die ‘Verwaltungsverein- barung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024’ in Kraft.

? Was wurde mit dem ersten Digitalpakt Schule gefördert? Da die Schulen in ihrer IT-Infrastruk tur auf unterschiedlichen Levels wa ren, war die Bandbreite der Förder möglichkeiten durch den Digitalpakt Schule groß. Sie reichte von der Aus stattung mit schnellem Internet und WLAN über die Nutzung von Lern plattformen, anderer Software und Cloud-Diensten bis zur Anschaffung digitaler Endgeräte oder digitaler Tafeln. Was in welchem Bundesland in welchem Umfang gefördert werden konnte, ging aus den jeweiligen För derrichtlinien der Länder hervor. Mit Mitteln des Digitalpakts Schule 1.0 wurden darüber hinaus auch län derübergreifende Projekte gefördert. »Diese ermöglichen den Austausch, die Vernetzung und Organisation und die Entwicklung von digitalen Bil dungsstrukturen und -angeboten über die Ländergrenzen hinweg«,

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heißt es auf der Seite der Kultusmi nisterkonferenz, wo diese länderüber greifenden Projekte ausführlich be schrieben werden: 1 Unterrichten – mit Materialien und Werkzeugen: Infrastrukturen zur Bereitstellung und Bewertung digi taler Bildungsmedien, zum Beispiel Schul-Cloud. 2 Lernen – steuern, individualisieren, bewerten, beurteilen und prüfen: Infrastrukturen zur onlinebasierten Diagnostik und Leistungsfeststel lung, zum Beispiel Technologie- basiertes Assessment (TBA I). 3 Verzahnen – technisch und administrativ: Infrastrukturen zur Verbesserung von Schnittstellen standards, zum Beispiel Educheck Digital (EDCD). 4 Lehren – professionalisieren und kollaborieren: Infrastrukturen zur Beratung und Qualifizierung des Lehrpersonals, zum Beispiel das Portal für berufliche Bildung. ? Wie viel Geld stand mit dem Digitalpakt 1.0 zur Verfügung? Für den Digitalpakt Schule 1.0 hat der Bund ursprünglich 5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 2019 bis 2024 bereitgestellt. Vorgesehen war beim Start des Programms, dass 3,5 Milliarden Euro aus dem Fördertopf des Bundes bis zum Ende der Legisla turperiode 2021 abgerufen werden sollen. In der Corona-Pandemie hat der Bund die Fördersumme noch um wei tere 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. 500 Millionen Euro davon waren vor gesehen für die Beschaffung digitaler Endgeräte für bedürftige Schülerin nen und Schüler, damit sie am Online Unterricht teilnehmen können. Dieses sogenannte Sofortausstattungspro gramm wurde als Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule im Mai 2020 beschlossen und trat Anfang Juli 2020 in Kraft. Inzwischen sollten in den Bundes ländern die Schulen so weit mit digi talen Leihgeräten versorgt sein, dass sie am Online-Unterricht teilnehmen könnten. Bremen ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und hatte als

Die Länder ermitteln ihre Daten je weils halbjährlich zu den Stichtagen 31. Dezember und 30. Juni und über mitteln sie dann zum 15. Februar und 15. August dem BMBF. Nach aktuellen Zahlen des Bundesbildungsministeri ums vom Februar 2024 sind seit Be ginn der Laufzeit des Digitalpakts Schule in 2019 bis zum 31. Dezember 2023 in den Programmteilen Basis Digitalpakt und der Zusatzvereinba rung IT-Administration mehr als 2 Mil liarden Euro abgeflossen. Verplant und bewilligt sind bereits etwas mehr als 5 Milliarden Euro, das heißt 96 Prozent der im Basis-Digitalpakt so wie 59 Prozent der in der Zusatzver einbarung IT-Administration zur Ver fügung stehenden Gelder. ? Wie sieht der Bedarf an Förder mitteln im digitalen Bereich weiterhin aus? Dass es auch bis 2030 weiterhin einen großen Bedarf gibt, zeigt das Deut sche Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung. In der repräsentativen Umfrage vom Juni 2023 wurden Lehr kräfte auch nach dem Stand der Digi talisierung befragt. Auch wenn die In ternetverbindungen an Schulen im Vergleich zur Lehrerumfrage 2020 demnach deutlich besser geworden sind, sah immer noch die Hälfte der Lehrkräfte (50 Prozent) einen großen Verbesserungsbedarf bei der techni schen Ausstattung der Schulen. Deut lich zeigte sich, dass Schulen in einem eher benachteiligten Umfeld, wo mehr als die Hälfte der Eltern Trans ferleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, auch bei der digitalen Infrastruktur benachteiligt sind. Hier sahen 61 Prozent der Be fragten großen Verbesserungsbedarf. Und auch an der technischen Aus stattung der Lehrkräfte fehlte es an diesen Schulen besonders. 40 Prozent der Lehrkräfte an Schulen in schwieri gen Lagen gaben an, dass sie Verbes serungsbedarf bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Dienstge räten haben. Im November 2023 wurden die Lehrkräfte im Rahmen des Deutschen Schulbarometers 2024 zuletzt zur

erstes Bundesland nicht nur bedürfti ge, sondern alle Schülerinnen und Schüler mit Schüler-Tablets versorgt. Mit weiteren 500 Millionen Euro soll ten Dienst-Geräte für Lehrkräfte be schafft werden; dieses zusätzliche Pro gramm ist seit 28. Januar 2021 in Kraft. Und noch einmal 500 Millionen Euro sollten die Länder bekommen, um IT Administratorinnen und IT-Administra toren ausbilden und finanzieren zu können, die sich um die Technik an den Schulen kümmern. Dieses Zusatzpro gramm lief seit November 2020. Insgesamt umfasste der Digitalpakt Schule 1.0 also 6,5 Milliarden Euro. Zusätzlich zu den Mitteln des Bundes stockten die Länder diese Fördersum me noch um mindestens weitere 10 Prozent aus eigenen Mitteln auf, so dass die Summe, die den Schulen für die Digitalisierung durch den Digital pakt Schule zur Verfügung stand, bei rund 7 Milliarden Euro lag. Auf jede der insgesamt etwa 40000 allge meinbildenden und beruflichen Schulen entfielen damit im Schnitt 175000 Euro. ? Wie kamen die Schulen an die Fördermittel aus dem Digital pakt 1.0? Für den Digitalpakt 1.0 gab es ein auf wendiges Antragsverfahren. Schulen mussten zunächst ein technisch-pä dagogisches Konzept ausarbeiten und dabei benennen, welche digitale Aus stattung sie benötigen. Die Konzepte mussten die Schulen an die Schulträ ger weiterleiten. Die Schulträger wie derum stellten dann einen Förderan trag beim Land. Sie bündelten dafür die Anträge der Schulen und stellten dann einen Gesamtantrag. Das Land prüfte den Antrag. Wurde er bewilligt, konnten die beantragten Geräte oder die Software bestellt oder installiert werden. Das Geld floss aber erst, wenn der Prozess abgeschlossen war. ? Wurden alle Fördermittel aus dem Digitalpaktschule 1.0 ausgegeben? Die meisten Fördermittel aus dem ersten Digitalpakt Schule sind inzwi schen aufgebraucht oder verplant.

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Digitalisierung der Bildung dringend erforderlich sei. Der Bund bekenne sich dazu im Ampel-Koalitionsvertrag und auch im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025. Am ersten Digitalpakt hatte sich der Bund seit 2019 mit 6,5 Milliarden Euro beteiligt. Der Bund trug 90 Pro zent der Kosten, die restlichen zehn Prozent trugen Länder und Kommu nen. Künftig will der Bund aber maxi mal eine 50/50-Finanzierung. Hin tergrund ist auch ein Beschluss des Bundeskabinetts vom Sommer 2023, bei dem die Ampel vereinbart hatte, bei neuen Bund-Länder-Programmen nur noch maximal 50 Prozent zu übernehmen. Daneben besteht der Bund auch darauf, dass die Länder das Geld nicht nur in Technik investieren, sondern auch in Lehrkräfteweiterbildung, da mit möglichst alle mit der neu ange schafften Technik umgehen können. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel angekündigt, mit den Ländern ein Anschlussprogramm, einen Digital pakt 2.0, mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg zu bringen. Darüber wird nun seit Langem hart verhandelt – umso härter, seit klar ist, wie knapp bei Kasse der Bund inzwischen ist. Bundesministerin Bettina Stark Watzinger (FDP) bekräftigte Mitte Mai 2024 nochmals das gemeinsame Ziel, dass der neue Digitalpakt 2025 star tet. Am 5. Juli 2024 appellierte Hes sens Kultusminister Armin Schwarz bei einer Sitzung des Bundesrates eindringlich an die Bundesregierung: »Es ist höchste Zeit, dass der Digital pakt umgehend fortgeführt wird. Je der Tag des Zögerns verhindert den nächsten wichtigen Schritt in der digi talen Bildung unserer Schülerinnen und Schüler. Handeln Sie jetzt!« Bei Redaktionsschluss von Blick punkt Schule wurde bekannt, dass für den 2. September eine KMK-Sonder sitzung einberufen werden soll, um auch darüber zu beraten, wie der neue Digitalpakt mit dem Bund zu Ende verhandelt werden könne. Boris Krüger, Chefredakteur Blickpunkt Schule , mit Material von der Kultusminister konferenz und vom Deutschen Schulportal

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Bild: bluedesign/AdobeStock

Nutzung der digitalen Medien im Un terricht befragt: Über zwei Drittel der Lehrkräfte (69 Prozent) halten sich für kompetent, digitale Medien im Unterricht einzusetzen und Lerninhal te mit digitalen Medien effizient zu vermitteln (70 Prozent). Dass sie ihren Schülerinnen und Schülern geeignete Lern-Apps empfehlen können, geben ebenfalls zwei Drittel der Lehrkräfte an. Zudem berichten 61 Prozent der Lehrkräfte, dass sie digitale Angebote wie Lernprogramme regelmäßig im Unterricht zur Lernförderung einset zen. Trotz dieses insgesamt hohen An teils an Personen, die sich als kompe tent einschätzen, fühlen sich nur 51 Prozent der Lehrkräfte auf diese Auf gabe vorbereitet. Jacob Chammon, Geschäftsführer der Deutsche Telekom-Stiftung, hat vor allem drei Dinge angemahnt, die sich bei einem Digitalpakt 2.0 ändern müssten: »Der Fokus sollte nicht nur auf Technik, sondern auch auf Inhalten und Fortbildungen liegen. Das Lernen muss an die Kultur der Digitalität an gepasst werden. Die Mittel müssen dahin kommen, wo der Bedarf am größten ist, um die digitale Kluft zu schließen. Erfahrungen aus den Ländern müs sen jetzt länderübergreifend durch mehr Zusammenarbeit genutzt wer den, um sicherzustellen, dass es nicht 16 Einzellösungen gibt.« ? Wie sieht der aktuelle Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0. aus? Der Digitalpakt 1.0 lief im Mai 2024 aus. Im Tauziehen zwischen Bund und Ländern um die weitere Finanzierung des digitalen Ausbaus der Schulen

stellte Bundesbildungsministerin Bet tina Stark-Watzinger Bedingungen an die Länder. Sie erwarte von den Län dern die Bereitschaft einer hälftigen Finanzierung des geplanten Digital pakts 2.0 und Aussagen darüber, in welcher Höhe sich die Länder an der Finanzierung beteiligen werden, heißt es in einem Schreiben der FDP-Politi kerin an die Präsidentin der Kultusmi nisterkonferenz (KMK) und die saar ländische Bildungsministerin Christi ne Streichert-Clivot (SPD). Eine Auskunft darüber, welchen fi nanziellen Gesamtrahmen die Länder in ihren jeweiligen Haushaltsplänen für die nächsten Jahre eingestellt hätten, sei für die Planungen des Bundes dringend notwendig. »Des halb bitte ich zeitnah um eine ent sprechende Aufstellung.« Die Bundesbildungsministerin drehte damit den Spieß um. Seit Mo naten machten nämlich die Länder Druck und forderten vom Bund kon krete Angaben dazu, wie viel Geld er für die Schuldigitalisierung künftig bereitstellen will. In einem Schreiben an Stark-Watzinger Ende Juli 2024 hatte Streichert-Clivot dies noch ein mal deutlich gemacht und mit der kurzfristigen Einberufung einer KMK Sondersitzung gedroht, sollten Fragen der Länder dazu nicht zufriedenstel lend beantwortet werden. Die Länder befürchten nun, dass es nach dem ersten Digitalpakt keine Anschlussfinanzierung für die Schulen mehr geben und die Digitalisierung damit ins Stocken geraten könnte. Stark-Watzinger weist im Gegen zug darauf hin, dass Bildung eigent lich Ländersache sei, aber eine fort gesetzte gemeinsame Kraftanstren gung von Bund und Ländern für die

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Zukunftswerkstatt für digitale Talente Das Digitechnikum

B egriffe wie ‘Bildung im Digitalen Wandel’, ‘Digitalpakt’, ‘Schule 2.0’ und ‘Medienkompetenz’ prägen seit geraumer Zeit aktuelle Bil dungsdebatten. Sie bergen Chancen für das Bildungswesen, ihre Implemen tierung stellt es aber auch vor Heraus forderungen. »Wie kann Schule mit diesen Herausforderungen in der Praxis umgehen?«, fragte daraufhin Anne Purtz (Informatiklehrerin und ehemali ge Leiterin des Fachbereichs Naturwis senschaften am Gymnasium Riedberg) schon im Jahr 2019 im Stiftungsmaga zin Polytechnik zum Thema Digitalisie rung und Bildung. Heute hat das Gymnasium Riedberg mit dem neuen Wahlunterricht Digi technikum@School eine Antwort auf diese Frage gefunden, die laut Schullei ter Helmut Kühnberger dazu beiträgt, eine Lücke im Curriculum zu schließen:

Seit dem Schuljahr 2023/ 2024 ist das Gymnasium Riedberg neben der Zie henschule in Frankfurt Pilotschule für das neue Wahlfach, in dem Schülerin nen und Schüler der zehnten Klasse ih re informatischen Kenntnisse erweitern und vertiefen und gemeinsam an digi talen Lösungen für gesellschaftliche Probleme und Fragestellungen arbeiten können. Insgesamt 28 Schülerinnen und Schüler haben im ersten Jahrgang daran teilgenommen. Im Fach Digitechnikum@School sind die Schülerinnen und Schüler zwei Stunden pro Woche keine bloßen Me dienkonsumenten mehr, sondern wer den zu digitalen Gestaltern und Me dienproduzenten. In Teams entwickeln sie Webseiten, Apps oder digital ge steuerte Hardware, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Auf diese Weise können die Jugendlichen

im digitalen Zeitalter ihre Umwelt selbst aktiv mitgestalten und sie kon kret verbessern. Durch diese wertvollen Selbstwirksamkeitserfahrungen und die Arbeit in Projektteams werden nicht nur ihre IT-Kompetenzen, sondern auch ihre Persönlichkeitsentwicklung geför dert. Digitechnikum@School ist eine Aus weitung des Digitechnikums, dem IT Bildungsprojekt der Stiftung Polytech nische Gesellschaft und der Goethe Universität Frankfurt am Main. Als Ant wort auf Herausforderungen, vor die die Gesellschaft hinsichtlich der fortschrei tenden Digitalisierung gestellt wird, hat die Stiftung das Digitechnikum im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit dem Insti tut für Didaktik der Mathematik und der Informatik (IDMI) der Goethe-Uni versität gestartet. Mit dem Programm werden verantwortungsbewusste,

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kreative und IT-interessierte Jugendli che dabei unterstützt, ihre informati schen Kenntnisse zu verbessern, sie für das Gemeinwohl einzusetzen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und sich zu vernetzen. Parallel zum Stipendienprogramm wurde das Digitechnikum durch die Goethe-Universität wissenschaftlich begleitet, um ein didaktisch fundiertes Unterrichtskonzept für Schulen zu ent wickeln. Das Ergebnis ist eine publizier te, umfangreiche Handreichung für Lehrkräfte, mithilfe derer das Digitech nikum@School erfolgreich im Schulcur riculum integriert und umgesetzt wer den kann. Darin enthalten sind umfas sende Informationen zum grundlegen den Format des Digitechnikums, zu den möglichen Umsetzungsvarianten in der Schule sowie zu den genutzten Metho den, Materialien und zur Software. Das Herzstück der Handreichung bilden Best-Practice-Beispiele zu einzelnen Projekten der Jugendlichen aus den vergangenen Jahren. Diese basieren auf der Auseinandersetzung mit verschie denen Themenbereichen wie Umwelt und Nachhaltigkeit, Gesundheit oder Mobilität und identifizieren aktuelle Probleme, mit denen sich Jugendliche in ihren Lebenswelten konfrontiert se hen. Mithilfe kreativer Methoden such ten die Jugendlichen nach den besten Lösungen für diese Herausforderungen und konnten dabei frei entscheiden, ob sie ein Software- oder Hardware-Pro jekt beispielsweise in Form einer Web seite, App oder eines Robotikprojekts entwickeln. So findet sich in der Handreichung beispielsweise die App-Idee ‘SchoolDex’ für ein digitales Schulnetzwerk, das Schülerinnen und Schülern hilft, wichti ge Informationen abzurufen und sich miteinander zu vernetzen. Die User kön nen innerhalb der App zum Beispiel den Vertretungsplan und den Speiseplan der Schule aufrufen sowie Nachhilfeange bote oder -gesuche einstellen. Ein weiteres Best-Practice-Beispiel adressiert Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen. Die 3D-gedruckte ‘Smarte Pillenbox’, die gleichzeitig als Aufbewahrungsbox fun giert, soll zum richtigen Zeitpunkt an die

Einnahme erinnern und die Tabletten in der korrekten Dosis ausgeben. In der Box können die Tabletten auf einer Art Rutschbahn gelagert werden, die Aus gabe kann mithilfe einer Schraube und einem Schrittmotor erfolgen. Die Ein nahmezeitpunkte werden mittels einer App konfiguriert. Je nach Umsetzungsvariante und Er fahrung der Lehrkraft sowie dem Vor wissen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler können im Unterricht die Projekte aus der Handreichung umge setzt oder eigene Projektideen entwi ckelt werden. Der Lehrkraft steht es frei, ob sie rein digital mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten möchte oder sie ein auch handwerklich forderndes Hard ware-Projekt verwirklicht. Somit bietet die Handreichung Orientierung, Inspira tion sowie eine gute Grundlage für die gezielte Potenzialförderung und die Vermittlung von Zukunftskompetenzen. Für Schülerinnen und Schüler bietet der projektorientierte Unterricht auf grund der agilen Methodik, der engen Teamarbeit und der praxisorientieren Herangehensweise eine attraktive Ab wechslung zum regulären Schulpro gramm, mit dem sie nicht nur IT-Kennt nisse, sondern auch fachübergreifende Kompetenzen und Future Skills erwer ben können. Am Ende einer erfolgrei chen Teamarbeit steht ein Prototyp, den die Schülerinnen und Schüler selbst entwickelt haben und in einer Ab schlusspräsentation ihren Mitschülerin nen und Schülern vorstellen. »Insbesondere im Bereich Teamarbeit habe ich unglaublich viel dazugelernt – wie es laufen sollte und auch, wie es nicht laufen sollte. UnserProjekt ist zwar nicht fertig geworden, aber das Digi technikum hat mich fachlich und auch menschlich einen riesigen Schritt wei tergebracht«, berichtet ein Teilnehmer aus dem vergangenen Schuljahr. Das Digitechnikum@School stellt für die teilnehmenden Schulen eine inno vative und zukunftsweisende Unter richtsform dar und bietet die Möglich keit, sich schulübergreifend intensiv auszutauschen und zu vernetzen. Die jungen Digitaltalente, die sich in den Schulen besonders hervorgetan haben, können von den Lehrkräften im An

Info

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Ihre Ansprechpartner in der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Tobias König, Bereichsleiter Wissenschaft, Technik, Beruf- liche Bildung koenig@sptg.de, Tel.: 069 78988931 Annika Löffler-Djahani, Projektleiterin Digitechnikum loeffler-djahani@sptg.de, Tel.: 069 78988951 Weitere Informationen unter:

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https://sptg.de/projekte/ wissenschaft-und-technik/ digitechnikum

schluss auch für das Stipendienpro gramm Digitechnikum vorgeschlagen werden. So fördert die Stiftung in Zu sammenarbeit mit ihren Partnern – der Goethe-Universität und den teilneh menden Frankfurter Schulen – syste matisch die Weiterentwicklung junger Menschen und ihre Potentiale im infor matischen und digitalen Bereich ent lang der Bildungsbiographie. Nach einem weiteren Konsolidie rungsjahr an den beiden Pilotschulen soll das Digitechnikum@School zum Schuljahr 2025/2026 an vier weiteren Frankfurter Schulen angeboten wer den. Eine kontinuierliche Ausweitung des Digitechnikum@School in den Fol gejahren ist beabsichtigt. Schulen, die Interesse am Transfer haben, können sich an die Stiftung Polytechnische Gesellschaft wenden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Stefanie Pomplun, Projektreferentin Wissenschaft, Technik, Berufliche Bildung, und Tobias König , Bereichsleiter Wissenschaft, Technik, Berufliche Bildung, Stiftung Polytechnische Gesellschaft

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Das HMKB stellt sich vor Isabell Braun von der Fachberatung für Pädagogische Tage

T. ROHDE: Was dürfen wir uns genau unter Fachberatung Pädagogische Tage vorstellen? ISABELL BRAUN: Im Rahmen des An forderungsprofils lassen sich grob zwei große Tätigkeitsfelder unter scheiden: zum einen die Beratung, Planung, Organisation und Durchfüh rung von Pädagogischen Tagen im Themenfeld Medienbildung und Digi talisierung, zum anderen die Koope ration mit weiteren Akteuren entlang der Bildungskette aus dem Bereich der Medienbildung (Staatliche Schul ämter, Schulträger mit Schul-IT und Medienzentren, Dezernat Medien der Hessischen Lehrkräfteakademie, HMKB). Die Fachberatung Pädagogi sche Tage zu Fragen der Medienbil dung und Digitalisierung (FBPT) wird derzeit von neun Kolleginnen und Kollegen in Hessen wahrgenommen, wobei der Zuständigkeitsbereich sich in der Regel auf zwei Schulämter erstreckt, in denen bis zu sechs ver schiedene Schulträger mit ihren unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. ISABELL BRAUN: Im Zuge der Um setzung des Digitalpakts und dem da hingehenden Unterstützungsbedarf der Schulen sowohl auf der konzep tionellen Ebene wie auch im Hinblick auf Lehrkräftefortbildungen im Um gang mit digitalen Medien wurde die se Fachberatung in Ergänzung zur Fachberatung Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2020/2021 initiiert und ausgeschrie ben. Ich war an meiner Stammschule schon länger im Bereich Medienbil dung und Lehrkräftefortbildung tätig: So durfte ich beispielsweise im Jahr 2016 die Koordination zur Durchfüh rung eines Pädagogischen Tages ver antworten, habe zusammen mit ei T. ROHDE: Wie kamen Sie denn zu dieser Tätigkeit?

legte mehrteilige Fortbildungsnach mittage, die beispielweise auch an außerschulischen Lernorten wie dem regionalen Medienzentrum oder gemeinsam mit Nachbarschulen im regionalen Verbund stattfinden. T. ROHDE: Was genau beinhaltet Ihre Tätigkeit zur Pädagogischen Unterstützung der hessischen Schulen? ISABELL BRAUN: Zumeist beschränkt sich unsere Beratung nicht nur auf die Planung und Durchführung einer Ein zelveranstaltung, sondern sie mündet oft in einen längerfristigen Beratungs prozess unter dem Stichwort digitale Transformation von Schule und Unter richt hin zu einer neuen Lernkultur. Ein Pädagogischer Tag zur Medienbildung bildet daher nur einen Baustein unse rer Beratungsleistung, während die Begleitung durch die FBPT in Form etwa von Steuergruppenarbeit, Schul leitungsberatung, Moderation, Befra gung und Feedback sowie Sitzungsge staltung über den eigentlichen Päda gogischen Tag allerdings deutlich hinausgeht. Dabei sind FBPT oft auch als Expertinnen und Experten für die Implementierung neuer Lernkultur oder im Bereich der Einrichtung und systembezogenen Implementierung digitaler Arbeitsmittel in Abläufe der Schulorganisation (‘erweiterter Sup port’) aktiv. Ferner wirken die FBPT in vielen Aufsichtsbereichen aktiv bei der Ausgestaltung und Durchführung der ‘Einjährigen Prozessbegleitung zum Medienbildungskonzept’ mit. Es gibt auch immer wieder Beratungsfälle mit unserer Beteiligung im Rahmen multi perspektivischer und komplexerer Schulentwicklungsvorhaben (zum Bei spiel Leitbild, Ganztag, Raumkonzept, Neue Lernkultur), die sich zum Teil über mehrere Schuljahre erstrecken und in Kooperation mit der Schulent wicklungsberatung stattfinden.

Das HMKB stellt sich vor

» Isabell Braun vom HMKB

nem Kollegen mit dem ‘App-Café’ ei ne zunächst schulinterne, dann regio nal geöffnete Fortbildungsreihe von Lehrkräften für Lehrkräfte ins Leben gerufen und wir haben gemeinsam ein Pilotprojekt iPad-Klasse im Schuljahr 2017/2018 gestartet. Darüber hinaus wurde ich dann immer öfter als Refe rentin von benachbarten Schulen an gefragt sowie zur Planung von Päda gogischen Tagen im Themenfeld Medienbildung und Digitalisierung. Insofern konnte ich schon einige Erfahrungswerte sammeln, bevor ich mich auf die ausgeschriebene Ab ordnung bewarb, und freue mich nun, meine Erfahrungen an andere Schulen weitergeben zu können. T. ROHDE: Wie viele Fachtage führen Sie denn im Schuljahr durch? ISABELL BRAUN: Ich habe seit dem Beginn meiner Tätigkeit mehr als 100 Veranstaltungen gemeinsam mit Schulen aller Schulformen und Grö ßen durchgeführt: Dies reicht von klei nen Grundschulen mit sechs Lehrkräf ten bis hin zu großen weiterführenden Schulen mit 150 Kolleginnen und Kol legen. Zumeist handelt es sich um klassische Pädagogische Tage als Prä senzveranstaltung. Hinzu kommen, je nach Bedarf des örtlichen Kollegiums, auch vermehrt prozessorientiert ange

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