Blickpunkt Schule 4/2022

dann schon nicht Arbeitszeit für sie bzw. ihn selbst ist (zuständig wäre das Land), dann käme der Einsatz von Schulverwaltungsfachkräften in Be tracht (leider derzeit nur durch die Schulträger möglich, die aber eher Stunden von Schulsekretariaten auf stocken, was das Problem nicht löst) oder es wäre doch zumindest eine deutliche Erhöhung der Deputate (Schulleitungsdeputat, Schuldeputat) notwendig, ummehr delegieren zu können (hier wieder Zuständigkeit des Landes). Leider ist die Schulverwaltung auch viel zu wenig digitalisiert. Gäbe es E-Akten, eine Online-Einsichtnahme in die Rangliste und eine Cloudlösung für Datenabfragen, könnte viel Zeit gespart werden. Hilfreich wäre auch eine ehrliche Beschreibung der Tätigkeit einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters, so wie sie imTarifrecht vorgenommen wird. Das Land Hessen muss den Beruf der Schulleiterin bzw. des Schulleiters wieder aufwerten. Hierbei geht es nicht nur um das Gehalt. Insbesonde re das Spannungsfeld ’Vorgesetzter’ und ’Mitglied des Kollegiums’ ist gut auszutarieren. Die Wertschätzung im Rahmen von Ministerbriefen reicht nicht aus! Meine Forderungen lauten des halb: • Bei Gymnasien oder Gesamtschu len (mit gymnasialer Oberstufe) mit mehr als 1000 Schülerinnen und Schülern eine Besoldung von A 16 Z! • Erhöhung der schulischen Deputate an Entlastungsstunden! • Etablierung von Schulverwaltungs kräften für große Schulen, ggf. im Schulverbund! • Schulsekretariate in die Hand des Landes! • Eine erheblich stärkere Digitalisie rung der Schulverwaltung und ins besondere der Schulaufsicht! • Beratungs- und Gesprächsver pflichtungen im Gesetz mit Augen maß platzieren! • Eine ehrliche Bilanzierung der Auf gabenfülle einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters!

Bild: Inka/AdobeStock

Arbeitsbelastung im Lehrberuf

worden. Hier gilt es beispielweise, ständig angepasste Hygienepläne umzusetzen. Es sind Meldungen an das Gesundheitsamt und an die Schulaufsicht vorzunehmen. Das Testmanagement nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Schreiben der Behör den sind meist nicht geeignet, um sie an die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern unverändert weiterzuge ben. In den letzten drei Schuljahren habe ich eine Vielzahl von Informati onsschreiben an die Schulgemeinde verfasst. Ohne Pandemie sind unter ande rem Baumaßnahmen zu steuern, Verordnungen umzusetzen, Konfe renzen und diverse Veranstaltungen zu organisieren, die jeder aus einem Jahresterminplaner einer Schule kennt. Leider ist eine durchaus be achtliche Anzahl an Abfragen der Schulaufsicht in Excel-Tabellen zu beantworten. Klassenzusammenle gungen sind ein hoch emotionales Thema und sind kommunikations- intensiv. Und, und, und … Schule weiterentwickeln Diese Aufgabe ist wichtig, da sich die Vermittlung von Bildung immer wei terentwickelt. Diese Entwicklungen sind aber vor Ort auf die Begebenhei ten ’herunterzubrechen’. Und dieses mit Partizipation aller an Schule Be teiligten.

An meiner Schule ist hierfür eine Steuerungsgruppe durch das Kollegi um eingerichtet, deren Mitglied ich bin. Ebenso fungiere ich als Schnitt stelle zu den anderen Schulleitungs mitgliedern. Ideen für die Weiterentwicklung der eigenen Schule bekommt man durch den Besuch von Tagungen und das Mitwirken in Netzwerken oder das Mitwirken in Verbänden und Vereini gungen. Fazit Die Darstellung der Aufgaben einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters kann nicht abschließend sein. Trotz dem wird schon deutlich, dass diese Aufgaben nicht im Rahmen einer 41 Stunden-Woche zu erfüllen sind. Na türlich hat man Unterstützung durch die Mitglieder der Schulleitung und das Sekretariat. In einem gewissen Rahmen kann delegiert werden, aber die Verantwortung bleibt bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. So schön der Beruf ist, schreckt die Arbeitsmenge immer mehr Interes sierte ab und führt zu Stellenbeset zungsproblemen. Ein großes Problem ist, dass vom Gesetzgeber sehr oft in neue Gesetze und Verordnungen Aufgaben für die Schulleiterin bzw. den Schulleiter auf genommen werden, ohne Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Und wenn es

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