Blickpunkt Schule 3/2024
Licht und Schatten Die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamtinnen und -beamten und ihre verfassungskonforme Besoldung E nde gut, alles gut: Die erste Rate des Inflationsausgleichs wurde mit dem Juni-Gehalt am schlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort«). »Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische
vorliegt, keine Fortschritte: Der dbb Hessen ist empört über die Tatsache, dass die weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten im Nachtragshaushalt des Finanzminis ters mit keiner Silbe Erwähnung findet. Das Gesetz zur Übertragung des TV H-Ergebnisses vom 15. März 2024 regelt ausschließlich die Inflationsausgleichs zahlungen in 2024 sowie die beiden li nearen Anpassungsschritte zum 1. Feb ruar bzw. zum 1. August 2025. »Die Vorgehensweise, die Übertra gung des Tarifergebnisses im Vorgriff und losgelöst von der Herbeiführung ei ner insgesamt verfassungskonformen Besoldung der Beamten vorzunehmen, entsprach unserer Forderung«, stellt der hessische Landesvorsitzende Heini Schmitt klar. »Das haben wir goutiert, ebenso, wie wir die methodische Vorge hensweise dabei sowie beim Besol dungsgesetz 2023/2024 goutiert ha ben.« Ebenso entspricht es der dbb Forderung, dass separat von der Über tragung des Tarifergebnisses noch im laufenden Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg ge bracht werden müssen. »Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig«, hält Schmitt fest. Mit der bisher vorgesehenen Besol dungsgesetzgebung würde die Besol dung der Beamtinnen und Beamten am unteren Ende des Besoldungsgefü ges auch nach dem 1. August 2025 noch um rund 22 (!!!) Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebe nen Mindestniveau liegen. »Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswid riger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden.« Es gab bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen, und im Koaliti onsvertrag gibt es eine unmissver ständliche Festlegung von CDU und SPD (»Deshalb setzen wir den einge
31. Mai den Kolleginnen und Kollegen überwiesen. Damit endete ein lang wieriger Prozess bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes beamtinnen und -beamten. Nachdem die Teilgewerkschaften des DGB Hessen wie die GEW oder ver.di erst am 30. April dem am 15. März verabschiedeten Tarifabschluss end lich zugestimmt haben, haben am 7. Mai die Regierungsparteien CDU und SPD im Landtag den Entwurf für ein Gesetz eingebracht, das die Über tragung des Ergebnisse auf Beamtin nen und Beamte sowie auf Pensionä rinnen und Pensionäre regelt. Er sieht folgende Regelungen vor: Für 2024 wird eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3000 Euro gewährt, die in drei Teilen zu jeweils 1000 Euro im Juni, Juli und November ausgezahlt wird. Erhöhung der Besoldung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozent punkte. Erhöhung der Besoldung zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozentpunkte. Damit gibt es für Lehrkräfte eine deut liche Verbesserung gegenüber dem Tarifabschluss insofern, als statt der für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer vereinbarten 200 Euro mehr zum 1. Februar 2025 nicht eine Sockel betragserhöhung erfolgt, sondern der dbb Hessen erreichen konnte, dass verfassungskonform eine lineare Er höhung um 4,8 Prozent erfolgt. Der unermüdliche Einsatz unserer Dach gewerkschaft für das Wohl ihrer Mit glieder, aber auch für die gesamte hessische Beamtenschaft wurde damit belohnt. Allerdings gibt es in der Frage der verfassungskonformen Besoldung, zu der ein höchstrichterlicher Beschluss → → →
Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, wäh rend der Zustand gravierend verfas sungswidriger Unteralimentation wei ter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insge samt verstanden werden«, stellt Schmitt klar. Denn für die im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigt der Finanzminister ja bereits Einsparmaßnahmen an. »Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung den Eindruck er weckt, als hätte sie bei den Festlegun gen der Schwerpunkte im Koalitions vertrag unbeirrt davon ausgehen kön nen, dass die Steuereinnahmen für weitere fünf Jahre im gleichen Um fang steigen wie in den Jahren zuvor. Deshalb teilen wir auch nicht die Überraschung darüber, dass es nun nicht so ist.« Bei der Ausarbeitung des Koaliti onsvertrags gab es jedenfalls schon eine unumstößliche ‘Altverpflichtung’, nämlich die zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der verfassungsrecht lichen Vorgaben bzgl. der Beamten alimentation. Dass gerade im 75. Jahr des Grund gesetzes die hessische Landesregie rung diese Verpflichtung offenbar wei terhin nachrangig behandeln will, brüs kiert den dbb Hessen außerordentlich. Das BVerfG wird im dort anhängigen Verfahren (Vorlagebeschluss des Hessi schen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2021 im Klageverfahren des dbb Hessen) in seiner Entscheidung sorgfältig die Besoldungsgesetzgebung des Landes Hessen betrachten. Boris Krüger, dlh-Landesvorsitzender, unter Verwendung von Pressemitteilungen des dlh und des dbb Hessen
Besoldungserhöhung und Inflationsausgleich
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SCHULE
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