Blickpunkt Schule 3/2023

Wahlprüfsteine des hphv

Liebe Leserinnen und Leser,

nen und Lehrern mit gymnasialem Lehramt für die Entwicklung von Schulen mit gymnasialem Angebot und die Entwicklung des Berufes der gymnasialen Lehrkräfte bedeutungs voll erscheinen. Der Fragenkatalog ist natürlich nicht vollständig, sondern stellt eine Auswahl dar. Ebenso kön nen wir im Rahmen von Blickpunkt

Schule nicht alle Fragen und Antwor ten abdrucken, da dies die Kapazität des Heftes sprengen würde. Wir ha ben daher eine Auswahl getroffen und hier zusammengestellt. Wenn Sie die Gesamtheit der Fragen und alle Ant worten der Parteien interessieren, können Sie diese auf unserer Home page nachlesen.

einer Tradition folgend haben wir an die im Landtag vertretenen politi schen Parteien sog. Wahlprüfsteine versandt und um Beantwortung der Fragen gebeten. Es handelt sich um Fragen, die aus Sicht der einzigen re levanten Gewerkschaft der Lehrerin

Attraktivität des Lehrerberufes heute und in Zukunft

Welchen Zeitplan haben Sie für die Umsetzung des Gerichtsurteils für die verfassungsmäßige Besoldung der Lehrkräfte?

CDU

Aufgrund der neuen Rechtsprechung des BVerfG, die die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Bemessung der Besoldung im Mai 2020 deutlich verschärfte, entstand für alle Länder und den Bund Anpassungsbedarf. Hessen hat unter Führung der CDU Hessen mit als erstes Land bereits gehandelt. Wir stehen zu unserer Ver antwortung für unsere Landesbeamtinnen und -beamten und haben das klare Ziel, schnellstmöglich und rechtssicher zu einer verfassungskonformen Besoldung zu kommen. Obwohl noch eine maßgebliche Entscheidung des BVerfG aussteht, von der wir uns konkrete Anhaltspunkte zur endgültigen Einordung der monetären Dimension des Besoldungsdefizits erhoffen, wurde bereits im Som mer 2022 ein erster Schritt hin zur verfassungsmäßigen Besoldung für die rund 104000 Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie die rund 85 000 Versorgungsberechtigten gemacht. Mit rund ei ner halben Milliarde Euro haben wir die Besoldung spürbar erhöht. Dieser Schritt ist nur der erste von mehreren erforderlichen Schritten. Dies haben wir als CDU Hessen immer deutlich gemacht. Vor dem Hintergrund der finanziellen Dimension und unserer Verpflichtung zu einer genera tionengerechten Haushaltspolitik ist es aber offensichtlich, dass Hessen die verfassungsrechtlich gebotenen Verbesserungen für die Bediensteten – trotz der großen Wirtschaftskraft – verantwortungsvoll nur schrittweise schultern kann. Wie die weiteren konkreten Schritte und der Zeitplan aussehen werden, hängt neben der finalen Rechtsprechung noch von weiteren Faktoren ab, sodass eine finale, detaillierte Beschreibung des Gesetzgebungsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt unseriös wäre. Als CDU halten wir es aber für erforderlich, im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2025 zusätzlich zu der regulären Umsetzung und Übernahme möglicher Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst weitere signifikante Verbesserungen vorzusehen. Wir halten es für realistisch und werden da rauf drängen, die Besoldungsreparatur in der nächsten Legislaturperiode vollständig abzuschließen. Sobald das Bundesverfassungsgericht über den Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden hat, werden wir ein Gesetz in den Landtag einbringen, in dem ein an die tatsächlichen Lebensver hältnisse angepasstes, konsistentes und gerechtes Besoldungssystems entwickelt wird. Im Vorgriff auf eine solche Regelung und zur Überbrückung dieses Zeitraums haben wir schon jetzt, der regulären Besoldungser höhung vorgeschaltet, eine Besoldungserhöhung in Höhe von zweimal 3 Prozent beschlossen. Außerdem wur den die Kinderzuschläge erhöht, für das 1. und 2. Kind um je 100 Euro, für jedes weitere Kind jeweils 300 Euro. Die von der schwarz-grünen Landesregierung geschaffene verfassungswidrige Besoldung der Beamtinnen und Beamte wird durch den nun verabschiedeten Gesetzentwurf nicht beendet, die Rechtsgrundlagen entsprechen auch weiterhin nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, auf die der VGH Kassel in seiner Entscheidung vom 30. November 2021 verweist. Die verfassungswidrige Besoldung der letzten Jahre wird von der Landesre gierung auch weiterhin ignoriert, für die kommenden beiden Jahre findet mit jeweils 3 Prozent die Inflationsent wicklung nicht ausreichend Berücksichtigung. Auch wir als SPD werden diese von der Landesregierung über Jahre herbeigeführte Ungerechtigkeit nicht in einem Haushaltsjahr korrigieren können. Eine zeitnahe Wieder herstellung der verfassungsgemäßen Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamte wird aber priorisiert. Wir Freie Demokraten fordern, dass die verfassungsmäßige Besoldung für Beamte unverzüglich wiederherge stellt wird. Konkret werden wir uns an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren und insbeson dere das Mindestabstandsgebot von fünfzehn Prozent zum Grundsicherungsniveau halten.

26 Wahlprüfsteine – Fragen an die Parteien und deren Antworten SCHULE Die Grünen SPD

FDP

Made with FlippingBook - Online Brochure Maker