Blickpunkt Schule 2/2021

renzsystemen zur Zuschaltung von Schülerinnen und Schülern zum Präsenzunterricht (VKSV) ab! We- der die Lehrkräfte noch die Schüle- rinnen, Schüler und Eltern müssen nunmehr zustimmen, sondern auch die letztgenannten beiden Gruppen sind lediglich zu informieren. Zu- dem fragen wir uns, warum ist die Verordnung bis 31. Dezember 2028 gültig? Es scheint, dass die Landes- regierung auf keinen Fall die Ent- scheidung des EuGH vor dem Hin- tergrund der Einführung von Live- stream-Unterricht in Schulen ab- warten will (s. dazu die Pressemit- teilung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27. Januar 2021) . Zum Abschluss noch eine positive In- formation: Von den rund 2000 Schu- len in Hessen haben gut 1700 Schu- len bereits einen Glasfaseranschluss beziehungsweise sollen im laufenden und geplanten Ausbau bis zum Jahr 2022 angebunden werden (Quelle: www.digitale-schule.hessen.de, Stand: Mitte Februar 2021) . Nichtsdestotrotz: Es wird höchste Zeit, dass wir den Status eines digi- talen Entwicklungslandes hinter uns lassen und einen einem Industrie- land angemessenen Zustand errei- chen! Deshalb fordern wir nach wie vor: • Professioneller IT-Support und WLAN an allen Schulen! • 5G an allen Schulen! • Videokonferenzsysteme daten- schutzkonform gestalten! • Dienst-Tablets oder -Laptops zeit- nah für alle Lehrkräfte und sozial- pädagogische Fachkräfte! • Ausstattung schulformspezifisch anschaffen! • Unterrichtsbegleitende digitale Fortbildungen! Corona hat gezeigt: Hessens Schulen sind noch in der Kreidezeit. Raus aus der digitalen Wüste!

Personalratswahlen 2021

Bild: Michael Traitov/AdobeStock

Lehrkräfte’ werden für die An- schaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zube- hörs gewährt. Seitens des Bundes werden damit weitere 500 Millio- nen Euro zur Verfügung gestellt. Die Länder und Kommunen steuern ei- nen Eigenanteil in Höhe von min- destens zehn Prozent bei. Was die Digitalisierung in Zeiten der Corona-Pandemie in der Praxis für die Lehrkräfte bedeutet, welchen Heraus- forderungen sie sich im Schulalltag immer wieder stellen müssen und welche Aspekte eventuell zu kurz ge- dacht sind, wollen wir nachfolgend kurz skizzieren: • Ein besonderes Problem sehen wir schon seit Jahrzehnten darin, dass der IT-Support häufig von Lehrkräf- ten geleistet werden muss und nicht hinreichend sichergestellt werden kann. Mit der zweiten Zu- satzvereinbarung vom 3. November 2020 wurde das Thema ’Adminis- tration’ vom Bund aufgenommen, was wir ausdrücklich begrüßen. Leider lässt die Umsetzung vor Ort vielfach noch auf sich warten. Es fehlen geeignete Personen für die Arbeit, da Fachkräfte in der freien Wirtschaft schlicht lukrativere An- gebote erhalten. • Der Zeitpunkt der Auslieferung der Endgeräte lässt ebenfalls noch auf sich warten. In einer Gesprächsrun- de von Verbandsvertreterinnen und -vertretern mit dem Hessischen Kultusminister und hochrangingen

Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Kultusministeriums äußerte Prof. Dr. Lorz am 12. März 2021, dass die Verteilung nach den Osterferien beginnen solle. Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Aufwand mit Home- schooling und Distanzunterricht ha- ben mehr als deutlich gezeigt, dass sich unsere Forderungen seit dem letzten Jahr um ein Vielfaches ver- stärkt haben. • Wir monieren, dass Lehrkräfte einer- seits den digitalenWandel und die Umsetzung in den Schulen voll mit- tragen sollen, andererseits die Lehr- kräfte dies mit ihren eigenen Endge- räten unterschiedlichster Art und Ausstattung umsetzen müssen. Hier muss es in naher Zukunft zu einer Lösung kommen, die allen Schulfor- men gerecht wird. Insbesondere die spezifischen Bedarfe der verschiede- nen Schulformen sind hier zu be- rücksichtigen. Dabei dürfen auch datenschutzrechtliche Fragen nicht außer Acht gelassen werden. • Wir fordern eine steuerfreie Erstat- tung von privat angeschaffter Hard- und Software! Viele Lehrkräf- te haben sich diese im vergangenen Jahr auf eigene Kosten beschafft, um ihre Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden und Studierenden auch in Distanz unterrichten zu können, da der Dienstherr sowie die Schulträger nicht in der Lage waren, die notwendige Ausrüstung zur Ver- fügung zu stellen. • Wir lehnen die geplante Verordnung über den Einsatz von Videokonfe-

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SCHULE

Annabel Fee in Zusammenarbeit mit Monika Otten , glb

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