Blickpunkt Schule 1/2021
beiträgt und nah an den Themen und den Meinungsbildungsprozessen sein muss. Er arbeitet ehrenamtlich, und es entstehen ihm dabei einige Kosten, weshalb die in der Begründung ange- sprochene Aufwandsentschädigung nicht unangemessen ist. Christof Ganß hat die Position aufgrund der Wahl durch die Vertreterversammlung besetzt. Er ist ein integrer Kollege, der schon seit Jahren in verantwortlicher Position imVerband tätig ist und viel Arbeit in die redaktionelle Gestaltung von ’Blickpunkt Schule’ investiert. Viele positive Rückmeldungen, auch von Nichtverbandsmitgliedern, bestä- tigen, dass die Verbandszeitschrift geschätzt wird. Für sein ehrenamtli- ches Engagement sollte ihm Dank ausgesprochen werden. Die Zeitschrift ist inhaltlich so gut wie diejenigen, die diese Inhalte lie- fern. Interessant dargestellte Infor- mationen und Statements, Fotos, Ta- bellen und vieles mehr müssen von engagierten Mitgliedern des Verbands kommen. Der verantwortliche Redak-
teur und die Pressereferentin sind für die redaktionelle Bearbeitung des Materials zuständig, das sie erhalten. An einer Diskussion über eine Verän- derung der Inhalte und deren Gewich- tung sollten diejenigen beteiligt wer- den, die die Beiträge liefern sollen und diejenigen, die sich bestimmte neue Inhalte wünschen. Dabei zeigt das ak- tuelle Heft mit neuen Rubriken bereits Möglichkeiten einer inhaltlichen Wei- terentwicklung auf. Auch die Veröf- fentlichung als Blättermagazin auf der hphv-Homepage ist eine gute Neuerung. Da ich seit über vierzig Jahren aktiv in diversen Gremien des hphv mitar- beite, überblicke ich auch die Ent- wicklung unserer Verbandszeitschrift während dieser Zeit. In den 1990er- Jahren setzte Werner Meyer sich mit einer Neugestaltung des Layouts ge- gen beträchtliche Kritik konservativer Verbandsmitglieder durch und entwi- ckelte gemeinsam mit dem Partner DPhV-Verlag das Erscheinungsbild von ’Blickpunkt Schule’ weiter. Dass
Christof Ganß nach der Übernahme der Verantwortung als Redakteur der Zeitschrift nicht sofort ein völlig neu- es Konzept umsetzte, ist einerseits dem Respekt gegenüber seinemVor- gänger geschuldet und hat anderer- seits mit einer angemessenen Zeit der Einarbeitung in die Materie zu tun, wobei generell jede Veränderung notwendig und begründet sein sollte. Die massive Kritik in der Begründung des Antrags ist aus meiner Sicht un- angemessen. Es ist richtig, über neue Ansätze bezüglich des Layouts zu re- den, man sollte aber die Tatsachen dabei nicht außen vorlassen. Es gibt bereits einen professionellen Partner für Layout, Satz und Druck, nämlich den DPhV-Verlag. Möchte man zum Zweck der Aktualisierung mit der Ge- staltung einen anderen Anbieter be- auftragen, muss die Kostenfrage ge- klärt sein. Genau an dieser Stelle könnte man auf die doch letztlich be- grenzten Finanzen des Verbands hin- weisen. Angelika Kiene-Bock
Leserbriefe
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Zum Antrag ’Änderung des § 11 der Satzung des hphv’: Verantwortliche/r Redakteur/in soll kein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands mehr sein S elbstverständlich sind Fragen der Satzung und Anträge zur Satzungsänderung legitimer Auf diesem Hintergrund ist auch die vom Frankfurter Bezirksvorsitzenden beantragte Änderung der Zusammen- setzung des geschäftsführenden Vor- stands (gfV) als Verbandsgremium zu darlegen, warum diese Satzungsän- derung erforderlich oder wünschens- wert und imVerbandsinteresse ist. Dabei geht es auch um die Repräsen-
und notwendiger Teil der Beratung und Beschlussfassung einer Vertreterver- sammlung, denn hier entscheiden die Schulvertrauenspersonen über Anträ- ge zur Satzung. Wenn staatliche und schulische Organisationsstrukturen sich ändern oder neue bildungspoliti- sche, pädagogische und gewerk- schaftliche Herausforderungen an uns herantreten, kann auch eine Änderung der Satzung erforderlich werden und sinnvoll sein. Da die Satzung für unse- re Verbandsarbeit grundlegend ist, er- fordert jede Änderung eine gute Be- gründung und zu Recht eine beson- ders qualifizierte Stimmenmehrheit.
tanz bestimmter Sichtweisen und Funktionen im gfV und ausdrücklich nicht um konkrete Personen. Wenn die Leser von ’Blickpunkt Schule’ eine rein sachliche Argumen- tation für die Annahme dieses Antrags erwartet haben, so werden sie ent- täuscht. Für die Gestaltung der Zeit- schrift wird »langfristig« ein »profes- sioneller Anbieter« gefordert, da »das momentan eingesetzte Geld« – da- mit ist wohl die Aufwandsentschädi- gung für den verantwortlichen Redak- teur gemeint – »nicht die gewünschte Wirkung« erziele. Ausgehend >>
sehen. Derzeit besteht der gfV aus fünf ordentlichen Mitgliedern. Das sind neben demVorsitzenden die bei- den stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeister und der verant- wortliche Redakteur von ’Blickpunkt Schule’. Wer diese Zusammensetzung än- dern, wer den geschäftsführenden Vorstand verkleinern möchte und den verantwortlichen Redakteur von ’Blickpunkt Schule’ hier für entbehr- lich hält, sollte dies nachvollziehbar begründen. Die Begründung sollte
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