Blickpunkt Schule 1/2021
Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes
Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes
Ausgabe 1/2021 · D 30462
SCHULE
Videokonferenzen und kein Ende?!
Bild: taniasv/AdobeStock
Hessischer Philologenverband
Liebe Leserin, lieber Leser,
heit wächst. Bleibt zu hoffen, dass die Entwicklung der Pandemie dazu füh- ren wird, dass die Schulen zumindest imWechselmodell zumindest teilwei- se geöffnet werden können. Dies wür- de »viel Druck aus dem Kessel« neh- men können. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Halten Sie durch und bleiben Sie ge- sund. Herzlichst Ihr
nach dem Lockdown ist vor dem Lock- down, wobei wir noch froh seinmüssen, wenn sich der aktuelle Lockdown nicht zu einemDauerlockdown entwickelt. Die Situation an den Schulen ist gelin- de gesagt angespannt. Extrem hohe Erwartungen der Eltern, die nicht zu- letzt vom Hessischen Kultusministeri- um geschürt werden, stehen den ein- geschränkten Ressourcen der Schulen unvereinbar gegenüber. So ist nicht verwunderlich, dass die Unzufrieden-
von CHRISTOF GANSS
In eigener Sache Inhalt
Editorial » Lehrerdasein in der Pandemie ....................................................................3 Berichte aus den Ausschüssen » Zweite Videokonferenz des BPA mit den neuen Referendaren erfolgreich abgelaufen ...............................................................................4 » Erfolgreiche Videokonferenz mit Lehramtsstudierenden .........................4 » Der BPA tagte zum letzten Mal in 2020 – diesmal als Videokonferenz ...6 » Pädagogischer Ausschuss plant pädagogisches Online-Forum ..............6 Klartext » Abitur ohne Prüfungen? Ein schlechter Scherz .........................................7 » Schwieriges Corona-Schuljahr: GEW will Sitzenbleiben aussetzen .........7 » Lernrückstände sind im regulären Unterricht aufzuarbeiten – wenn nötig mit Hilfe von zusätzlichen Schulstunden! ..............................8 » ’Medienbildung’ muss eigenständiges Unterrichtsfach werden ..............9 Personalratswahlen 2021 » hphv: kompetent – solidarisch – verlässlich ...........................................10 » Nach der (verschobenen) Wahl ist vor der Wahl! .....................................11 Rechtstipps » Maskenpflicht an Schulen .........................................................................12 Zur Diskussion » Stellungnahme zum Satzungsänderungsantrag zu § 11 der Satzung des hphv ...............................................................................22 » Antrag auf Änderung der Zweidrittelmehrheit .......................................23 Leserbriefe » Leserbriefe zu: Verantwortlicher Redakteur von 'Blickpunkt Schule' weiterhin Mitglied im geschäftsführenden Vorstand? ............................24 » ’Philologenverband – quo vadis?’ ............................................................27 » Geschlechtergerecht kommunizieren .....................................................28 Gastbeitrag » Soft Skills in Zeiten der Corona-Krise .....................................................28 Jubilare » Unsere Jubilare 2020 ................................................................................31 Veranstaltungen » Einladung zur Vertreterversammlung des hphv ......................................32 Personalien » Geburtstage ..............................................................................................33 » Nachruf auf Ex-MdL Dr. Norbert Herr | Wir trauern um ..........................34 Rezensionen » Hybrid-Unterricht in Zeiten von Corona und danach ..............................35 » Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler fördern ................................36 Hauptpersonalrat » Nachrichten aus dem HPRLL ....................................................................37
» Berichteausden Ausschüssen Video- konferenzen
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» Personalrats- wahlen2021 Nach der (verschobenen) Wahl ist vor der Wahl
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» Rechtstipps Masken- pflicht an Schulen
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» Gastbeitrag Soft skills
in Zeiten der Coronakrise
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Lehrerdasein in der Pandemie ’Halbvoll’ reicht – volle Klassen gehen nicht D ie Dynamik der viralen Pan- demie beschert uns einen bisher unbekannten Kontroll- von REINHARD SCHWAB Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes
Editorial
Die Rubrik Leserbriefe ist in dieser Ausgabe gut gefüllt. Das zeigt das In- teresse unserer Leserschaft am Aus- tausch, gerade in diesen Zeiten, in de- nen Präsenzveranstaltungen reihen- weise abgesagt bzw. gar nicht erst an- gesetzt werden. Erfreulich war die starke Resonanz auf meine Gedanken zu den Formen ’gegenderter‘ Sprache. Sie stießen vielfach auf Zustimmung. Der seit Jahren betriebene ’gendergerechte‘ Umbau der deutschen Sprache wird von vielen mit Skepsis und Ablehnung beobachtet. Der Genderstern, ein sprachliches Genderzeichen, wurde von dem Lin- guisten Peter Eisenberg (in einem Bei- trag der F.A.Z. vom 8. Januar 2021) als »sprachlicher Gesslerhut« bezeich- net. Das Sprachbild macht deutlich, dass Ideologen ohne Sachverstand agieren. Soziale Verhältnisse ändert man nicht durch Herumwerkeln an der Grammatik. Das Virus verlangt uns viel ab – Tag für Tag. Es geht nur mit Flexibilität, mit etwas Pioniergeist und Improvisa- tionskunst. Besinnen wir uns darauf, dass ein freundlicher Umgang mit- einander die Lage erträglicher macht. Lassen Sie uns auf das Positive, Konstruktive schauen, auf die Stärken unserer Profession, auch wenn die Be- lastungen unübersichtlich, gefährlich unberechenbar geworden sind und immer wieder in Überlastungen aus- arten. Wenn wir Motor des Fortschritts sein wollen und sollen, dann müssen wir als Verband unseren Dienstherrn in die Pflicht nehmen. Ein einheitli- ches Handeln im Bildungsbereich wä- re ein erster Schritt, der für alle im Kampf gegen die Pandemie Beteilig- ten eine gewisse Verlässlichkeit sig- nalisieren würde. Trotz aller Einschränkungen wün- sche ich Ihnen für das neue Jahr viel Energie und vor allem Gesundheit! Ihr Reinhard Schwab
verlust. Wir spüren, dass wir unsere Realität und Handlungen nur sehr be- dingt steuern können. Auch wenn die pandemischen Entwicklungen schwer einzuschätzen sind, müssen für unse- re Praxis Lösungen her, und zwar Lö- sungen, die vorausschauend für die nächsten Monate gelten und ein ge- wisses Maß an Sicherheit sowie Ver- bindlichkeit geben und verhindern helfen, dass uns der Schulalltag ent- gleitet. Mit einer Entspannung der La- ge aufgrund einer Impfimmunität in der Bevölkerung dürfen wir leider in Bälde nicht rechnen. Als Lehrkräfte leben wir in einer Zeit der zunehmenden Arbeitsverdichtung mit regelmäßigen Limiterfahrungen. Nervig und mit einem hohen Zeitauf- wand verbunden ist Distanzunterricht, wenn technische Probleme und insta- bile digitale Möglichkeiten uns aus- bremsen, zum Beispiel Lernplattfor- men zusammenbrechen. Bei allem Verständnis ist es zudem wenig hilf- reich, wenn Eltern davon ausgehen ’Unterricht‘ erwarten zu können, aber über eine Flut von Arbeitsblättern kla- gen. Auch Eltern sind am Bildungs- prozess beteiligt. Besorgnis löst auch die beeinträch- tigte Lernentwicklung in der Schüler- schaft aus, denn die ausgesetzte Prä- senzpflicht bzw. der Distanzunterricht
in Schulen über einen längeren Zeit- raum bleibt nicht ohne Schäden für die Bildungsbiografien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugend- lichen. Verantwortung fühlen, dieser aber nicht oder kaum gerecht werden kön- nen, stürzt auch gestandene Lehrer- persönlichkeiten in Selbstzweifel und Identitätskrisen. Ein Hochfahren des Schulbetriebs kann es im Februar nur stufenweise geben, die Halbierung gemäß Wech- selmodell dürfte sich als Königsweg empfehlen. Volle Klassen können wir uns in der aktuellen Situation schon gar nicht leisten! In den Hintergrund gedrängt wur- den Themen wie die herausfordernde Leistungsstreuung in den Klassen, die Schnittstellenproblematik am Über- gang 4/5, die Verwässerung der Schulstrukturen, die Bildungsidee in Kompetenzrastern, mangelnde Ver- gleichbarkeit der Abiturnoten, die drohende ’Entakademisierung‘ des Lehrerberufs, um nur einige Punkte zu nennen.
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Bild: Halfpoint/AdobeStock
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4 Berichte aus den Ausschüssen SCHULE
Zweite Videokonferenz des BPA mit den neuen Referendaren erfolgreich abgelaufen B ereits zum zweiten Mal führte der Ausschuss für berufsprak- tische Fragen (BPA) am 19.
kanälen weitergeleitet hatten. Die L 3-Studierenden als Adressaten wa- ren vom BPA, der sich im hphv vor- nehmlich mit den Belangen von jün- geren Lehrkräften im Referendariat und Berufseinstieg beschäftigt, ge- zielt ausgewählt worden. Ziel war es, demVerband potenzielle neue Mit- glieder zu erschließen in einem Be- reich, wo er bisher überhaupt nicht präsent ist, nämlich an den Universi- täten. Ähnliche Versuche der Jungen Philologen in früheren Zeiten waren leider ergebnislos geblieben. Dieses Mal klappte es gut, um nicht zu sagen: sehr gut. Ein erstes Indiz dafür waren technische Probleme, Download-Links zu den dlh-Rechts- ratgebern erhielten, den drei BPA- Mitgliedern für ihre Tipps, Ratschläge und Informationen. Diese wünschten ihnen einen guten Start in den Schul- alltag und sprachen die Hoffnung aus, sie bald im hphv begrüßen zu können. Boris Krüger das 2. Staatsexamen wiederholen könne oder welche Instrumente aktu- ell im Musikunterricht erlaubt seien, bis hin zu grundsätzlichen Erwägun- gen wie den Unterschieden zwischen hphv und GEW oder der Position des hphv zur A 13-Besoldung für Grund- schullehrkräfte. Am Ende dankten die Teilnehmerin- nen und Teilnehmer, die für die Teil- nahme an der Videokonferenz
November 2020 eine Videokonferenz mit den Referendarinnen und Refe- rendaren durch, die am 1. November 2020 ihren Vorbereitungsdienst an- getreten hatten. Dieses Format war gewählt worden, da auch in diesem Durchgang an fast keinem Studiense- minar in Hessen die Vorstellung der Verbände als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden konnte. Dem BPA wird für seine Videokonferenzen dankenswerterweise von der Rhön- schule in Gersfeld das System Big- BlueButton zur Verfügung gestellt. Der BPA-Vorsitzende Boris Krüger, seine Stellvertreterin Victoria Höhl
und der IT-Beauftragte des Aus- schusses, Alexander Schmitt, erläu- terten den knapp dreißig Teilnehme- rinnen und Teilnehmern eine Stunde lang die besonderen Bedingungen des Referendariats unter den Auswir- kungen der COVID-19-Pandemie. Au- ßerdem stellten sie ihnen die Arbeit und Angebote des hphv vor. Schließ- lich wurden in mehreren Runden die Fragen der jungen Lehrkräfte beant- wortet. Diese reichten von prakti- schen Erkundigungen, wie oft man
Erste Erfolge des BPA bei einer neuen Zielgruppe: Erfolgreiche Videokonferenz mit Lehramtsstudierenden A uf Neuland begaben sich am 24. November 2020 Victoria Höhl, Boris Krüger und Ale- xander Schmitt vom Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA). Dieses inzwischen sehr eingespielte Team Referendariats sowie über die Ziele und Leistungen des hphv informiert. In der dritten Videokonferenz des BPA waren nun Studierende des Lehramts an Gymnasien, die kurz vor dem 1.
Staatsexamen stehen, die Zielgruppe. Hierbei wurde der BPA von den Zen- tren für Lehrerbildung an den Univer- sitäten Kassel und Marburg unter- stützt, die die Einladung zur Video- konferenz auf ihren Kommunikations-
hatte schon zweimal erfolgreich Video- konferenzen für Referendarinnen und Referendare veranstaltet, die gerade ihren Vorbereitungsdienst angetreten hatten, und dabei über den Ablauf des
Bild:Tierney/AdobeStock
Berichte aus den Ausschüssen
weil das Konferenzsystem BigBlue- Button um 17:00 Uhr angesichts der großen Teilnehmerzahl an seine Gren- zen stieß. Am Ende nahmen 63 Stu- dentinnen und Studenten an der Vi- deokonferenz teil, die nicht nur aus dem gymnasialen, sondern auch aus dem beruflichen und dem HR-Bereich kamen. Sie studieren nicht nur in Kas- sel und Marburg, sondern auch in Darmstadt, Frankfurt und Gießen. Hier machte sich die Bewerbung der Veranstaltung auf der Homepage des hphv und im Instagram-Account @hphv_jungphilologen, aber auch die Mundpropaganda unter den Studie- renden bezahlt, wie eine Umfrage am Ende zeigte. Der Teil von Victoria Höhl zum Ab- lauf des Vorbereitungsdienstes wurde von längeren Pausen für zahlreiche Rückfragen unterbrochen, so groß war das Interesse amThema. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilneh- mer hielten dann auch deutlich länger als die geplanten sechzig Minuten durch. Am Ende war es 18:45 Uhr, als die komplette Präsentation des BPA beendet und alle Fragen beantwortet waren. Diese reichten von den Chan- cen einzelner Fächer auf einen Refe- rendariatsplatz bis hin zu den Bezü- gen einer Lehrkraft imVorbereitungs- dienst. Auch spätere Einstellungs- chancen mit drei Fächern oder Vor- qualifikationen im pädagogischen Bereich wurden angefragt. Nach dem Teil von Boris Krüger über den Philolo-
genverband gab es mehrere Rückfra- gen zu dessen Serviceleistungen und Forderungen bezüglich der Situation von Referendarinnen und Referenda- ren. Großes Interesse bei den angehen- den Lehrerinnen und Lehrern fanden am Ende der Videokonferenz die Download-Links zum neuen LiV-Ord- ner des hphv und zu den dlh-Rechts- ratgebern. Abschließend gab es ein großes Dankeschön für die drei BPA- Mitglieder, und einzelne Teilnehmer stellten fest, dass sie noch nie so kon- kret und anschaulich Informationen über das Referendariat erhalten hat-
ten. Daher wird der BPA dieses Ange- bot auch für die nächsten Einstel- lungstermine fortsetzen, konkret das nächste Mal im Sommer 2021. Selbst wenn bis dahin wieder Präsenzveran- staltungen möglich sein sollten, wird es wieder als Videokonferenz stattfin- den, da sich diese niederschwellige Veranstaltungsform bewährt hat. Die Präsentation ’Auf demWeg zum Referendariat’ findet sich im Mitgliederbereich der Homepage unter Service –> Downloads –> Studium, Referendariat und Berufs- einstieg. Boris Krüger
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Die Jahresgabe für unsere Mitglieder Philologen-Kalender 2021/2022 S chon im letzten Jahr hatte der DPhV-Verlag, mit dem wir unseren Philologen- Kalender produzieren, angekündigt, dass er für seine Produkte und deren
Herstellung umweltverträgliche und energieeffiziente Lösungen anstrebt. Die Vertragspartner des Verla- ges sind von der Deutschen Management Zertifizie- rungsgesellschaft mbH nach DIN ISO 50001:2011 für den Bereich Druck, Weiterverarbeitung und Versand von Druckmedien zertifiziert. Der neue Philologen-Kalender trägt das FSC-Label, da er aus speziellem FSC-Papier hergestellt ist. Dieses Papier steht für Produkte, bei denen Materialien aus FSC-zertifizierten Wäldern, Recyclingmaterial sowie Material aus kontrollierten Quellen (Controlled Wood) zum Einsatz kommen. Der Kugelschreiber wird durch einen Bleistift in Naturfarbe ersetzt.
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Der BPA tagte zum letzten Mal in 2020 – diesmal als Videokonferenz
Z u einer Online-Sitzung trafen sich die Mitglieder des Päda- gogischen Ausschusses unter der Leitung des PA-Vorsitzenden Christoph Juretschke am 8. Januar 2021. Zugeschaltet waren die Vorsit- zende des Deutschen Philologenver- bandes, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, und der Vorsitzende des Hessischen Philologenverbandes, Reinhard Schwab. Neben dem Austausch über notwendige Reaktionen und Forde- rungen des hphv angesichts der Si- tuation der Lehrkräfte wegen der noch immer andauernden COVID-19- S eine letzte Sitzung in 2020 führte der Ausschuss für be- rufspraktische Fragen (BPA) am 1. Dezember 2020 als Videokonfe- renz durch, ein Format, in dem er auf- grund seiner Veranstaltungen für Lehrkräfte imVorbereitungsdienst und L 3-Studierende im 1. Staatsexa- men inzwischen viel Erfahrung besitzt. Zunächst wurden die Aktivitäten der letzten drei Monate resümiert. Neben den bereits angesprochenen Video- konferenzen, bei denen diejenige für die Studentinnen und Studenten auf- grund der hohen Teilnehmerzahl als besonders großer Erfolg gewertet wurde, waren dies eine Pressemeldung zum aktuellen 2. Staats- examen und die Fortschritte bei der Erstellung eines Ratgebers für Lehr- kräfte im Berufseinstieg. Dieser soll im
Berichte aus den Ausschüssen
Pandemie stand die zunächst ver- schobene Pädagogische Tagung im Mittelpunkt. Da eine Präsenztagung, wie sie seit über dreißig Jahren Tradition ist, auch im Sommer nicht realisierbar er- scheint, einigte man sich darauf, eine Online-Veranstaltung zu organisieren. Geplant ist, sie vor den Sommerferien, voraussichtlich am 14. Juli 2021, von 14:00 bis 17:00 Uhr mit demThema ’Digitale Elemente des Unterrichts’ durchzuführen. In einem praxisorientierten Vortrag, der mit Beiträgen der PA-Mitglieder Februar 2021 erscheinen. Victoria Höhl konnte als stellvertretende Vorsitzen- de und Social-Media-Beauftragte ver- melden, dass der Instagram-Account des Ausschusses kurz vor dem 2000. Follower stehe, was mit einemGe- winnspiel gefeiert werden soll. Für das Jahr 2021 wurden vom BPA mehrere Fortbildungsveranstaltungen angedacht, jedoch alle unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie. Für den Fall, dass diese auch bis zu den Osterferien Präsenzveranstaltungen unmöglich machen sollte, wird man alle Angebo- te auch als Videokonferenzen vorbe- reiten. Ein zweites Thema waren Ideen für hphv-Merchandise-Artikel wie zum Beispiel Tassen mit Spruch, Stif- te-Sets, Laserpointer, Brotdosen oder leistungsstarke Powerbanks. All dies
ergänzt wird, sollen die Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Medien und Materialien dargestellt werden. Dabei sollen einerseits die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie berücksich- tigt, aber auch Aspekte für die Arbeit nach ’Corona’ herausgearbeitet wer- den. Ziel ist ein gewerkschaftlich ori- entiertes Fortbildungsangebot, das von möglichst vielen Interessierten genutzt werden kann. Die nächste zweitägige Pädagogische (Präsenz-) Tagung ist für Februar 2022 ange- dacht. Pädagogischer Ausschuss soll in den nächsten Monaten konkre- tisiert und auf eine praktische Umset- zung hin überprüft werden. Abschließend dankte Boris Krüger den BPA-Mitgliedern für ihre enga- gierte und kreative Mitarbeit, die dem Ausschuss in den zwölf Monaten seit seiner Gründung zu einer enormen Schlagkraft verholfen habe. Dabei hob er besonders die Verdienste von Victoria Höhl im Social-Media-Be- reich und bei der Erstellung von Prä- sentationen sowie von Alexander Schmitt (Gersfeld) beim IT-Support für alle Videokonferenzen des BPA hervor. Mit den besten Wünschen für besinnliche Weihnachten und erhol- same Ferien endete die Videokonfe- renz, die sicher nicht die letzte des Ausschusses gewesen sein wird. Boris Krüger
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Pädagogischer Ausschuss plant pädagogisches Online-Forum
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Abitur ohne Prüfungen? Ein schlechter Scherz D er Vorschlag vonseiten der GEW nach einer eventuellen Aussetzung aller Abschluss- Aussetzen der Prüfungen ist aller- dings die falsche Lösung«, so der Kommentar des Vorsitzenden des Hessischen Philologenverbandes Reinhard Schwab. Wie geht man dann mit den Abitu- rienten des letzten Jahres um? Müs- sen diese sich nicht ungerecht behan- delt fühlen? Wer auf Abschlussprü- fungen, nicht zuletzt die Abiturprü- fungen verzichten möchte, wer zudem
Klartext
prüfungen ist nicht nachvollziehbar. Absolventen bekämen dann ihr Ab- schlusszeugnis quasi imVorbeigehen. Ist die Pandemiesituation so außerge- wöhnlich, dass wir deshalb das klassi- sche Prozedere über Bord werfen soll- ten? Das wäre der billigste Weg und völlig unreflektiert. »Dass man bei der Prüfungsgestaltung Rücksichten nimmt, ist selbstverständlich. Das
Ohne Abschlussprüfungen ist zu- nächst einmal der Wert des Abiturs beschädigt. Des Weiteren nimmt man den Prüflingen die Möglichkeit der Selbsterfahrung bei der Prüfungsvor- bereitung und in der Prüfungssituati- on, was für ihren zukünftigen Berufs- und Bildungsweg nicht unerheblich ist.
die Entscheidung über Versetzung und Nichtversetzung abschaffen will, offenbart einen defizitären Bildungs- anspruch und hat sich vom Leistungs- prinzip verabschiedet. Pressemeldung des hphv vom 15. Januar 2021
Stellungnahme zum Artikel Schwieriges Corona-Schuljahr: GEW will Sitzenbleiben aussetzen
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A m 15. Januar 2021 hatten wir vom SEB-Vorstand eine Video- konferenz mit Frau Behling. Dabei sprachen wir über den oben ge- nannten Presseartikel vom 14. Januar 2021. In diesemwird geschildert, dass die Lehrergewerkschaft GEW fordert, dass auch in diesem Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler aufgrund der Schulsituation während der Corona- Pandemie versetzt werden sollen. Dieser Meinung können wir uns so nicht anschließen, ganz sicher nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Sicherlich ist es richtig, dass die aktuelle Situation eine besondere ist, gerade für die Schüler und auch für die Lehrerschaft. Distanzlernen ist für alle neu, aber in den letzten Wochen und Monaten wurden gute Fortschritte gemacht. Das Fazit der ersten Woche nach den Ferien ist sehr positiv, Schüler und El- tern sind zufrieden mit dem Ablauf, der Organisation und dem Aufwand. Der Stoff wurde gut vermittelt, die Kids schicken ihre Aufgaben an die Lehrer zurück und bekommen Feed- back. Zudem gibt es vom Land Hessen klar die Vorgabe, dass im Gegensatz
individuellen Leistung versetzt werden sollen, dürfte für viele Schüler eine große Demotivation sein. Lohnt es sich für sie überhaupt, sich wie sonst auch anzustrengen, zu lernen, Aufgaben pünktlich abzugeben und am Stoff dranzubleiben, wenn sowieso alle ver- setzt werden? Schon im letzten Schul- jahr wurde sehr früh im ersten Lock- down kommuniziert, dass niemand sitzen bleiben wird und dass Leistun- gen im Homeschooling nicht bewertet werden, und leider war das für einige Schüler die Ausrede, für den Rest des Schuljahres einfach gar nichts oder nur das absolute Minimum zu leisten. Dass sich dies rächt, war schon zu Be- ginn dieses Schuljahres zu bemerken und wirkt sich negativ auf alle Kinder aus. Für alle Familien wurde es durch die frühe Ankündigung sicherlich da- durch nicht einfacher, ihre Kinder trotzdem dazu zu bewegen, fleißig zu sein. Die Einsicht, dass das Erlangen vonWissen im eigenen Interesse ist, kann man bis zu einem gewissen Alter einfach nicht von allen voraussetzen. Dies darf sich in diesem Schuljahr auf keinen Fall wiederholen!
zum letzten Schuljahr Leistungen, die im Distanzunterricht erbracht wurden, benotet werden sollen. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskus- sion loszutreten, ob dieses Schuljahr wieder alle Schüler ungeachtet ihrer https://www.n-tv.de/panorama/gew-will- sitzenbleiben-aussetzen-article22290581. html
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Das erste Halbjahr ist abgeschlos- sen, die allermeisten Leistungsnach- weise wurden erbracht. Diese Leistung muss auch anerkannt werden, genau- so wie die Leistung, die der Großteil der Schüler im Distanzlernen die nächsten Wochen erbringen wird. Die Mehrheit wird sich auch unter diesen Umständen anstrengen, und man sollte auch der Lehrerschaft nicht un- terstellen, sie wären nicht in der Lage, ihren Schülern im Distanzunterricht Wissen zu vermitteln und dieses auch zu bewerten. Zumal noch gar nicht feststeht, wie lange wir in dieser Si- tuation sind. Die Zusage, dass Schulen die ersten sind, die wieder öffnen, wurde ja gemacht, sodass immer noch die Hoffnung besteht, dass in wenigen Wochen der Präsenzunter- richt weitergeht. Unserer Meinung nach ist eine solche Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt, in der ersten ’richtigen’ Woche Distanz- unterricht, völlig verfehlt, verfrüht und unsäglich. Sollte sich herausstellen,
dass das zweite Halbjahr zumGroßteil imDistanzunterricht stattfindet, kann zum Ende des Schuljahres immer noch über Alternativen und Härtefallrege- lungen diskutiert werden. Es geht si- cher nicht darum, schwächere Schüler ’auszusieben’, aber es muss auch ver- hindert werden, dass Lernrückstände einzelner alle anderen Schüler aufhal- ten und das Ansehen der Schulbildung einer ganzen Generation in ein schlechtes Licht gerückt wird. Die Aussage der GEW zum jetzigen Zeitpunkt ist als Bankrotterklärung des Distanzlernens imVorfeld zu sehen und wird weder den Anstrengungen der Schülerschaft, der Familien als auch der engagierten Arbeit der allermeisten Lehrer sowie der gewaltigen organisa- torischen Leistung der Schulleitungen gerecht. Ganz sicher ist sie nicht im In- teresse der Familien. DieWertung der Leistungen und der in diesem Jahr zu erbringenden Abschlüsse wird damit jetzt schon ein negativer Stempel auf- gedrückt. Für die Zukunft unserer Kin-
der ist es von größter Wichtigkeit, dass die Qualität der Schulbildung bestehen bleibt und Zeugnisse und Schulab- schlüsse gleichwertig zu anderen Jah- ren sind. Schülernmit Unterstützungs- bedarf muss natürlich verstärkt genau diese Unterstützung geleistet werden, damit auch sie beimDistanzlernen den Anschluss nicht verlieren. Dabei darf aber auch nicht die große Mehrheit der Schüler und deren qualitative Schulbil- dung aus den Augen verloren werden. Vor allemaber darf der Schülerschaft nicht die Motivation genommen wer- den, sich auch in diesem schwierigen Jahr in der Schule anzustrengen. Eine Versetzung und auch Schulabschlüsse müssen immer erarbeitet werden und es darf sie eben nicht umsonst geben, vor allemnicht zwei Schuljahre in Folge. (…) Für Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung. Thomas Gensert, Martina Plieske und Stephanie Christoph, der Vorstand des SEB der Schule auf der Aue
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Lernrückstände sind im regulären Unterricht aufzuarbeiten – wenn nötig mit Hilfe von zusätzlichen Schulstunden! F achliche Defizite von Schülerinnen und Schülern und Lernrückstände aufgrund der Corona-Pande- mie müssen im laufenden Schuljahr (und daher
Statt sich schon jetzt über ein Angebot imAugust 2021 Gedanken zu machen, sollte sofort gehandelt werden! Zudem haben die Angebote im Sommer 2020 gezeigt, dass • in der Regel nicht die schwachen Schülerinnen und Schüler teilnahmen, • die Angebote von Eltern häufig zur Abdeckung von Betreuung genutzt wurden, • das Personal teils die notwendige Qualifikation nicht besaß und • die Unterrichtsmaterialien oft aufgrund fehlender Passung nicht einzusetzen waren. Die kampagnenartige, mit großem bürokratischem Auf- wand verbundene Durchführung von ’Camps’ und ’Akade- mien’, die eher an Spiel und Spaß denn an ’Kopfarbeit’ denken lassen, ist im Sinne eines Aufarbeitens von Lern- rückständen aus Sicht des hphv grundsätzlich ungeeignet. Ebenso wurde damals das Versprechen, die komplette Organisation würde durch die Staatlichen Schulämter er- folgen, nicht eingelöst, sodass die Mehrarbeit wieder ein- mal bei den Schulleitungen lag. Hier ist die Belastungsgrenze schon lange überschritten! Pressemeldung des hphv vom 25. Januar 2021
zeitnah!) aufgearbeitet werden und nicht in den Ferien! Lehrer- und Schülerschaft brauchen eine Erholungspause vom derzeit stark angespannten Schulgeschehen. Deshalb lehnt der Hessische Philologenverband regelmäßige Ange- bote von Akademien oder Camps in Schulferien an hessi- schen Schulen ab! Sinnvoll zum Aufarbeiten von Lerndefiziten sind Förder- kurse (oder besser Unterstützungskurse) • begleitend zum Regelunterricht, • in kleinen Lerngruppen, • gezielt in Rückkopplung mit der Fachlehrkraft, • streng ausgerichtet am Lehrplan, • durchgeführt durch Lehrkräfte der Schule, • aus einer Sonderzuweisung für das zweite Schulhalbjahr 2020/2021, • gegebenenfalls digital organisiert. Auch die Aufstockung der Stundentafel im zweiten Schul- halbjahr (zum Beispiel im Hauptfach eine Unterrichtsstun- de pro Woche mehr) mit Hilfe einer Sonderzuweisung ist eine gute Möglichkeit, um das Ziel zu erreichen.
’Medienbildung’ muss eigen- ständiges Unterrichtsfach werden B ei einer im November 2019 veröffentlichten Studie zum digitalen Lernen in allen EU-
Impressum
72. Jahrgang | ISSN 0723-6182 Verleger: Hessischer Philologen- verband e.V. Die Zeitschrift »BLICKPUNKT SCHULE« des Hessischen Philologenverbandes erscheint fünfmal im Jahr 2021. Der Hessische Philologenverband ist der Gesamtverband der Lehre- rinnen und Lehrer an den Gymna- sien in Hessen sowie der an ande- ren Schulformen tätigen Philolo- gen. Er ist der Fachverband im Deutschen Beamtenbund, Lan- desbund Hessen (dbb), er ist dem Deutschen Lehrerverband Hessen (dlh) und durch den Deutschen Philologenverband (DPhV) dem Deutschen Lehrerverband (DL) angeschlossen. Für den Inhalt verantwortlich: Der Vorstand des Hessischen Philologenverbandes. Chefredaktion: Christof Ganß (V.i.S.d.P.) Dr. Iris Schröder-Maiwald eMail: blickpunkt-schule@hphv.de Mit dem Namen der Verfasser gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Hessischer Philologenverband e.V. Geschäftsstelle: Schlichterstraße 18 65185 Wiesbaden Tel.: 06 11 / 30 74 45 Fax: 06 11 / 37 69 05 eMail: hphv@hphv.de Web: www.hphv.de Bank: Volksbank Odenwaldkreis BIC: GENODE51 MIC IBAN: DE30 5086 3513 0004 3579 73 Der Verkaufspreis ist durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten. Verlag und Anzeigenverwaltung: Pädagogik & Hochschulverlag Graf-Adolf-Straße 84 40210 Düsseldorf www.dphv-verlag.de Anzeigenverwaltung: Tel.: 02 11 / 3 55 81 04 Fax: 02 11 / 3 55 80 95 eMail: dassow@dphv-verlag.de Satz und Layout: Tel.: 02 11 / 1 79 59 65 Fax: 02 11 / 1 79 59 45 eMail: heinemann@dphv-verlag.de
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Staaten landete Deutschland auf ei- nem skandalösen und beschämen- den letzten Platz (27 von 27). Nicht erst in Zeiten der Corona-Pandemie zeigte sich, dass unsere Schülerin- nen und Schüler hinsichtlich ihrer di- gitalen Kompetenzen hinterherhin- ken. ’Medienbildung’ muss ein ei- genständiges Unterrichtsfach oder der Informatikunterricht ab Klasse 5 intensiviert werden. Das CEPS-Institut (’Centre for European Policy Studies’) mit Sitz in Brüssel untersuchte in Zusammen- arbeit mit dem Unternehmen ’Goo- gle’ die Voraussetzungen und Erfol- ge des digitalen Lernens innerhalb der Bildungssysteme aller EU-Staa- ten und entwickelte daraus seinen ’Index of Readiness for Digital Life- long Learning’. 1 Deutschland ließ auf diesem Index erfolgreich alle ande- ren EU-Staaten hinter sich. Eines der vielen vernichtenden Urteile lautete: »German schools and educators are not ready to prepare students with the necessary digital skills and com- petencies.« (Übersetzung: Deutsche Schulen und Pädagogen sind nicht in der Lage, Schülerinnen und Schüler mit den notwendigen digitalen Fer- tigkeiten und Kompetenzen auszu- statten.) 2 Die bisherige Devise scheitert auf allen Ebenen. Zur Ausstattung von Schulen und Lernenden muss an dieser Stelle nicht mehr viel gesagt werden. Doch auch der pädagogi- sche Ansatz ist gescheitert: Medien- bildung solle durch alle (bestehen- den) Fächer vermittelt werden und durch Anpassung von Inhalten und Methoden Einzug in die Curricula finden. Warum wurde dieser Weg dann gewählt? Meiner Ansicht nach liegt es an der Unbeweglichkeit einerseits der Bildungspolitik, andererseits
aber auch der der Kollegien an der Schule. Wenn ’Medienbildung’ oder aber mehr Informatikunterricht kommt, was soll dafür aus der Stun- dentafel genommen werden? Die Lobby für den klassischen Fächerka- non ist auf Ebene der Kollegien und in der Bildungspolitik nach wie vor stark. Außerdem müsste die Bil- dungspolitik die unangenehme Nuss knacken, was mit den zahlreichen überhängenden Unterrichtsstunden passiert, wenn man ein neues Fach einführt (bzw. ein bestehendes in- tensiviert) und an anderer Stelle die Stundentafel kürzt. Und das wäre erst der Anfang. Unterrichtsfach ’Medienbildung’? Mehr Informatik? Ich wäre dabei. Alexander Schmitt, Rhönschule Gersfeld, a.schmitt@rhoenschule.de 1 Centre for European Policy Studies (Hg.): Index of Readiness for Digital Lifelong Learning. Changing How Europeans Upgrade Their Skills, https://www. ceps.eu/ceps-publications/index-of-readiness- for-digital-lifelong-learning/?fbclid=IwAR0TV5jb UI4lYBtzMgEf55-Tk0zpGKS8sJWR0EYs6XKeDKH 9Ju5D-SJlQ-4, 13. November 2019 [abgerufen am 20. Januar 2021] 2 CEPS – Centre for European Policy Studies in partnership with Grow with Google (Hg.): Index of Readiness for Digital Lifelong Learning. Changing How Europeans Upgrade Their Skills, https:// www.ceps.eu/wp-content/uploads/2019/11/ Index-of-Readiness-for-Digital-Lifelong-Lear- ning.pdf, 11/2019 [abgerufen am 20. Januar 2021]
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Der Hessische Philologenverband im dlh (Deutscher Lehrerverband Hessen): kompetent – solidarisch – verlässlich
Zusammen mit seinen Dach- verbänden – dem Deutschen Philologenverband (DPhV), dem Deutschen Beamtenbund (dbb) und dem Deutschen Lehrer- verband Hessen (dlh) – ist der Hessische Philologenverband (hphv) eine starke Gemeinschaft – die Gewerkschaft aller Lehr- kräfte an Schulen mit gymnasia- lem Bildungsangebot. D er hphv vertritt speziell die In- teressen der hessischen Leh- rerinnen und Lehrer an Gym- nasien, Gesamtschulen und anderen gymnasial geprägten Schulen gegen- über Politik, Schulverwaltung und Öf- fentlichkeit. Kompetent, solidarisch und verlässlich arbeiten wir uneinge- schränkt für ein modernes, leistungs- fähiges und eigenständiges Gymnasi- um sowie für hochwertige gymnasiale Angebote an Gesamtschulen. Auch für die Ausbildung zuständige Lehrkräfte an Studienseminaren und Hochschulen, Referendarinnen und Referendare sowie Studierende des gymnasialen Lehramtes haben sich zur Durchsetzung ihrer Interessen im hphv zusammengeschlossen. Kern unserer Tätigkeit sind alle im Zusam- menhang mit Unterricht und Schule
stehenden bildungs- und berufspoli- tischen Aspekte. In Orientierungsde- batten setzen wir uns engagiert und konsequent ein für • die Stärkung des Gymnasiums in ei- nem vielgliedrigen und begabungs- gerechten Schulsystem, damit die Qualität schulischer Bildung wei- terhin gewährleistet ist, • eine qualifizierte und schulformbe- zogene Lehrerausbildung und eine verlässliche Einstellungspolitik, da- mit guter Unterricht gehalten wer- den kann, • den Erhalt des Beamtenstatus, da- mit die Lehrkräfte ihre pädagogi- sche Verantwortung unabhängig wahrnehmen können, • gute Arbeitsbedingungen, auch um kompetente Kolleginnen und Kolle- gen für das Lehramt zu gewinnen bzw. um ihre Motivation und ihr Engagement zu erhalten. Wir nehmen öffentlich Stellung, füh- ren als sachkundiger Ansprechpartner Gespräche mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Medien und Verwaltung. Der hphv hat eine gewichtige Stimme, die gehört wird. Die Basisarbeit des Verbandes findet aber in den Schul- gruppen, auf Kreis- und Bezirksebene sowie in den Gremien statt. Gymnasiale Bildung definiert sich durch die Breite des Lernangebots, die
Progression im Lernstoff sowie die wissenschaftsorientierte Tiefe der In- halte – und sie braucht eine leis- tungsfähige und leistungsbereite Schülerschaft. Wir stemmen uns gegen eine Ver- flachung der gymnasialen Bildung, die durch die gegebene Leistungssprei- zung in den Lerngruppen droht. Wir wissen um die Notwendigkeit und den Wert einer äußeren Differenzierung, zu viel Heterogenität gefährdet gym- nasiale Bildung. Der hphv hat die optimale Bega- bungs- und Leistungsentwicklung al- ler Lernenden im Blick und sieht diese mit der Schulvielfalt bestmöglich ge- geben. Wir widersetzen uns energisch den ideologisch begründeten Bestre- bungen hin zu einer Einheitsschule. In Hessen werden die nächsten Per- sonalratswahlen in den Schulen, den Studienseminaren, auf Schulamts- (GPRLL) und Landesebene (HPRLL) am 4. und 5. Mai 2021 stattfinden. hphv, glb und VDL werden – bei den Beamtinnen und Beamten – unter dem Dach des Deutschen Lehrerver- bandes Hessen (dlh) mit einer ge- meinsamen Liste antreten. Unterstützen Sie bitte unsere Arbeit – helfen Sie, unsere bildungspoliti- schen Vorstellungen umzusetzen – gehen Sie wählen! Reinhard Schwab
Personalratswahlen 2021
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SCHULE
Nach der (verschobenen) Wahl ist vor der Wahl!
Bild: Melinda Nagy/AdobeStock
Erste Informationen zur Personalratswahl
Personalratswahlen 2021
am 4. und 5. Mai 2021
M it dem letztjährigen Motto des dlh für den Personal- ratswahlkampf ’Antworten für Hessens Lehrkräfte’ hatten wir seinerzeit markante Forderungen for- muliert und uns mit frischen Plakaten und einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass wir viele unserer Forderungen für den diesjährigen Wahlkampf wei- terhin nutzen können, denn das aller- meiste ist nach wie vor nicht umge- setzt, geschweige denn in Angriff ge- nommen worden. Geschuldet zum einen durch die Corona-Pandemie, zum anderen aber auch, weil die Mühlen in der (Schul-) Politik nur sehr langsammahlen. Das Motto für dieses Jahr könnte demnach nicht treffender sein als im letzten Jahr; aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, es beizube- halten. Antworten, mehr denn je, bleibt das Kultusministerium Hessens Lehrkräf- ten und Schulleitungen, in diesen Ta- gen besonders, weiterhin schuldig. Neue Fragen sind entstanden, be- sonders in Bezug auf das Home- schooling, auf die digitale Ausstat- tung der Schulen und vor allem der Lehrkräfte, auf die Nutzung daten- schutzkonformer Konferenzsysteme
etc. Die Liste ließe sich ins Uferlose weiterführen. Weitere aktuelle Forderungen für den anstehenden Wahlkampf werden außerdem sein: • Verantwortungsvolle Gesundheits- fürsorge durch den Dienstherrn • Angemessener Ausgleich für die Mehrarbeit während der Corona- Pandemie • Umfangreiche Entlastung von außerunterrichtlichen Tätigkeiten • Festgelegte Korrekturentlastungen für das Landesabitur 2021 Lassen wir uns trotz allem nicht ent- mutigen, sondern schauen wir positiv nach vorne. Denn unser Auftrag ist es, den Schülerinnen und Schülern eine gute und stabile Bildung zu vermit- teln. Dies geht einher mit dem per- sönlichen Kontakt zu ihnen und wird sich nie ausschließlich digital herstel- len lassen. Deshalb stehen wir prinzi- piell für gut organisierten und siche- ren Präsenzunterricht. Jedoch darf dies nicht auf Kosten der Gesundheit der Lehrkräfte ge- schehen. Deshalb muss immer ab- gewogen und stetig neu evaluiert werden, wie viel Präsenz in diesen Wochen möglich sein kann. Wir sind mitten in der Organisation der anstehenden Personalratswahl am
4. und 5. Mai 2021 und hoffen sehr, dass diese wie gewohnt an den Schu- len stattfinden kann. Zusammen mit demVDL (Verband der Lehrer Hessen) und dem glb (Gesamtverband der Leh- rerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen) ist der hphv gut aufgestellt, und unsere gemeinsamen Forderungen erstrecken sich über alle Schulformen. Auf dem aktuellsten Stand bleiben Sie, wenn Sie regelmäßig unsere Web- site besuchen. Unter www.deutscher- lehrerverband-hessen.de erfahren Sie, welche Pressemitteilungen der dlh aktuell herausgebracht hat und welche Veranstaltungen anstehen (zurzeit vorwiegend in digitaler Form). Auch in den sozialen Medien sind wir zu finden. Auf Instagram unter: • deutscher_lehrerverband_hessen und auf Facebook unter: • Deutscher Lehrerverband Hessen dlh In diesem Sinne wünschen wir Ihnen noch ’nachträglich’ einen guten Start in das neue Jahr. Bleiben Sie infor- miert und vor allem gesund! In der nächsten Ausgabe von ’Blick- punkt Schule’ werden wir Sie unmit- telbar vor der Wahl mit den wichtigs- ten Informationen zumWahlkampf des dlh versorgen. Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende
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SCHULE
Rechtstipps
Bild: Corri Seizinger/AdobeStock
an Schulen
Auch in der aktuellen Rechtspre- chung zumSchulrecht ist Coro- na weiterhin das bestimmende Thema. Daher habe ich Ihnen
Befreiung von der sogenannten Mas- kenpflicht. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster bedürfe es, um der Schule eine sachgerechte Entschei- dung über die Befreiung von der Mas- kenpflicht aus medizinischen Grün- den zu ermöglichen, grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, aus dem sich regelmäßig je- denfalls nachvollziehbar ergeben müsse, welche konkret zu benennen- den gesundheitlichen Beeinträchti- gungen aufgrund der Verpflichtung zumTragen einer Mund-Nasen-Be- deckung in der Schule alsbald zu er- warten seien und woraus diese im Einzelnen resultierten. Soweit rele- vante Vorerkrankungen vorlägen, sei- en diese konkret zu bezeichnen. Da- rüber hinaus müsse im Regelfall er- kennbar werden, auf welcher Grund- lage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt sei. Diesen An- forderungen genügende Atteste sei- en hier nicht vorgelegt worden. Insbe- sondere seien die angenommenen und dargelegten gesundheitsschädi- genden Folgen des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung weder fun- diert belegt noch werde sich damit auseinandergesetzt, ob die ange- nommenen Beeinträchtigungen auch bei der für Grundschüler relativ kur- zen Tragedauer zu befürchten seien. Das Tragen einer Maske werde nur ganz allgemein beurteilt, ohne einen Bezug zum Schulalltag herzustellen. Quelle: Pressemitteilung des VG Münster vom7. Dezember 2020
von STEPHAN F. DIETZ Justiziar des Hessischen Philologenverbandes
wieder einige Urteile zusammengestellt, die sich mit der Maskenpflicht an Schulen und einer Be- freiung von der Präsenzpflicht auseinandersetz- ten. Ein interessantes Urteil habe ich zumThema
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’Schulwechsel bei verhaltensauffälligemVater’ angefügt. Die Urteile umfassen den ZeitraumMitte November bis Mitte Januar 2021. Schulausschluss wegen Maskenverweigerung bestätigt Atteste hatte die Schule unter ande- rem mit dem Hinweis darauf als D as VG Münster hat entschie- den, dass zwei Schüler einer Grundschule wegen der Wei-
nicht hinreichend erachtet, dass die Schüler in der Schule bislang keine Maske getragen hätten, und die Schüler mit sofortiger Wirkung vom Schulbesuch ausgeschlossen, solan- ge sie keine Alltagsmaske gemäß der Coronaschutzverordnung NRW trügen oder von der Schule eine Be- freiung von der Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske aus me- dizinischen Gründen ausgesprochen worden sei. Das VG Münster hat diese Entschei- dung bestätigt und die gegen den Ausschluss vom Schulbesuch gerich- teten Eilanträge abgelehnt. Nach Auffassung des Verwaltungs- gerichts erfüllen sämtliche vorgeleg- ten Atteste nicht die Mindestanforde- rungen an ein ärztliches Attest zur
gerung, eine Alltagsmaske zu tragen, zu Recht vom Schulbesuch ausge- schlossen wurden. Die Schüler hatten der Schule in Coesfeld mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen »eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischen Atem- und Kreislauffunktion« bestehe, »die durch ständiges Einatmen von CO 2 - reicher Luft unter der Mund-/Na- sen-Bedeckung« entstehe, es »aus gravierenden medizinischen Grün- den« nicht möglich bzw. nicht zu- mutbar sei, »eine Gesichtsmaske oder ein Face-Shield zu tragen« bzw. es »bedingt durch eine Hauterkran- kung nicht möglich sei, eine Mund-/ Nasen-Bedeckung zu tragen«. Diese
SCHULE
Maskenpflicht an beruflichen Schulen in Sachsen bleibt
D as OVG Bautzen hat in einem Normenkontrollverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Pflicht zumTra- gen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in beruflichen Schulen in Sach- sen bestehen bleibt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 der Sächsi- schen Corona-Schutz-Verordnung in der seit 1. Dezember 2020 geltenden Fassung vom 27. November 2020 (SächsCoronaSchVO) ist beim Auf- enthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schulen sowie bei schuli- schen Veranstaltungen eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen. Aus- nahmen gelten für jüngere Schüler, bestimmten Unterricht mit Förder- schwerpunkten und bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schul- gebäude. Im Normenkontrollverfah-
Rechtstipps
demischen Lage von nationaler Trag- weite vom 18. November 2020 (BGBl. 2020, 2397). Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finde ihre Grundlage in dieser aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes. Sie sei, wie vorgeschrieben, mit einer allge- meinen Begründung versehen und zeitlich befristet. Der Verordnungsgeber müsse nicht deshalb auf die Anordnung zumTra- gen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, weil aus Sicht einiger Wis- senschaftler allenfalls eine normale, übliche Epidemie vorliege, die einer Grippewelle vergleichbar sei. Es ent- spreche nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, dass COVID-19 in der Bundesrepublik oder im Freistaat Sachsen hinsichtlich der Letalität der Grippe vergleichbar sei. Vielmehr >>
ren des vorläufigen Rechtsschutz ist beantragt worden, § 3 Abs. 1 Nr. 8 SächsCoronaSchVO vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das OVG Bautzen hat den Eilantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Oberverwal- tungsgerichts werde die Vorschrift ei- nem Normenkontrollantrag in der Hauptsache, mit dem diese Vorschrift endgültig für unwirksam erklärt wer- den könnte, standhalten. Dabei hat sich das Oberverwaltungsgericht von denselben Erwägungen leiten lassen, wie in seinem Beschluss vom 11. No- vember 2020 (3 B 357/20). Ergänzend nimmt das Oberverwal- tungsgericht Bezug auf die jüngsten Änderungen des Infektionsschutzge- setzes durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi-
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zeichne Covdi-19 nach den Erkennt- nissen des Robert Koch-Instituts eine höhere Letalität wie auch eine längere Beatmungsdauer gegenüber schwer verlaufenden Atemwegsinfektionen in Grippewellen aus. Der Sächsischen Corona-Schutz- Verordnung liege ein bundes- und landesweit abgestimmtes, umfassen- des Schutzkonzept zugrunde. Hierbei handele es sich nicht um eine willkür- liche, sondern um eine von sachlichen Erwägungen getragene Entscheidung, einzelne Lebens- und Wirtschaftsbe- reiche herunterzufahren, um andere Bereiche, denen nachvollziehbar grö- ßeres Gewicht beigemessen wird, am Laufen zu halten. Dies stehe im Ein- klang mit dem Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung. Soweit aus im Internet veröffent- lichten Studien Gesundheitsgefahren durch das Tragen einer Mund-Nasen- D as VG Aachen hat entschieden, dass sich aus einemärztlichen Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule nachvoll- ziehbar ergebenmuss, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Be- einträchtigungen aufgrund der Ver- pflichtung zumTragen einer Alltags- maske in der Schule alsbald zu erwar- ten sind und woraus diese imEinzelnen resultieren. Nach der nordrhein-westfälischen Corona-Betreuungsverordnung sind al- le Personen, die sich imRahmen der schulischen Nutzung in einemSchulge- bäude oder auf einemSchulgrundstück aufhalten, grundsätzlich verpflichtet, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt unter anderemnicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine All- tagsmaske tragen können. Das Vorlie- gen der medizinischen Gründe ist auf Verlangen durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine Schülerin wollte die gerichtliche Feststellung erreichen,
Bedeckung in den Schulen – unter an- derem psychischen Folgen – hervor- gehen, habe dies keinen Einfluss auf das Ergebnis des Eilverfahrens gehabt. Zwar werde berichtet, dass sich ein Teil der Normunterworfenen durch die Verpflichtung zumTragen einer Mund- Nasen-Bedeckung als spezifisch be- lastet erlebe. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist aber nicht erkennbar, dass diese drohenden psychovegetativen Folgen in Häufig- keit und Intensität ein Gewicht errei- chen könnten, welches an die großen Gefahren für Leib und Leben der Be- völkerung durch die weitere Verbrei- tung des Coronavirus heranreiche. Solche Gefahren vergrößern sich nach der fachwissenschaftlichen Bewer- tung, wenn auf das Tragen von Mund- Nasen-Bedeckungen in infektions- trächtigen Situationen verzichtet wer- de. Es sei zudem zu erwarten, dass dass sie von der Verpflichtung, imUn- terricht und auf demSchulgrundstück eine Alltagsmaske zu tragen, aus medi- zinischen Gründen befreit ist. Die An- tragstellerin hatte sich auf medizini- sche Gründe berufen und verschiedene ärztliche Atteste einer Ärztin für Anäs- thesie vorgelegt. Das VG Aachen hat den Eilantrag ab- gelehnt. Nach Auffassung des Verwaltungs- gerichts ist das Attest nicht ausrei- chend. Die Schulleitung und auch das Gericht müssten aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der me- dizinischen Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht selbstständig zu prüfen und festzustellen. Dies sei dem Verwaltungsgericht auf der Grundlage der vorgelegten Atteste nicht möglich gewesen. Aus einemAttest, das zu ei- ner Befreiung von der Maskenpflicht führe, müsse sich regelmäßig jedenfalls
auch ein Absehen von der Masken- pflicht ein signifikantes psychisches Stresserleben für breite Bevölkerungs- gruppen begründe. Hiervon betroffen wären unter anderem Personen, die selbst an COVID-19 erkranken, Ange- hörige, Freunde oder Bekannte von an COVID-19 Verstorbenen sowie Mitar- beiter des Gesundheitswesens. Letzt- genannte wären gezwungen, mit der dann noch weiter steigenden Belas- tung des Gesundheitssystems und ei- ner nicht mehr in allen Fällen leistba- ren bestmöglichen medizinischen Be- handlung oder sogar einer Triage psy- chisch in demWissen umzugehen, dass eine einfache, effektive Maßnah- me der Pandemiebekämpfung nicht ergriffen wird. Die Entscheidung des OVG Bautzen imVerfahren des vorläu- figen Rechtsschutzes ist unanfechtbar. Quelle: Pressemitteilung des OVGBautzen Nr. 25/2020 vom 8. Dezember 2020 nachvollziehbar ergeben, welche kon- kret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Ver- pflichtung zumTragen einer Alltags- maske in der Schule alsbald zu erwar- ten seien und woraus diese imEinzel- nen resultierten. RelevanteVorerkran- kungen seien konkret zu benennen. Darüber hinaus müsse imRegelfall er- kennbar werden, auf welcher Grundla- ge der attestierende Arzt zu seiner Ein- schätzung gelangt sei. Im entschiede- nen Fall waren den Attesten lediglich ein Hinweis auf die Unzumutbarkeit des Tragens einer Maske, allgemeine Aus- sagen zu Risiken einer CO 2 -Rückat- mung und einer Herausbildung von Pil- zen und Bakterienkolonnen imMas- keninneren sowie nicht näher substan- tiierte Feststellungen zu bestehenden Vorerkrankungen zu entnehmen. Dies genüge den aufgezeigten Anforderun- gen an ein ärztliches Attest nicht. Quelle: Pressemitteilung des VG Aachen vom 3. Dezember 2020
Rechtstipps
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Anforderungen an Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht im Unterricht
SCHULE
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