Bildung aktuell 6/2023

Recht

Ein Strafantrag kann nur durch die von der Straftat betroffene Lehrkraft erfolgen und muss innerhalb von drei Monaten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden. Eine Strafanzeige kann dagegen beispielswei se auch von der Schulleitung gestellt werden.

welche nur bei der Stellung eines Strafantrages verfolgt werden kön nen (zum Beispiel Beleidigung § 185 StGB) und den relativen Antragsde likten, welche auch ohne Antrag ver folgt werden dürfen, sofern von der Strafverfolgungsbehörde das öffent liche Interesse an der Verfolgung be jaht wird (beispielsweise vorsätzliche Körperverletzung §223 StGB, fahrläs sige Körperverletzung § 229 StGB). Neben der Strafverfolgung können für eine betroffene Lehrkraft gege

benenfalls zivilrechtliche Ansprü che, wie beispielsweise Schadenser satz und Schmerzensgeld gegen über dem Täter in Betracht kom men. Die Mitglieder unseres Ver

bandes können sich hierzu recht lich beraten lassen und bei der Durchsetzung dieser Ansprüche kann ihnen Rechtsschutz gewährt werden.

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