Bildung aktuell 6/2021

Interna

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Warum Mitglied im Philologenverband NRW bleiben? Informationen für Beamtinnen und Beamte nach Versetzung in den Ruhestand und für tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen nach Rentenbeginn

Fragen zu Beihilfe, Ruhegehalt oder Ren- te hören mit Ende des Arbeitslebens nicht auf und erfordern oft Mitglieder-Beratung durch den PhV NRW. Dazu gehören unter anderem ■ Überprüfung des Versorgungsbescheids, ■ Information über Hinzuverdienstmög- lichkeiten, da es eine Meldepflicht von Einkünften außerhalb des Ruhegehalts an das LBV NRW zur Überprüfung auf Überschreitung von Höchstgrenzen gibt; dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand, die wieder im öf- fentlichen Dienst, beispielsweise an einer Schule – dann als Tarifbeschäftigte – be- schäftigt werden, da nach §66 Abs. 13 LBeamtVG die Hinzuverdienstgrenze bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt ist, ■ Anrechnungsregelungen beim Zusam- mentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen oder mit Ren- ten und beim Zusammentreffen mehre- rer Versorgungsbezüge, in der Regel der eigenen und der des verstorbenen Ehe- partners. Rechtsberatung und Rechtsschutz durch den PhV NRW und DBB NRW geben Si- cherheit auch außerhalb der aktiven Be- schäftigung.

Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es ei- ne Selbstverständlichkeit, auch nach ihrer Pensionierung Mitglied im Philologen-Ver- band zu bleiben. Einerseits nutzen sie so die Informationsmöglichkeiten, die ihnen der Verband zu Fragen der Schul- und Berufs- politik bietet, andererseits unterstützen sie den Verband und seine Zielsetzungen in der Öffentlichkeit. Es ist daher eine Selbstver- ständlichkeit, dass der Philologenverband sich seinen Pensionären verpflichtet fühlt. Für Ruheständler und Rentner ist der Per- sonalrat nicht zuständig. Den PhV-Mitglie- dern stehen aber PhV-Personalratsmitglie- der weiterhin als Ansprechpartner zur Ver- fügung — nicht in ihrer Funktion als PR- Mitglieder, sondern als Verbandskollegin- nen und -kollegen. Deshalb kommt der Mitgliedschaft im PhV NRW eine besondere Bedeutung auch nach der aktiven Zeit zu. Der PhV NRW berät persönlich seine Mitglieder in Ruhestandsfragen: ■ Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung, Sabbatjahr und Beurlaubung, ■ Auswirkung von Dienstunfähigkeit und Reaktivierungsmöglichkeit, ■ Berechnung der voraussichtlichen

Die Rechtsschutzordnung des DBB NRW wurde vor kurzem wie folgt ergänzt: »Rechtsschutz wird darüber hinaus auch für die Feststellung des Grades der Behinderung sowie des Pflegegra- des für Versorgungsempfängerinnen

und Versorgungsempfänger sowie für Rentnerinnen und Rentner ge- währt.«

Das Referat Pensionäre im PhV NRW wird im nächsten Jahr exklusiv für PhV-Mit- glieder eine ‘IT Schulung für Pensionäre’ anbieten, die vom 6. bis 8. Mai 2022 Uhr im dbb forum siebengebirge stattfinden wird. Pensionäre und Rentner zahlen im Philo- logenverband nur 50 Prozent des Bei- trags eines vollzeitbeschäftigten aktiven Mitglieds. Elmar Gunkel

Informationen aus dem Referat Pensionäre

INFO

gibt es auf der Internet-Seite: http://www.phv-nw.de/ referate/pensionaere

Versorgungsbezüge bei regulärem und vorzeitigem Ruhestandsbeginn.

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