Bildung aktuell 6/2021
Zeitschrift des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen
6/2021 Ausgabe November · 72. Jahrgang · 7108
Bildung aktuell
Wir machen Schule www.phv-nw.de
Sabine Mistler Vorsitzende
Patrick Albrecht Stellvertretender Vorsitzender (Nordrhein)
Ulrich Martin Stellvertretender Vorsitzender (Westfalen)
Pädagogik & Hochschul Verlag · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210 Düsseldorf
>> Schluss mit immer neuen Aufgaben - jetzt Zeit für Unterricht und Beratung schaffen! Leitartikel von Sabine Mistler >> Was tun gegen die (digitale) Entgrenzung der Arbeit? Rechtsgrundlagen, Hinweise und Beispiele >> Elternbeteiligung im schulischen Kontext Fachbeitrag zu Grundlagen der Elternarbeit
Editorial
von Lars Strotmann >> Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Medien E-Mail: larsstrotmann@yahoo.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,
geistiges Patent angemeldet auf den Terminus der ‘gefühlten Mehrheit’. Und weil der Weltgeist bekanntlich Humor hat, darf nicht unerwähnt bleiben, dass Karl Lauter- bach sich nach eigener Aussage durchaus auch das Amt des Bildungsministers zutrauen würde. Von der Warte der an dieser Stelle vertretenen bildungspolischen Restvernunft sei der inständi- gen Hoffnung Ausdruck verliehen, dass ‘Apoka- lyptik’ dann zumindest nicht sofort ordentliches Schulfach wird. Insgesamt würde es den Schulen, den Lehrkräften und den Schülern sicher nicht ganz schlecht bekommen, sich gerade jetzt wie- der mehr auf das schulische Kerngeschäft Fach- unterricht und konkrete Unterrichtsgegenstände fokussieren zu können. Der Leitartikel von Sabine Mistler erinnert daher an die schlichte Wahrheit, dass es in der Schule primär um Unterricht gehen sollte und das rasende Hamsterrad des allgegen- wärtigen Wandels und der chronifizierten Schul- reformitis auch mal Pause haben muss. In diesem Sinne: seien Sie Multiplikatoren des Fortschrittsoptimismus und einer lebenswerten Zukunft – die Schüler werden es Ihnen danken. Wir wünschen Ihnen wie immer eine anregende und abwechslungsreiche Lektüre!
wie soll man das eigentlich seinen Schülern vermitteln? Da predigt man jahrelang den fundamentalen Wert der Bürgerrechte als Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat und dann kommt der Ausnahmezu- stand und aus vormals GG wie ‘Grundgesetz’ wird 2G wie »Manche müssen halt draußen bleiben«. Wir Lehrkräfte dürfen das dann der Schülerschaft (und nebenbei oft auch den Er- ziehungsberechtigten) mit der hinreichenden Sensibilität vermitteln, wozu es einer verita- blen dialektischen Spitzfindigkeit bedarf. Es bleibt zu hoffen, dass hier eine regierungsun- kritische NGO zeitnah für Abhilfe sorgt und diese neue Normalität für uns didaktisiert. Auch die verfassungsrechtliche ungeklärte Stellung des ‘Rates der Ministerpräsidenten’ als smartes Gremium des alternativlosen Durchregierens könnte in poppigen Grafiken ex post schülergerecht schöngeredet werden. Idealerweise böte dieses Material ergänzend eine griffige Erklärung dafür, dass in gewissen Teilen der Republik Wahlergebnisse neuerdings geschätzt oder gleich gänzlich geraten werden. Zum Zwecke einer angemessenen didaktischen Reduktion für Unterrichtszwecke sei hiermit
Ihr Lars Strotmann und die Redaktion
INHALT
Editorial >> Editorial von Lars Strotmann
>> Tarifverhandlungen 2021
>> Bezirk Bochum / Hattingen / Witten: Wahl des neuen Vorstands am 9. September >> 19 >> Die Verbandskreditkarte im Urlaub mit dabei >> 20 >> Neuwahlen des Bezirksvorstandes Bonn/Rhein-Sieg im Sommer 2021 >> 21 >> Bezirk Rheine/Steinfurt: Treffen der PhV-Vertrauenslehrerinnen und -lehrer >> 22 >> Der Philologenverband – modern und im neuen digitalen Gewand >> 24 >> Neue Mailadresse? Schulwechsel? Umzug? Neue Telefonnummer? Neue Bankverbindung? >> 25 >> 2022 – Philologenverband NRW: Anspruch und Verantwortung zur Sicherung qualitativer Fort- und Weiterbildung >> 26 Recht >> Lehrkräfte müssen im Notfall Medikamente geben >> 27
in der entscheidenden Phase Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder sind angelaufen
>> 02
Aktuell >> Zwischen Wiedersehensfreude, bildungs- und schulpolitischen Herausforderungen Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses am 29. Oktober 2021 >> 03 Leitartikel >> Schluss mit immer neuen Aufgaben!
>> 14
Interna >> Privat- und Ersatzschulseminar
PhV-Tagung vom 3. bis 4. September im dbb forum Siebengebirge (Königswinter-Thomasberg)
>> 15
Jetzt Zeit für Unterricht und Beratung schaffen
>> 04-06
>> Clever mit Geld umgehen
Thema >> Elternbeteiligung als Potenzial zur Förderung des schulischen Erfolgs Eine Forschungssynthese Schule & Beruf >> Digitale Entgrenzung der Arbeitszeit
Rechtzeitig Rücklagen bilden
>> 16
>> »Als Lehrkraft gesund und motiviert bleiben«
>> 08/09
Bezirksseminar der PhV-Bezirke Leverkusen und Bonn/Rhein-Sieg im September 2021
>> 17
>> Warum Mitglied im Philolo- genverband NRW bleiben?
Hilfreiches aus Dienstvereinbarung LOGINEO NRW und Allgemeiner Dienstordnung>> 10-13
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Aktuell
Zwischen Wiedersehensfreude, bildungs- und schulpolitischen Herausforderungen Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses am 29. Oktober 2021
Im Zentrum der Präsenzsitzung des Hauptausschusses im Philologenverband Nordrhein-Westfalen stand neben der allgemeinen Wiedersehensfreude der ausführliche ‘Bericht zur Lage’ der Vorsit- zenden Sabine Mistler, der sich unter an- derem mit Perspektiven sowie Herausfor- derungen der Schulstruktur, der Schul- aufsicht und des Fortbildungswesens be- fasste. Ein besonderer Schwerpunkt war die mit der Digitalisierung einhergehende Arbeitszeitentgrenzung sowie die inhalt- liche und bildungspolitische Bewertung der Extra-Programme. Differenzierte Positionierung nötig: Alternative Prüfungsformate und Leistungsbewertung In einem Impulsreferat sensibilisierte der Düsseldorfer Bezirksvorsitzende Carsten Hütter die Anwesenden für Möglichkei-
wertung durch den Vorsitzenden des Bil- dungsausschusses, Michael Horstmann, zur Diskussion gebracht. Der PhV wird sich auch dieser Fragen in den nächsten Monaten verstärkt in seinen Gremien an- nehmen, um eine ausgewogene, differen- zierte und klare Position einnehmen und diese kommunizieren zu können. Mit Spannung erwartet: Neue Verbandshomepage geht an den Start In Bälde geht die neue Homepage an den Start, die mit Spannung erwartet wird und deren Ziel es ist, zukünftig eine noch anwenderfreundlichere Nutzung zu er- möglichen und dem Verband einen zeit- gemäßen Auftritt zu verleihen, der Mit- gliedern und Interessierten verbesserte Serviceangebote und exklusive Informa- tionen ermöglichen wird. Lars Strotmann
Verbandsvorsitzende Sabine Mistler bei ihrem ‘Bericht zur Lage’.
ten, Risiken und Nebenwirkungen alter- nativer Prüfungsformate. In diesem Kon- text wurde auch das Thema Leistungsbe-
Verabschiedung von Andreas Schmidt
Verabschiedung von Heike Ladde
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Leitartikel
Schluss mit immer neuen Aufgaben! Jetzt Zeit für Unterricht und Beratung schaffen Im Faktenblatt des MSB zur Digitalstrategie Schule NRW 2020-2025 vom 23. September 2021 werden drei Handlungsfelder aufgeführt: 1. Die pädagogischen und didaktischen Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen – Schulen und Unterricht weiterentwickeln 2. Lehrkräfte unterstützen und qualifizieren 3. Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur schaffen und sicherstellen
von Sabine Mistler >> Landesvorsitzende
E-Mail: info@phv-nw.de
Wer würde die Aspekte 2. und 3. nicht unterstützen? Der Philo- logenverband Nordrhein-Westfalen fordert seit langem Unter- stützungsmaßnahmen und Qualifizierungsoptimierungen. Diese müssen flächendeckend ausgebaut und für alle Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen zugängig sein. Was jedoch das erste Handlungsfeld angeht, so könnte man zu der Vermutung gelangen, dass Schule und Unterricht allein durch Digitalisie- rung eine Weiterentwicklung und damit die Wahrung pädago- gischer und didaktischer Chancen erfahren. Aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Teilaspekt, der allerdings immer einer Ab- wägung bedarf, und bei Fragen zum ‘guten Unterricht’ dürfen nicht allein die digitalen Formate in den Mittelpunkt gestellt werden. Was nicht vergessen werden darf, ist, dass auch der Daten- schutz und damit Schutz vor Verhaltenskontrolle wie auch der Schutz vor Arbeitszeitentgrenzung bei allen Innovationen eine
nicht unwesentliche Rolle spielen müssen. Nicht selten werden diese wichtigen Faktoren zugunsten der pädagogischen Verant- wortung den Schülerinnen und Schülern gegenüber ‘verdrängt’. Wie in der letzten Mitgliedermail vor den Herbstferien bereits beschrieben, haben die letzten Monate sicherlich viele Lehr- kräfte an die Leistungsgrenze gebracht. Die Impfquote der Lehrkräfte ist sehr hoch und die der Schülerinnen und Schüler steigt stetig an. Trotz dieser Entwicklungen sind Entlastungen
für die Lehrerinnen und Lehrer in Nord- rhein-Westfalen nicht spürbar gewor- den. Ursachen dafür gibt es viele: Die verstärkte digitale Kommunikation mit
Die Erwartungshaltung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern ist immens gestiegen.
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Leitartikel
Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern führt zu einer zunehmenden Entgrenzung der Vereinbar- keit von Familie und Beruf. Die Erwartungshaltung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern ist immens gestiegen. Damit Sie sich vor einer weiteren Entgrenzung Ihrer Arbeitszeit schützen können, empfehlen wir möglichst einheitliche Regelungen an den Schulen, an denen Sie sich rechtlich orientieren können. Die Rahmenmediennutzungsverordnung von LOGINEO NRW, welche die Hauptpersonalräte in Form einer Dienstvereinbarung ge- schlossen haben, betrachten wir als gute Grundlage für eine solche Regelung. Bislang ist diese, trotz Einsatz der Hauptper- sonalräte und des Philologenverbandes Nordrhein-Westfalen, noch nicht auf weitere Bereiche, die von digitaler Kommunika- tion betroffen sind, rechtskräftig ausgedehnt worden.
gessen zu werden, dass Lehrkräfte ganz nebenbei den Schülerinnen und Schülern eine Chance ge- ben müssen, ihre Lernrück- stände aufzuholen. Auch mentale und psychosoziale Probleme müssen zeitgleich ein- und aufgefangen wer- den. Dazu kommt das lau- fende Schuljahr, welches im Rahmen der Anforde-
Wir müssen von büro- kratischen Aufgaben und dem Hamsterrad aus Schulentwicklung, Konzepterstellung und
deren Evaluation entlastet werden.
rungen der Kernlehrpläne eben auch noch einmal ‘abgearbeitet’ werden muss. Für diese Aufgaben benötigen wir Zeit. Genug mit Unruhe und Aufgaben ‘on top’! Wir brauchen Zeit für Unterricht und unsere pädagogische Arbeit und dafür müssen wir von bü- rokratischen Aufgaben und dem Hamsterrad aus Schulent- >
Bei der vorrangigen Fokussierung auf das facettenreiche ‘Glo- balthema’ Digitalisierung scheint aus unserer Sicht zudem ver-
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Leitartikel
wicklung, Konzepterstellung und deren Evaluation entlastet werden.
Die Umfrage des Bayerischen Philologenverbandes stellt deut- lich heraus, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Corona-bedingten Lücken aufgeholt werden müssen und die Stärkung der Sozial- kompetenz im Mittelpunkt stehen sollte. Dazu bedürfe es end- lich kleinerer Lerngruppen, auch Anpassungen in den Lehrplä- nen sowie einer Auslagerung der Corona-Tests aus den Schu- len, um die wertvolle Unterrichtszeit nicht zu reduzieren. Mi- chael Schwägerl, der Vorsitzende des Bayerischen Philologen- verbands meint dazu: »So sinnvoll jedes einzelne Projekt auch
Man meint doch tatsächlich, all dies auffangen zu können, in- dem man jetzt auch noch über neue Fächer und Leistungsbe- wertungen und auch alternative Prüfungsformate nachdenkt. Wir sollten uns besinnen auf unsere Aufgabe als Schule. Selbstverständlich müssen die oben benannten Handlungsfel- der (differenziert betrachtet) im Sinne der fortlaufenden Ent- wicklungsprozesse angegangen werden. Daher kommt ihnen auch eine wichtige Bedeutung zu. Es ist auch eine Zeit, die es erforderlich macht, weiter- bzw. umzudenken. Doch sollten wir uns bei allem Innovationsgeist nicht auch einmal rückbe- sinnen auf den Auftrag von Schule und den damit verbunde- nen Abschlüssen an den Gymnasien, Gesamtschulen und Wei- terbildungskollegs? Außerhalb von Digitalisierung und Co füh- ren wir die Schülerinnen und Schüler zu einer allgemeinen Hochschulreife, die sie zu eigenverantwortlichen Menschen und sozialer Verantwortung befähigen sollen. Sie sollen eines also lernen – das eigenständige Denken. Wir vermitteln Wis- sen und Grundfertigkeiten, die man zu späteren Zeiten deut- lich weniger gut oder nur unter enormen Anstrengungen er- lernen kann, und wir vermitteln ihnen die fundamentale Fä- higkeit, sich in völlig neue Dinge einzuarbeiten und sich ande- re später selbst zu erarbeiten. Schule muss den Schülerinnen und Schülern das Rüstzeug dafür mitgeben. Was ist also die wichtige und wertvolle Aufgabe von Schule und Unterricht? Den Schülerinnen und Schülern
ist, kann ich den Un- mut an den Schulen gut verstehen. Die Pandemie beeinflusst den Unterrichtsalltag nach wie vor und fordert ihren Tri- but. Selbst einge-
Was die Schulen jetzt brauchen, ist Ruhe und ein klarer Fokus auf die Prioritäten!
spielte Veranstaltungsformate, Exkursionen und Klassenfahrten sind mit deutlichem Mehraufwand verbunden. Da fehlt es ein- fach an Zeit und Ressourcen, die Projekte so zu realisieren, dass man ihnen und ihrer Intention wirklich gerecht wird. Wer soll das alles schaffen?« Trotz der Zusatzbelastungen bestätigen die Umfrageergebnisse die hohe Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen. An 96 Prozent der Schulen werden ungeachtet des pandemiebe- dingten Mehraufwands und beträchtlicher Unsicherheiten au- ßerunterrichtliche Aktivitäten wie Exkursionen oder Klassen- fahrten geplant und durchgeführt. Zudem nutzen nun 88 Pro- zent der befragten Lehrerinnen und Lehrer digitale Angebote für den Präsenzunterricht. Das beweist, dass alle bereit sind für den Neustart und die Weiterentwicklung des Unterrichts nach der Pandemie. Aber was die Schulen jetzt brauchen, ist Ruhe und ein klarer Fokus auf die Prioritäten! Die Erkenntnisse dieser Studie können auch wir als Philologenverband Nordrhein- Westfalen bestätigen. Nach einem weiteren Jahr im gesamtgesellschaftlichen wie schulischen Ausnahmezustand wünsche ich Ihnen und Ihren Familien zum Jahresende eine entschleunigte und besinnliche Adventszeit, erholsame Feier- und Ferientage und einen glück- lichen und gesunden Jahresabschluss des Jahres 2021!
Trotz der Zusatzbelastun- gen ist die Einsatz-
Kenntnisse, Fertig- keiten und Kompe- tenzen zu vermit- teln, damit sie nach der schulischen Ausbildung selbst denkend und beur- teilend agieren kön-
bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen hoch.
nen. Dazu bedarf es unserer Meinung nach keiner neuen Un- terrichtsfächer, denn die Kernlehrpläne beinhalten bereits so- wohl fachspezifische sowie fachübergreifende Querschnitts- themen und Kompetenzen.
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Thema
Elternbeteiligung als Potenzial zur Förderung des schulischen Erfolgs Eine Forschungssynthese
Eltern können sich in vielfältiger Weise am Bildungsweg ihrer Kinder beteiligen – sie besuchen gemeinsam die örtli- che Bücherei, unterstützen bei den Hausaufgaben oder bringen sich im Elternbeirat der Schule ein. Die Arbeitsgrup- pe Forschungssynthesen am ZIB (Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien, ein An-Institut der TU Mün- chen) ist der Frage nachgegangen, inwiefern verschiedene Formen der Elternbeteiligung spezifisch mit der Schulleis- tung und Motivation von Schülerinnen und Schülern zusammenhängen und inwiefern diese Zusammenhänge unab- hängig von Benachteiligungsmerkmalen (zum Beispiel niedrigem sozioökonomischen Status) sind. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die zentralen Ergebnisse gegeben. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Themenheft, das unter www.edu.tum.de/suf/themenheft-elternbeteiligung-download kostenfrei abgerufen werden kann.
von Janina Täschner >> Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Schul- und Unterrichtsforschung an der TU München
von Prof. Dr. Doris Holzberger >> Professur für Schul- und Unterrichtsforschung an der TU München. Leiterin Arbeitsgruppe Forschungssynthesen am ZIB
Ein Modell der Elternbeteiligung Die vielfältigen Formen der Elternbeteili- gung (im Englischen parental involvement genannt) können nach einem international verwendeten Modell von Hill und Tyson (2009) in drei Dimensionen eingeordnet werden (beispielhafte Darstellung in der Abbildung auf Seite 9). Home-based pa- rental involvement umfasst dabei alle Ak- tivitäten rund um das Lernen im häusli- chen Umfeld. School-based parental in- volvement meint Interaktionen von Eltern im Raum der Schule. Verhaltensweisen der Dimension academic socialization sind ortsungebunden und betreffen die Kom- munikation bildungsrelevanter Inhalte.
Auswertung von 18 Metaanalysen
Zur Beantwortung der Fragestellung, inwiefern diese drei Dimensionen der Elternbeteiligung sowie Elternbeteili- gung insgesamt mit der Leistung und Motivation von Schülerinnen und Schü- lern als zwei Facetten des schulischen Erfolgs zusammenhängen, wurden acht- zehn relevante Metaanalysen aus den Jahren 2001 bis 2020 systematisch aus- gewertet. Damit stützt sich die vorliegende For- schungssynthese auf eine der umfas- sendsten Datenbasen in diesem Bereich.
Das Themenheft kann unter www.edu.tum.de/suf/themenheft- elternbeteiligung-download kostenfrei abgerufen werden kann.
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Foto: AdobeStock
Thema
Für die Motivation der Schülerinnen und Schüler scheinen Verhaltensweisen wie der gemeinsame Büchereibesuch durchaus bedeutsam zu sein.
Bildungserwartungen zentral für schulischen Erfolg Elternbeteiligung insgesamt steht in posi- tivem Zusammenhang mit schulischem Erfolg. Im Vergleich der drei Dimensionen finden sich für Verhaltensweisen der Di- mension academic socialization die größ- ten Zusammenhänge. Besonders die Ein- zelform elterliche Bildungserwartungen fällt als bedeutsam auf. Es könnte sich also lohnen, in Gesprächen mit Eltern, auch unabhängig von Übergangsphasen, deren Bildungserwartungen zu themati- sieren und auf ambitionierte, aber realisti- sche Erwartungen hinzuwirken. Für die Dimension school-based involve- ment zeigen sich die zweitgrößten Effekte. Interessant ist der Befund mehrerer Meta- analysen, dass die Einzelform elterliche Teil- nahme an Schulaktivitäten für Schülerinnen und Schüler aus Haushalten mit niedrigem sozioökonomischen Status mindestens gleichgroße Effekte wie für Schülerinnen und Schüler aus Haushalten mit hohem sozioökonomischen Status hat. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt sein, schulintern zu prüfen, inwiefern bei schulischen Aktivi- täten die Bedürfnisse aller Eltern berück- sichtigt werden. In der Dimension home-based parental in- volvement berichten die Metaanalysen die kleinsten Zusammenhänge für die Schul- leistung. Für die Motivation der Schüle- rinnen und Schüler scheinen Verhaltens- weisen wie der gemeinsame Büchereibe- such aber durchaus bedeutsam zu sein. Widersprüchliche und teils auch negative Befunde ergeben sich für den Bereich der Hausaufgabenunterstützung. Gerade hier sind Lehrkräfte als Expertinnen und Exper-
Abbildung: Die drei Dimensionen der Elternbeteiligung nach Hill und Tyson (2009) mit beispielhafter Zuordnung von verschiedenen Formen der Elternbeteiligung Quelle: in Anlehnung an Hillmayr et al. (2021)
Schule und Elternhäusern langfristig aus- wirken werden.
ten für das Lernen gefragt und können beispielsweise mit Vorträgen die Haus- aufgabenbetreuung begleiten. Ausblick Abschließend sei angemerkt, dass sich al- le Befunde auf korrelative Zusammen- hänge beziehen und aufgrund der Studi- endesigns keine kausalen Schlussfolge- rungen gezogen werden können. Da alle berücksichtigten Metaanalysen in der Zeit vor der Corona-Pandemie veröffent- licht wurden, bleibt abzuwarten, inwie- fern sich die Phasen des Distanzunter- richts auf die Beteiligungsformen der El- tern sowie die Zusammenarbeit zwischen
Alles in allem kann Elternbeteiligung als vielversprechendes Potenzial zur Förderung des schulischen Erfolgs angesehen werden und sollte in allen Altersstufen immer wieder unterstützt werden. Referenz Hill, N. E., & Tyson, D. F. (2009) . Parental involvement
in middle school: A meta-analytic assessment of the strategies that promote achievement. Developmental Psychology, 45(3), 740–763. https://doi.org/10.1037/a0015362
Hillmayr, D., Täschner, J., Brockmann, L., & Holzberger, D. (2021). Elternbeteiligung im schulischen Kontext: Poten- zial zur Förderung des schulischen Erfolgs von Schüle- rinnen und Schülern (1. Auflage). Wissenschaft macht Schule: Vol. 3. Waxmann.
Die Arbeitsgruppe Forschungssynthesen am ZIB erstellt systematische Übersichtsarbeiten (zum Beispiel Metaanalysen) zu Themen rund um die Schul- und Unterrichtsforschung. Bisherige Übersichtsarbeiten befassten sich beispielsweise mit dem Einsatz digitaler Medien im MINT-Unterricht oder der Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. Besuchen Sie uns gerne unter www.edu.tum.de/suf/fuer-lehrkraefte und treten Sie mit uns in Kontakt, wir freuen uns!
INFO
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Schule & Beruf
Digitale Entgrenzung der Arbeitszeit Hilfreiches aus Dienstvereinbarung LOGINEO NRW und Allgemeiner Dienstordnung
lassen-
Eine Schülerin fordert über den K Chatraum dringend ihren aktuelle stand ein, während Sie sich noch
n Leistungs-
Eine wütende Mutter beschwert sich um 21 Uhr per E-Mail über die Klassenarbeitsnote ihres Sohnes und erwartet eine unmittelbare Stellungnahme Ihrerseits.
im Nach-
mittagsunterricht befinden.
Ihre Schulleitung stellt am Wochenende mehrseitige Beschlussvorlagen für die Lehrerkonfe- renz am kommenden Montag in den Dateiordner ‘Kollegium’ ein und erwartet, dass Sie sich bis zur Konferenz damit auseinandergesetzt haben.
Ein Kollege schreibt Sie im Krankheits- fall im Messenger an und fragt nach der Bereitstellung von Aufgaben für den morgigen Vertretungsunterricht.
von Susanne Lerch >> Referentin für Rechtsfragen
E-Mail: susanne.lerch@phv-nw.de
Pandemiebedingt hat sich Schule verän- dert: Digitale Kommunikation in unter- schiedlichsten Formen hat die Arbeit von Lehrkräften in den letzten eineinhalb Jahren bestimmt. Der Druck auf Lehrkräf- te hinsichtlich einer ständigen Erreich- barkeit hat sich dabei maßgeblich ver- schärft. E-Mails, Lernmanagementsyste- me, Messenger-Dienste und Chaträume ermöglichen nun jederzeit eine unmittel- bare Kontaktaufnahme. Und es zeichnet sich ab: Der Einsatz digitaler Tools im All- tagsgeschäft von Lehrkräften wird die
Pandemie überdauern und sich langfristig nicht wie bisher auf verwaltungstechni- sche Prozesse beschränken, sondern auch die pädagogische Arbeit beeinflussen. Dem aktuell vorliegenden Entwurf zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz ist zu entnehmen, dass die Schule zur Erfüllung des Bildungs-und Erziehungsauftrags be- reitgestellte Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattfor- men in digitaler Form nutzen kann. Über Vorschläge hierzu soll die Schulkonferenz entscheiden können.
Welche Möglichkeiten haben Lehrkräfte, um sich wirksam vor einer ‘digitalen Ent- grenzung’ ihrer Arbeitszeit zu schützen? Schulische Nutzungsvereinbarungen – Blaupause Dienstvereinbarung LOGINEO NRW * Begleitend zur Einführung von LOGINEO NRW als vom Dienstherrn zur Verfügung
* Die Dienstvereinbarung zu LOGINEO NRW inklusive aller Anlagen ist unter
https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/ LOGINEO-NRW/Dienstvereinbarung zu finden
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Fotos (4x): AdobeStock
Schule & Beruf
Es ist nicht zumutbar, dass Nutzer stän- dig ihr E-Mail-Postfach kontrollieren, Mitteilungen in Chatraum oder Messenger lesen und auf Benachrichtigungen innerhalb von Lernmanagementsystemen reagieren.
Kontrolle von und in Chat- und Videokonferenzräumen ■ Trotz Verpflichtung, strafrechtlich re- levante Äußerungen sowie abfällige oder verletzende Kommentare in schulischen digitalen Kommunikati- onswerkzeugen zu ahnden, sind Lehr- kräfte nicht zur ständigen Kontrolle und Überprüfung von Chat- und Videokonferenzräumen verpflichtet. Vielmehr bestehen dieselben Anforde- rungen wie an das Klassenzimmer in der Schule. ■ Art, Zeit und Umfang der Beteiligung an der dienstlichen / schulischen Kommunikation obliegt der Lehrkraft. Außerhalb dieser Zeiten kann nichts erwartet werden.
gestellten Arbeits- und Kommunikations- plattform für Schulen ist eine Dienstver- einbarung zwischen dem Hauptpersonal- rat für Gymnasien und Weiterbildungs- kollegs und dem MSB geschlossen wor- den, um klare Regelungen für die Nut- zung festzulegen und den Schutz vor Arbeitsverdichtung, Mehrbelastung und Leistungs- und Verhaltenskontrolle si- cherzustellen. Diese Dienstvereinbarung gibt vor, dass die Schulen über Grundsät- ze für die Nutzung digitaler Medien be- raten und eine Rahmenmediennutzungs- ordnung verabreden. Diese Notwendig- keit besteht zweifelsohne – unabhängig vom in der einzelnen Schule verwendeten System – für jede Schule. Die LOGINEO- Dienstvereinbarung kann und sollte dabei als Arbeitshilfe und Leitfaden dienen, um zu Vereinbarungen zu kommen, die die Lehrkräfte vor Entgrenzung der Arbeits- zeit schützen und gleichermaßen die Er- füllung dienstlicher Pflichten sicherstel- len. Folgende Aspekte der Rahmenmedien- nutzungsordnung (Anlage 4 der Dienst- vereinbarung) können beispielhaft als Grundlage für eine schulische Nutzungs- ordnung dienen: ■ Die dienstliche Kommunikation ist auf ein Minimum zu beschränken; auf ei- ne Einzelgruppen adäquate Adressie- rung ist zu achten. ■ Die Bringschuld verbleibt auch bei elektronischer Kommunikation bei der Person, die etwas von anderen möchte. ■ Es ist nicht zumutbar, dass Nutzer ständig ihr E-Mail-Postfach kontrol- Kommunikation regeln
lieren, Mitteilungen in Chatraum oder Messenger lesen und auf Benachrich- tigungen innerhalb von Lernmanage- mentsystemen reagieren. ■ Eine Nachricht gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft nach Versand wieder an der Schule aufhält und wie im analogen Fall ihr (Post)Fach prüft. Insbesondere besteht (auch für Teilzeitkräfte) keine Ver- pflichtung zur Sichtung von E-Mails an planmäßig unterrichts-/ veranstal- tungsfreien Tagen. ■ Die digitale Kommunikation bleibt oh- ne Einfluss auf die Anwesenheitstage im Rahmen der Unterrichtsverpflich- tung und weiterer dienstlicher oder schulischer Verpflichtungen.
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Lehrkräfte sind nicht zur ständigen Kontrolle und Überprüfung von Chat- und Videokonferenzräumen verpflichtet.
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Schule & Beruf
Über die Ablage und Freigabe der im Rahmen der eigenen pädagogisch- unterrichtlichen Tätigkeit erstellten Dokumente entscheidet jeder Nutzer im eigenen Interesse.
Digitale Beratung 24-7? – die Allgemeine Dienstordnung gibt Auskunft
■ Bei der Nutzung digitaler Chat- und Videokonferenzräume ist eine Leis- tungs- und Verhaltenskontrolle durch die Schulleitung sowie andere Stellen und Personen (zum Beispiel Eltern) nicht zulässig. Über notwendige Hos- pitationen im Rahmen der Wahrneh- mung von Schulleitungsaufgaben (zum Beispiel bei dienstlichen Beur- teilungen) ist der Nutzer vorab zu in- formieren. ■ Die Trennung der Grundstruktur in ei- ne Verwaltungscloud und eine Bil- dungscloud (‘pädagogisches Netz’) wird bei der Ablage von Dateien be- achtet. Dabei ist der Verwaltungsbe- reich nur dem Schulpersonal zugäng- lich und der dienstlichen Nutzung vorbehalten. ■ Über die Ablage und Freigabe der im Rahmen der eigenen pädagogisch-un- terrichtlichen Tätigkeit erstellten Do- kumente (zum Beispiel Materialien, Formulare, Anschreiben) entscheidet jeder Nutzer im eigenen Interesse. Bei der Ablage in einem gemeinsam ge- nutzten Dateibereich erteilt die Lehr- kraft den Zugriffsberechtigten die Er- laubnis zur Nutzung für schulische bzw. dienstliche Zwecke. ■ Es besteht keine Verpflichtung der Lehrkräfte, ihre analogen Lernangebo- te zusätzlich vollständig digital abzu- bilden. ■ Grundsätzlich gilt es beim Upload von Dateien die geltenden Urheber- und etwaige Nutzungsrechte zu berück- sichtigen. Dateiablage im Lernmanagementsystem
Mit der Digitalisierung hat sich auch die Erwartungshaltung von Eltern und Schü- lern verändert: Lehrkräfte sind rund um die Uhr digital ansprechbar und sollen im Sinne von Dienstleistern unmittelbar rea- gieren und antworten. Den Lehrern wird dieses neue Bild von Schule nicht ge- recht. Schlimmer noch, es führt in vielen Fällen dazu, dass ihr Privatleben massiv beeinträchtigt wird. Nicht selten tritt gut gemeinte Selbstausbeutung an die Stelle von Selbstschutz und -fürsorge. Die Lehrkräfte stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienst- herrn, also dem Land Nordrhein-Westfa- len, und sind somit nur verpflichtet, dienstliche Anordnungen von Vorgesetz- ten zu befolgen. Im Beamtenstatusgesetz wird weiter ausgeführt: »Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönli- chen Einsatz ihrem Beruf zu widmen.« Daraus ist nach allgemeiner Auffassung auch die Pflicht zur Gesunderhaltung ab- zuleiten. Um die Aufgaben mit vollem Arbeitseinsatz zu erfüllen, benötigen Lehrerinnen und Lehrer Zeiten der Erho- lung. Eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Privatleben ist ebenso unerlässlich wie rechtlich zulässig und liegt in der Ägide der einzelnen Lehrkraft. Das Schulgesetz weist die Beratung von Schülern sowie ihrer Eltern als eine der wesentlichen Aufgaben von Lehrkräften aus und sieht vor, dass Lehrkräfte Eltern außerhalb des Unterrichts beraten. Ein kontinuierlicher Dialog zwischen Schule
Die Rahmenmediennutzungsordnung zu LOGINEO macht darüber hinaus Vorgaben zum Umgang mit digitalen Kalendern und zur Einsichtnahme von Accounts aus dringenden dienstlichen Gründen. Auch der Blick in zwei weitere Anlagen der Dienstvereinbarung lohnt. Im Rechte- Rollen-Konzept der Dienstvereinbarung (Anlage 8) wird festgelegt, welche Rechte die einzelnen Kontotypen (zum Beispiel Lehrer, Schüler, Administrator) haben. Die Administratorenverpflichtung (Anlage 9) soll unter anderem sicherstellen, dass Zweckentfremdung und Missbrauch der verarbeiteten personenbezogenen Daten ausgeschlossen und die zugehörigen Per- sonen geschützt werden; Administrato- ren sollen für ihre Tätigkeit sensibilisiert werden.
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und Eltern ist zweifellos notwendig. Das Zusammenwirken vollzieht sich in der Regel in den Mitwirkungsgremien wie den Schul- und Fachkonferenzen. Über Zeitpunkt, Art und Ort von Information und Beratung enthält die Norm keine Aussage. Die einzelne Lehrkraft entschei- det über die Terminierung individueller Beratungen, berufliche Zwänge von El- tern müssen dabei allerdings Berücksich- tigung finden. Es liegt im Ermessen der Lehrkraft, ob Rückmeldungen mündlich oder schriftlich gegeben werden. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit existiert nicht. Vielmehr sind Eltern ge- fordert, für Beratungen die halbjährlichen Sprechtage sowie die Sprechstunden der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer zu nut- zen, wie die allgemeine Dienstordnung konkretisiert: »An einem Sprechtag im Schulhalbjahr sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen stehen Lehre- rinnen und Lehrer den Eltern […] für Rücksprachen und Beratung zur Verfü- gung.« Besondere Beratungstermine
müssen folglich die Ausnahme bleiben und bedürfen einer vorherigen Vereinba- rung. Diese Vorgaben gelten auch für Be- ratungen in digitaler Form. Im Krankheitsfall haben Lehrkräfte – so- weit dies zumutbar ist – lediglich sicher- zustellen, dass die für den ordnungsgemä- ßen Vertretungsunterricht erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfü- gung gestellt werden (zum Beispiel bereits behandelte Unterrichtsgegenstände im Klassenbuch bzw. Kursheft). Auch wenn die digitale Kommunikation mittlerweile gelebter Alltag ist, heißt es spätestens jetzt, mit einer entsprechenden Nutzungsordnung in Ihrer Schule die Wei- chen für die nächsten Jahre so zu stellen, dass Sie als Lehrkräfte vor einer digitalen Entgrenzung der Arbeitszeit bewahrt wer- den. Eine Nutzungsordnung, die Ihre Rech- te und Pflichten gleichermaßen abbildet, mit den schulischen Mitwirkungsgremien transparent abgestimmt ist und von allen an Schule Beteiligten gemeinsam getragen wird, kann zu einer gesunden schulischen Kommunikationskultur beitragen.
Auch wenn die digitale Kommunikation mittlerweile gelebter Alltag ist, müssen Lehrkräfte vor einer digitalen Entgren- zung der Arbeitszeit bewahrt werden.
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Tarifverhandlungen 2021 in der entscheidenden Phase Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder sind angelaufen
Der Auftakt verlief jedoch enttäuschend: In der ersten Verhandlungsrunde am 8. Oktober 2021 in Potsdam haben die Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL), kein Angebot vorgelegt, im Gegenteil: Die TdL ist mit einer Gegenforderung in die Gespräche eingestiegen, ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte der Tarif- verhandlungen. Sie fordert für verschiedene Berufsgruppen im öffentlichen Dienst eine sogenannte Neubewertung des Arbeitsvorgangs, was definitiv eine Verschlechterung der Eingruppierung für viele Beschäftigte bedeuten würde.
wird daher am 8. November 2021 im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages des Deut- schen Philologenverbandes vor dem Finanz- ministerium NRW auf kreative Weise unseren berechtigten Forderungen sowie unserer Sor- ge um den Attraktivitätsverlust unseres Be- rufsstandes Ausdruck verleihen. Mit dieser Aktion reihen wir uns in eine Kette von Ver- anstaltungen ein, die seitens der Tarifunion im dbb deutschlandweit unter allen Beschäf- tigungsgruppen im öffentlichen Dienst initi- iert werden. Ziel ist es, den Druck auf die TdL weiter zu erhöhen, damit diese endlich ein akzeptables Angebot präsentiert. Sollte dieses im Laufe des kommenden Monats nicht vor- liegen, müssen wir für unsere berechtigten Forderungen zusammenstehen. Dazu brau- chen wir selbstverständlich auch den Rück- halt und das Miteinander aller Beschäftigten sowie der Beamtinnen und Beamten. Hier können wir mit Solidarität viel erreichen. Spätestens in der dritten Verhandlungsrunde am 27./28. November 2021 in Potsdam brau- chen wir ein Ergebnis, das diesen Namen auch verdient!
von Matthias Overbeck >> Tarifreferent Philologenverband NRW E-Mail: matthias.overbeck@phv-nw.de
Das ist vor dem Hintergrund der Leistungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Corona-Pandemie sowie der Not- wendigkeit, neues und qualifiziertes Perso- nal zu gewinnen, ein aberwitziges Unter- fangen. Wertschätzung und Anerkennung von Leistungen sieht anders aus! Vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Infla- tionsrate sind hingegen unsere Forderun- gen als moderat zu bezeichnen: ■ 5% mehr Einkommen ■ stufengleiche Höhergruppierung ■ zeitgleiche Übertragung des Tarifer- gebnisses auf die Beamtinnen und Be- amten sowie die Versorgungsempfän- gerinnen und Versorgungsempfänger Im öffentlichen Dienst wird es zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu gene- rieren, das merken auch wir im Bereich der
Lehrkräfteeinstellungen. Eine Vielzahl aus- geschriebener Stellen, besonders im Bereich der Naturwissenschaften und des Faches Mathematik, laufen mittlerweile aus Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern leer. Wer sich für einen mathematischen oder natur- wissenschaftlichen Studiengang entschei- det, wählt oftmals nicht das Lehramt, son- dern einen Diplomstudiengang, der dann im späteren Berufsleben in Bereichen der freien Wirtschaft auch finanziell ganz andere Per- spektiven eröffnet. Soll die Fachlichkeit in der Ausbildung an unseren Schulen auch für die Zukunft gesichert werden, benötigen wir eine Attraktivitätsoffensive für unseren Be- ruf. Ein akzeptables Tarifergebnis wäre ein erster Schritt, um den Anschluss an die all- gemeine Gehaltsentwicklung bei steigender Inflation nicht immer weiter aus den Augen zu verlieren. Der Philologenverband NRW
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Privat- und Ersatzschulseminar PhV-Tagung vom 3. bis 4. September im dbb forum Siebengebirge (Königswinter-Thomasberg) Auch dieses Jahr fand unter den gültigen Hygienevorschriften für die Lehrkräfte der verschiedenen Privat- und Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen ein Seminar im dbb-Forum Siebengebirge statt.
Dank der Organisation des Tagungsortes war es trotz der andauernden Corona-Lage möglich, aktuell wichtige Themen für unse- re Schulen in Präsenz zu besprechen und in eine zielführende Diskussion zu gelangen. Den Auftakt zum Seminar am Freitagmor- gen machte die Vorsitzende des PhV NRW Sabine Mistler, die zunächst in einem Vor- trag die gegenwärtigen schulpolitischen Themen des Philologenverbandes vorstellte. Dabei zeigt sich die Situation rund um die Corona-Pandemie nach wie vor vorrangig, wobei Sabine Mistler auch insbesondere wieder den Fokus auf das Thema Bildung le- gen möchte, welches in den letzten andert- halb Jahren mehr als zu kurz gekommen sei. Insbesondere das Thema alternative Prü- fungsformate im digitalen Bereich, Finan- zierung der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern pro Jahr, Schul- budgets vom Land Nordrhein-Westfalen für Schulen und die Personalstruktur an Schulen (weitere Kolleginnen und Kolle- gen!) sowie das Förderprogramm ‘Extra Zeit’ kamen zur Sprache. Am Freitagnachmittag setzte der Ver- bandsjustiziar des PhV NRW, Stefan Avena- rius, den Seminarverlauf fort. Er klärte Fra- gen und legte juristische Einschätzungen bezüglich des Impfschutzes an Schulen, dem Inzidenzwert im Hinblick auf den Unterricht oder zur Alimentation dar. Ein Anliegen war den Teilnehmerinnen und Teil- nehmern auch die Frage nach dem Wechsel zwischen Ersatzschulen und öffentlichen Schulen in beiderseitige Richtungen.
Privat- und Ersatzschulseminar im dbb Forum im Siebengebirge
Später folgte ein gemeinsamer Abend (Un- ter Hygieneauflagen!), wobei sich wieder einmal zeigte, wie wichtig der persönliche Austausch der Kolleginnen und Kollegen an Schulen in freier Trägerschaft ist, da wir unterschiedlichste Voraussetzungen und institutionelle Vorgaben über die Trä- ger in Nordrhein-Westfalen an den jewei- ligen Schulen vorfinden. Am Samstagmorgen stand zunächst der Vortrag von Jörg Bohmann zum Thema Lehrergesundheit im Mittelpunkt. Bohmann arbeitet in Freistellung bei der Bezirksregierung Köln und ist Bezirks-
schwerbehindertenvertrauensperson für Gymnasien und Weiterbildungskollegs. Bohmann stellte die neuesten Erlasse vom Schulministerium mit Blick auf Corona vor und beantwortete auch andere Fragen rund um das Gesundheitsthema: vom Amtsarzt über einen schulischen Ruhe- raum bis hin zu Nachteilsausgleichen durch Schulleitungen für die Kollegeinnen und Kollegen. Am Samstagnachmittag stellten die Semi- narteilnehmerinnen und -teilnehmer der Privat- und Ersatzschulen im PhV NRW nochmal besondere Aspekte der Schulen in freier Trägerschaft in den Mittelpunkt. Es wurde eine Liste mit den für uns wich- tigen Inhalten erstellt, die dem Gesamt- vorstand mit Sabine Mistler zugesandt werden. Ebenfalls wurden Anregungen für die Broschüre ‘Lehrkräfte an Ersatzschulen’ und der neu zu gestaltenden Homepage besprochen. Wir möchten die speziellen Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft gegenüber den öffentlichen Schulen in der Diskussion halten und im Verband sowie im Schulministerium weiter Gehör finden. Reinhard Blum & Marcel Witte
Verbandsvorsitzen- de Sabine Mistler stellte unter ande- rem die gegenwär- tigen schulpoliti- schen Themen des Verbandes vor.
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Clever mit Geld umgehen Rechtzeitig Rücklagen bilden
Langfristige Wünsche, wie Wohneigentum, sind ohne Rücklagen nur schwer zu verwirklichen. Daher sollte so früh wie möglich ein finanzielles Polster angespart werden, das geht auch mit überschaubarem Einkommen.
Wüstenrot Jugend-Wohnsparen vom Ju- gendbonus von 200 Euro. Bei Abschluss des Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag kann über das geförderte Guthaben nach sieben Jahren frei verfügt werden, also auch ohne wohnwirtschaftliche Verwen- dung. Inklusive der beantragten Wohnungs- bauprämie der letzten sieben Sparjahre. Der Jugendbonus bleibt selbst bei Erhöhung oder Teilung oder anderen Vertragsände- rungen teilweise erhalten. Bei Wüstenrot, exklusiver Kooperations- partner des dbb vorsorgewerk, sparen dbb- Mitglieder und ihre Angehörigen (Ehe-/Le- benspartner, Kinder) zudem die halbe Ab- schlussgebühr. Bei 30.000 Euro Bauspar- summe sind dies 150 Euro Sofortvorteil! Eltern, Großeltern oder Paten können ihren Kindern, Enkeln oder Patenkinder einen Wüs- tenrot Bausparvertrag zum Geburtstag oder zur Einschulung schenken und dadurch dem Nachwuchs eine finanzielle Startbasis bilden. Ein Geschenk für die Zukunft
Wer langfristig etwas auf die Seite legen möchte, kann sich an der 50-30-20-Re- gel orientieren: Dabei wird das Einkom- men im Verhältnis 50 zu 30 zu 20 in drei Budgets aufgeteilt. 50 Prozent für die Fixkosten, also Miete mit Nebenkosten, Lebensmittel, Auto. 30 Prozent für Frei- zeitausgaben bzw. persönliche Bedürfnis- se wie Urlaub, Hobbys, Kneipenbesuche oder das neue Smartphone. Die übrigen 20 Prozent werden gespart. Als Rücklage für Unerwartetes oder für größere Vorha- ben wie zukünftiges Wohneigentum. Das Sparbudget lässt sich beispielsweise in einen Bausparvertrag anlegen. Beim
Wüstenrot Wohnsparen lassen sich dabei vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber nutzen, es gibt viele staatli- che Fördermittel wie Wohnungsbauprä- mie oder Arbeitnehmer-Sparzulage und alle unter 25 Jahren profitieren beim
Ansprechpartner finden Die Kolleginnen und Kollegen der Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk stehen von montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr unter 030 / 4081-6444 auch für Fragen zum
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(Jugend-)Bausparen zur Verfügung und vermitteln auf Wunsch persönliche Wüstenrot-Ansprechpartner in der Nähe. www.dbb-vorteilswelt.de/wohnsparen
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»Als Lehrkraft gesund und motiviert bleiben« Bezirksseminar der PhV-Bezirke Leverkusen und Bonn/Rhein-Sieg im September 2021 Diesem paradiesischen Wunsch gingen dreizehn Kolleginnen und Kollegen der PhV-Bezirke Bonn/Rhein-Sieg und Leverkusen unter der Leitung der ehemaligen Lehrerin Andrea Kilian in der sorgsamen Umgebung der dbb Akademie in Königswinter Ende September nach.
Mithilfe eines Fragebogens konnten zu- nächst unterstützende Ressourcen bei Arbeit, im Privatleben und durch persön- liche Stärken identifiziert oder Defizite isoliert werden. Sich seiner Stärken be- wusst zu sein ist eine enorme Ressource, die helfen kann, sich mit einem Defizit auseinanderzusetzen und dies zu einer Stärke zu verwandeln. Dazu hilft es schon, seine Baustellen zu kennen und als solche anzuerkennen, verbunden mit dem Wunsch diese zu verändern. Als theoretischer Hintergrund wurde das psychische Erleben als Interaktion von Körper, Gedanken und Gefühlen erläutert.
Dieser Zusammenhang diente im weiteren Verlauf des Seminars auch als Ausgangs- punkt für Entspannungsübungen und zum Aufzeigen einer Möglichkeit, wie Gefühle positiv beeinflusst werden können. Andrea Kilian passte die Inhalte versiert an die spontanen Bedarfe der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer an und spannte einen Bogen von Gesundheitstypen im Lehrerbe- ruf und Merkmalen von psychischen Stö- rungen bis hin zu dem ‘Zürcher Ressour- cenmodell’, deren erste Stufen praktisch erprobt wurden. Der Zeitrahmen wurde mit diesem ausgesprochen inhaltsreichen Pro- gramm in vollem Umfang ausgenutzt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wa- ren Andrea Kilian sehr dankbar, dass sie kurzfristig für die ursprüngliche, aber kurzfristig erkrankte Referentin einge- sprungen ist und dabei aus ihrem reich- haltigen Erfahrungsschatz berichten konnte. So entwickelte sich vor allem am zweiten Seminartag eine vertrauensvolle und persönliche Atmosphäre, die die Teil- nehmerinnen und Teilnehmer ebenso wie die einladende Einrichtung der dbb Aka- demie sowie den kollegialen Austausch am Abend über Schul- und Stadtgrenzen hinweg sehr genossen. Jutta Bohmann & Christian Vorkauf
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Warum Mitglied im Philologenverband NRW bleiben? Informationen für Beamtinnen und Beamte nach Versetzung in den Ruhestand und für tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen nach Rentenbeginn
Fragen zu Beihilfe, Ruhegehalt oder Ren- te hören mit Ende des Arbeitslebens nicht auf und erfordern oft Mitglieder-Beratung durch den PhV NRW. Dazu gehören unter anderem ■ Überprüfung des Versorgungsbescheids, ■ Information über Hinzuverdienstmög- lichkeiten, da es eine Meldepflicht von Einkünften außerhalb des Ruhegehalts an das LBV NRW zur Überprüfung auf Überschreitung von Höchstgrenzen gibt; dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand, die wieder im öf- fentlichen Dienst, beispielsweise an einer Schule – dann als Tarifbeschäftigte – be- schäftigt werden, da nach §66 Abs. 13 LBeamtVG die Hinzuverdienstgrenze bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt ist, ■ Anrechnungsregelungen beim Zusam- mentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen oder mit Ren- ten und beim Zusammentreffen mehre- rer Versorgungsbezüge, in der Regel der eigenen und der des verstorbenen Ehe- partners. Rechtsberatung und Rechtsschutz durch den PhV NRW und DBB NRW geben Si- cherheit auch außerhalb der aktiven Be- schäftigung.
Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es ei- ne Selbstverständlichkeit, auch nach ihrer Pensionierung Mitglied im Philologen-Ver- band zu bleiben. Einerseits nutzen sie so die Informationsmöglichkeiten, die ihnen der Verband zu Fragen der Schul- und Berufs- politik bietet, andererseits unterstützen sie den Verband und seine Zielsetzungen in der Öffentlichkeit. Es ist daher eine Selbstver- ständlichkeit, dass der Philologenverband sich seinen Pensionären verpflichtet fühlt. Für Ruheständler und Rentner ist der Per- sonalrat nicht zuständig. Den PhV-Mitglie- dern stehen aber PhV-Personalratsmitglie- der weiterhin als Ansprechpartner zur Ver- fügung — nicht in ihrer Funktion als PR- Mitglieder, sondern als Verbandskollegin- nen und -kollegen. Deshalb kommt der Mitgliedschaft im PhV NRW eine besondere Bedeutung auch nach der aktiven Zeit zu. Der PhV NRW berät persönlich seine Mitglieder in Ruhestandsfragen: ■ Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung, Sabbatjahr und Beurlaubung, ■ Auswirkung von Dienstunfähigkeit und Reaktivierungsmöglichkeit, ■ Berechnung der voraussichtlichen
Die Rechtsschutzordnung des DBB NRW wurde vor kurzem wie folgt ergänzt: »Rechtsschutz wird darüber hinaus auch für die Feststellung des Grades der Behinderung sowie des Pflegegra- des für Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger sowie für Rentnerinnen und Rentner ge- währt.«
Das Referat Pensionäre im PhV NRW wird im nächsten Jahr exklusiv für PhV-Mit- glieder eine ‘IT Schulung für Pensionäre’ anbieten, die vom 6. bis 8. Mai 2022 Uhr im dbb forum siebengebirge stattfinden wird. Pensionäre und Rentner zahlen im Philo- logenverband nur 50 Prozent des Bei- trags eines vollzeitbeschäftigten aktiven Mitglieds. Elmar Gunkel
Informationen aus dem Referat Pensionäre
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gibt es auf der Internet-Seite: http://www.phv-nw.de/ referate/pensionaere
Versorgungsbezüge bei regulärem und vorzeitigem Ruhestandsbeginn.
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Bezirk Bochum / Hattingen / Witten Wahl des neuen Vorstands am 9. September
Lebhafte Diskussion zur aktuellen Situation der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen
Kritisch gesehen wurde auch eine ein- seitige Fixierung vieler Bildungsexper- ten auf die Digitalisierung im Unter- richt, die unter anderem zu nachweis- lich gesundheitlichen und psychischen Schäden beispielsweise Überlastung der Augen, Bewegungsmangel und Isolation führen kann. Die Entgrenzung zwischen schulischer Arbeit und Privatsphäre schreite, so lautete der Grundtenor in der Diskussion, durch die Digitalisierung stetig voran und betreffe sowohl die Schüler- als auch die Lehrerschaft. Digi- tale Elemente, so die einhellige Mei- nung der Anwesenden, ergänzten nur den Präsenzunterricht, denn für die Schulform Gymnasium liege der Fokus weiterhin auf der Konzentration auf Fachlichkeit, soziale Kompetenzen und Leistungsbereitschaft.
Im Rahmen der Wahlen zum Vorstand der Philologenverbands-Bezirksgruppe Bo- chum / Hattingen / Witten wurde Dr. Paul Reiter (Neues Gymnasium Bochum) als Vorsitzender wiedergewählt. 1. Stellver- treter ist Benedikt Krahn (Hildegardis- Schule Bochum), 2. Stellvertreterin und Seminarbetreuerin ist Kristina Paul (Hein- rich-von-Kleist-Schule Bochum); Refe- rentin für Gleichstellungsfragen ist nun Nadja Pohle (Heinrich-von-Kleist-Schule Bochum), die neue Referentin für Ge- samtschulfragen ist Melanie Roller (Holz- kamp-GE Witten); Angelika Wilk (Hein- rich-von-Kleist-Schule Bochum) ist Refe- rentin für Angestelltenfragen, Stefan Blome ist neuer Schatzmeister und ge- meinsam mit Christa Schulze für das Re- ferat Pensionärsfragen zuständig.
des Philolo- genverbandes NRW. Mistler berichtete zur aktuellen La- ge der Schu- len in unse- rem Bundes- land. In einer lebhaften Dis- kussion wur- den zum die neuen Qua- rantänemaß-
Wurde als Vorsitzender des PhV NRW-Bezirks Bochum / Hattingen / Witten wiedergewählt: Dr. Paul Reiter
nahmen gegen die Corona-Pandemie erörtert. Folgender Spagat gestalte sich zudem weiterhin schwierig: Zum einen bleibe der Präsenzunterricht an der Schu- le vor Ort eminent wichtig, zum anderen seien viele Schulen weiterhin mangelhaft ausgestattet mit Internetzugang, digita- len Endgeräten und Luftreinigern.
Zu Gast war auf der sehr gut besuchten Sitzung Sabine Mistler, die Vorsitzende
Dr. Paul Reiter
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