Bildung aktuell 5/2023
Interna
Haustiere müssen draußen bleiben Bei einer Fortbildungsveranstaltung beantwortete Stefan Avenarius, Rechtsanwalt und Justiziar des Philologenverbandes NRW, die von Lehrkräften am häufigsten gestellten Fragen zum Schul- und Dienstrecht.
D ies ist nur eine kleine Auswahl der Fragen, die Stefan Avenari us in seinem täglichen Dienst für un seren Verband per Telefon und E Mail seitens ratsuchender Lehrkräfte erreichen. Auf Einladung von Jutta Bohmann, der Vorsitzenden des PhV-Bezirks Bonn/Rhein-Sieg und Mitglied sowohl des Bezirksperso nalrates Köln als auch des Hauptper sonalrates, kam Avenarius in das Evangelische Gemeindezentrum in Niederkassel-Rheidt und bot für et wa ein Dutzend interessierter Kolle ginnen und Kollegen bei köstlichem Kaffee und Kuchen einen überaus interessanten Vortrag zu ebendiesen Fragen an. Darin stellte er zunächst die konkre ten Fragen aus dem Schulalltag vor und erkundigte sich nach ersten Ein schätzungen der Kolleginnen und Kollegen, die oft ein feines Gespür für die Problematiken, für eventuelle Normenkollisionen und für mögliche Antworten zeigten. Dann präsentier te der Justiziar äußerst kenntnisreich die relevanten Erlass-, Gesetzes- und Gerichtsurteilstexte sowie die daraus in der Schulrechtspraxis er fahrungsgemäß abzuleitenden Ant worten. Diese können auf der einen Seite völlig eindeutig sein, sich anderer seits – in Ermangelung von Regelun gen für den konkreten Einzelfall – erst aus allgemein(er)en Vorschrif ten ableiten lassen oder sogar nur von individuellen Auswirkungen auf die Schulordnung bzw. auf den
Zum Abschluss noch ein erhellender Ausflug ins Strafrecht
Während des kurzweiligen Vortrages gab es immer wieder Gelegenheit zum Austausch zwischen den Kolle ginnen und Kollegen über bestehen de Regelungen und Abläufe an den verschiedenen Schulen, die mit den vorgestellten rechtlichen Fragen zu sammenhängen. Jutta Bohmann und ihr Mann Jörg Bohmann, Vertrauens person der Schwerbehinderten im Hauptpersonalrat, steuerten Erfah rungen aus ihrer täglichen Arbeit in unseren Personalvertretungsgre mien bei. Avenarius ordnete all diese Beiträge juristisch ein und nahm sich zudem die Zeit, sämtliche Fragen aus dem Kreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführlich und mit Ver weisen auf Rechtstexte vom Landes erlass über das Bundesgesetz bis hin zu Urteilen auf Europaebene zu be antworten. Anlässlich aktuell gehäuf ter Fälle von Beleidigungen gegen über Lehrkräften in Gruppenchats bot er zum Schluss einen erhellenden Exkurs in das Strafrecht. Aufgrund der gelungenen Aufberei tung der komplexen rechtlichen Materien für juristische Laien, die wir Lehrerinnen und Lehrer sind, und aufgrund des durchgängigen Praxis bezuges sei diese Fortbildung allen, die ihre Kenntnisse im Schul- und Dienstrecht ausbauen oder auffri schen möchten, wärmstens empfoh len. Marc André Hank
‘Schulfrieden‘ abhängen. Letzteres ist beispielsweise der Fall bei be stimmten politisch oder religiös mo tivierten Kleidungsstücken, die Schülerinnen und Schüler tragen. Dagegen wird die regelmäßige Mit nahme eines (privaten) Haustieres in die Schule infolge der damit verbun denen Störung der Schulgemein schaft sowie der Betriebsabläufe wohl in den meisten Fällen durch die Schulleitung im Rahmen ihres Wei sungsrechtes zu untersagen sein. Anders sieht es bei den sogenannten Schulhunden aus. Bei der Fortbilungsveranstaltung des PhV NRW-Bezirks Rhein-Sieg wurden durch Stefan Avenarius nicht nur die Frage nach mögli chen Haustieren in der Schule be antwortet.
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