Bildung aktuell 4/2025
Recht spezial
Handlungsoption Schulmitwirkung: Lehrerkonferenzbeschlüsse für verbesserte Arbeitsbedingungen
von Susanne Lerch >> Referentin für Rechtsfragen E-Mail: susanne.lerch@phv-nrw.de
D ie Zahlen zur Lehrerge Gesundheitsbericht der Landesre gierung weist aus, dass durch den Einbezug der Lehrkräfte, der größ ten Gruppe der Landesbeschäftig ten, die Fehlzeitenkurve seit dem Jahr 2022 nach oben verlagert wird. Dabei tragen die Arbeitsbe dingungen maßgeblich zum Ge sundheitsrisiko von Lehrkräften bei. Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich dauerhaft be-, wenn nicht gar überlastet. Die Stimmung in den Kollegien ist schlecht, einer der Hauptgründe sind die entgrenzten Arbeitszeiten. sundheit sind alarmierend. Der zuletzt veröffentlichte
Ein dauerhaft hohes Vertretungsauf kommen, eine immer weiter steigen de Korrekturbelastung, mit Spring stunden überladene Stundenpläne und eine zunehmend herausfordern de Eltern- und Schülerschaft führen dazu, dass es den meisten Lehrkräften angesichts einer permanenten Über lastung nachvollziehbar nicht mehr gelingt, ausreichend Resilienz gegen über diesen Belastungsfaktoren auf zubauen und sich und ihr Privatleben davon abzugrenzen. Ein Blick ins Schulgesetz offenbart in diesem Zusammenhang Handlungs spielräume der Lehrerkonferenz als Mitwirkungsgremium (§ 68 Abs. 3
SchulG), um in der eigenen Schule durch Beschlüsse Einfluss auf Ar beitsbedingungen und Belastungs faktoren zu nehmen. Die Lehrerkonferenz entscheidet unter anderem über: ■ Grundsätze für die Unterrichts verteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir das tradi tionelle generische Maskulinum. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Die Redaktion be hält sich grundsätzlich die Auswahl und das Recht der Kürzung vor. Die Redaktion geht davon aus, dass den Einsendern von Fotos eine Einverständniserklä rung der Abgebildeten zur Veröffentlichung vorliegt. Anzeigen: Der Herausgeber ist für Inhalt und Form von Anzeigen nicht verantwortlich. Entsprechend können Beschlüsse zur maximalen Anzahl von Korrek turgruppen, zur Anzahl von Spring stunden oder zu einer Höchstzahl von Unterrichtsstunden pro Schul tag und Ähnliches gefasst werden. Auch das schulische Vertre- >
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