Bildung aktuell 3/2024

Recht

Vorbereitung auf eine Klassenfahrt nach dem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach Im Juni 2019 verstarb eine 13-jährige Schülerin aus Mönchengladbach, die an Diabetes litt, während einer Studienfahrt nach London. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte am 15. Februar 2024 zwei Lehrerinnen, die die Fahrt begleiteten, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu je 180 Tagessätzen.

von Jutta Elten >> Rechtsreferentin

E-Mail: recht@phv-nw.de

Auch ein bestehender Tetanusimpf schutz und eventuelle erforderliche Impfungen für das Reiseziel sollten abgefragt werden. Ebenso sollten die Kontaktdaten der Eltern oder einer anderen wichtigen Person eingeholt werden, um wäh rend der Klassenfahrt zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Kontakt herstel len zu können. Diese Auskünfte sind von den Erzie hungsberechtigten unterschrieben zurückzugeben. Darüber hinaus ist anzuraten, eine schriftliche Zustimmung zur ärztli chen Versorgung im Notfall von den Eltern einzuholen.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach ist der Auffas sung, dass die beiden Angeklagten im Rahmen der Aufsichtspflicht nicht sorgfaltsmäßig gehandelt haben. Sie hätten vor Antritt der Fahrt durch ei ne schriftliche Abfrage von Erkran kungen oder zumindest Einsichtnah me in die Schulakte sicherstellen müssen, dass sie zuverlässig über die Gesundheitsdaten aller mitfahren den Schülerinnen und Schüler verfü gen. Hätten die Angeklagten von Emilys Erkrankung gewusst, so die Ansicht des Gerichts, hätten sie aller Voraussicht nach früher nach ihr ge schaut, ärztliche Hilfe geholt und so ihren Tod verhindern können. Die beiden Angeklagten haben Revi sion eingelegt, so dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und über das Geschehen erneut zu verhandeln ist.

Schülerinnen und Schüler zu richten hat. Im Erlass werden ausdrücklich Schülerinnen und Schüler mit ‘chroni schen Erkrankungen’ angesprochen. Für eine sorgfaltsmäßige Aufsichts ausübung ist aber die Kenntnis darü ber Voraussetzung. Daher ist dringend zu empfehlen, im Rahmen der Vorbereitung einer Klas senfahrt schriftlich nach Vorerkran kungen der Schüler und Schülerinnen wie beispielsweise Allergien, Diabetes, Epilepsie und nach regelmäßig zu nehmenden Medikamenten zu fragen. Diese Abfrage führt nicht dazu, dass die Lehrkräfte zur Gabe der Medika mente verpflichtet sind. Hierzu ist eine gesonderte schriftliche Einwilligungs erklärung der Eltern erforderlich.

INFO

Weitere Informationen können der vom MSB herausgegebenen ‘Handreichung- Medikamentenabgabe durch Lehrerinnen und Lehrer’ entnommen werden:

Welche Konsequenzen sollten Lehrkräfte aus diesem Urteil ziehen?

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/ file/pdf-handreichung-zur-medikamentengabe-1.10.2021.pdf

Im sogenannten ‘Schulfahrtenerlass’ (BASS 14-12 Nr. 2) regelt Punkt 6.1, dass die Art und der Umfang der Auf sicht während einer Schulfahrt sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und der Art der Beeinträchtigung der

Das Urteil ist finden unter:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/mgladbach/lg_moenchengladbach/ j2024/23_KLs_6_23_Urteil_20240215.html

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