Bildung aktuell 1/2025
Interna
Ein überfälliger Schritt – und ein Erfolg für den PhV NRW In einer Schulmail hat das MSB die Flexibilisierung der Aufnahmebedingungen an den Abendgymnasien und Kollegs mit Wirkung ab dem 1. Februar 2025 angekündigt.
Der betreffende Runderlass wurde im neuen Amtsblatt veröffentlicht. Die VV zu § 3 APO-WbK, in der unter an derem die nachzuweisende Berufstä tigkeit genannt wird, lautet in neuer Fassung nunmehr: »Als Berufstätigkeit angerechnet werden können auch ehrenamtliche Tätigkeiten, sofern sie berufliche Qualifikationen vermittelt haben. Im Einzelfall kann für die Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund beson derer biographischer Umstände ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg ih re Zugangschancen zu einer Berufs ausbildung, qualifizierender Berufs praxis oder weiteren Bildungsgängen
nicht verbessern können, auf die Auf nahmevoraussetzung in Absatz 1 Nummer 1 (Abendrealschule) bezie hungsweise Absatz 2 Nummer 2 (Abendgymnasium und Kolleg) ver zichtet werden, solange dadurch die Ausrichtung der auf Studierende mit Berufserfahrung zugeschnittenen Bildungsgänge (Abendrealschule, Kolleg, Abendgymnasium) als solche nicht verändert wird.« In der Schulmail heißt es weiter, dies sei »der erste Schritt zur Stärkung und Neuausrichtung der Weiterbildungs kollegs, die wir in den kommenden Monaten gemeinsam mit Vertreterin nen und Vertretern Ihrer Schulform
Der Runderlass findet sich hier: https://bass.schule.nrw/ 20101.htm
INFO
[also der Weiterbildungskollegs, L.S.] initiieren wollen.« Man darf auf weite re Schritte gespannt sein. Der PhV NRW begrüßt diese Entwicklung aus drücklich, die zur Stärkung der Wei terbildungskollegs beitragen wird und die von allen maßgeblichen Akteuren unisono gefordert worden war. Lars Strotmann
Made with FlippingBook flipbook maker