Bildung aktuell 1/2022
Leitartikel
schiedlichen Bildungsgänge in Nordrhein-Westfalen ver- dienen Anerkennung und Respekt, und es ist unabding- bar, dass die qualitative Vergleichbarkeit des Abiturs über alle Schulformen hinweg gewährleistet ist. Eine Ausdün- nung des differenzierten Schulangebotes infolge fehlen- der regionaler Schulentwicklungsmöglichkeiten führt zu einer Aushöhlung gleichwertiger Bildungschancen in Stadt und Land. Für uns gehören zu einer begabungsge- rechten Bildung eindeutige und verbindliche Grund- schulgutachten. Die Expertise der Grundschullehrkräfte ist vor demSchulwechsel wichtig und sollte ein entspre- chend höheres Gewicht erhalten. Damit die Schullauf- bahn der Kinder und Jugendlichen optimal durchlaufen werden kann, ist eine Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wichtig. Gemeinsames Lernen Die durch die damalige rot-grüne Landesregierung um- gesetzte Inklusion nach demGießkannenprinzip ist aus Sicht des PhV NRWgescheitert. Die schwarz-gelbe Lan- desregierung hat einen weiteren Erosionsprozess ge- stoppt und sich imEckpunktepapier zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule deutlich positioniert. Dort heißt es: »An Gymnasien soll sonderpädagogische För- derung zukünftig in der Regel zielgleich stattfinden«. Eine zieldifferente Inklusion an Gymnasien wird den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler nicht ge- recht. Dieses Bekenntnis muss auch in Zukunft erhalten bleiben. Unter demEinfluss und den Auswirkungen von Corona wird dies zukünftig noch wichtiger sein – wenn wir auch weiterhin den Anspruch einer ‘weltbesten Bil- dung’ aufrechterhalten wollen. Die zunehmende Hetero- genität der Schülerschaft erschwert das Lernen für alle an Schule Beteiligten. Gymnasien wollen sich der Inklusi- on keinesfalls entziehen, eine zielgleiche Inklusion war und ist an unserer Schulform immer schon erfolgreich. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass Gesamtschulen, die maßgeblich mit der zieldifferenten Inklusion betraut sind, endlich die personelle und sachliche Ausstattung erhalten, um eine erfolgreiche Inklusion im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dies würde
auch die Lehrkräfte an den Gesamtschulen endlich ent- lasten.
Schulaufsicht
Die obere Schulaufsicht muss weiterhin die schulformbe- zogene Fach- und Dienstaufsicht haben. Querschnitts- themen und Aufgaben wie beispielsweise Inklusion, Inte- gration sowie Digitalisierungmüssen dennoch unter schulformspezifischen Gesichtspunkten in den entspre- chenden Dezernaten angesiedelt sein. Der Philologen- verband sieht die Anpassung im 16. Schulrechtsände- rungsgesetz kritisch, nach der Fachberatungen zukünftig auchmit allgemein schulfachlichen Aufgaben betraut werden können. Schulaufsichtliche Verantwortung be- darf umfänglicher Kompetenzen, insbesondere auf der Leitungsebene. Die Zusammenarbeit zwischen Schulaufsicht, Kommunen und Schulträgern ist optimierbar. Kommunikationswege dürfen weder zu lang noch zu bürokratisch sein. Beispiele dafür sind die Zuteilung der Gelder aus den Programmen ‘Extra Personal’ und ‘Extra Geld’ und die Anschaffung und Einrichtung der Dienstgeräte. DieQualität gymnasialer Bildung darf nicht auf statistisch messbare Kompetenzen und ökonomisch verwertbare Inhalte reduziert werden. Der gymnasiale Bildungsauftrag und dessen Ziel müssen erhalten bleiben. Ziel muss wei- terhin eine tatsächliche Studierfähigkeit sein, also auch ein Hochschulstudiumerfolgreich abschließen zu können. Wohlgemeinte Projekte, wie KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) dürfen nicht ohne schulformspezifische Set- zungen übergestülpt werden und damit Teile des gymna- sialen Bildungsauftrags konterkarieren. Damit wird die Aushöhlung des differenzierten Schulsystems vorange- trieben. Auch in der Lehreraus- und Fortbildung sehenwir eine Entwicklungweg von der Fachlichkeit in Richtung schulentwicklungsbezogener und schulformübergreifen- der Schwerpunkte. Dies entspricht für uns nicht unserer Vorstellung von einer Sicherstellung gymnasialer Bildung. Qualität gymnasialer Bildung
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